Wie lang darf man besuch haben, ohne es dem vermieter mitzuteilen (Mietrecht)?

11 Antworten

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Als Besuch gilt der vorübergehende Aufenthalt bis zu 6 Wochen, egal ob Männlein oder Weiblein oder Bello. Das darf auch mehrmals jährlich sein und bedarf weder Anmeldung noch Erlaubnis. Ein Missbrauch des Besuchsrechtes wäre anzunehmen, wenn nur wenige Tage als Alibi dazwischen lägen. Das wäre dann als unerlaubte Überlassung an Dritte zu werten und kann u. U. zur Kündigung führen.

Ich glaube nicht, dass diese Problematik gesetzlich geregelt ist. Eher müssten hier Gerichtsurteile zu Rate gezogen werden und da wird es sicher verschiedene geben. Grundsätzlich wird man aber "Besuch" von einer Untervermietung abgrenzen können müssen.

Besuch und Fisch stinkt nach drei Tagen.

Sobald der "Besuch" dauerhaft da lebt, muss er dem Vermieter gemeldet werden.

guterwolf  06.05.2012, 13:25

bis 6 Wochen am Stück nicht....

Rheinflip  06.05.2012, 13:49
@guterwolf

fisch nach 6 wochen....

besuch ist unbeschränkt ohne mitteilung an den vermieter erlaubt. - wenn der "besuch" dauerhaft einzieht, muss der vermieter vorher benachrichtigt werden, weil dann der mietvertrag auf beide neu ausgestellt werden darf - das ist vermieter-recht !!!! dann müssen ihn beide unterscheiben, denn beide sind haftbar für die miete.

guterwolf  06.05.2012, 13:28

totaler Unsinn was du hier schreibst...immer schön bei seinen "Experten-Themen" bleiben und keine Ratschläge geben wenn man keine Ahnung hat....

Ich glaube unendlich lang. Was will sich da der vermieter einmischen? Wenn der Besuch dei dir wohnt, kann ich es aber nicht sagen.

guterwolf  06.05.2012, 13:27

unendlich lang? Und was ist mit NK, die personenbezogen abgerechnet werden? Sollen das die anderen Mieter mit zahlen?