Kann meine Vermieterin mich abmahnen wenn meine Freundin mit ihrem Hund zu Besuch bei mir ist?
Wie schon in der Titelfrage steht, habe ich eine Abmahnung meiner Vermieterin bekommen, weil meine Freundin mich an den Wochenenden besucht. Wenn sie dies macht bringt sie natürlich ihren Hund mit, er kann ja nicht zwei Tage allein sein.
Laut meines Mietvertrages sind keine Hunde erlaubt, allerdings lebt besagter Hund nicht hier bei und kommt nur, wenn dann, an den Wochenenden mit ihr hier her.
Ansicht ist er auch ein extrem pflegeleichtes Tier, er bellt keine Schatten an oder dreht ansonsten irgendwie an der Uhr.
Wie sollte ich mich verhalten/Was kann ich tun?
13 Antworten
Wenn deine Freundin übers Wochenende mit Fiffi zu Besuch kommt, kann der Vermieter dagegen nichts sagen. Anders sähe es aus, wenn Fiffi ohne Frauchen das Wochenende bei dir verbringt (Pflegehund). Oder deine Feundin an 5 Tagen der Woche mit Hund bei dir ist und das mit schöner Regelmäßigkeit. Aber dass man übers Wochenende Besuch bekommt ist nichts unübliches und muss vom Vermieter geduldet werden.
Laut meines Mietvertrages sind keine Hunde erlaubt
Ob diese Klausel überhaupt wirksam ist, sei mal dahingestellt. Generell dürfen Hunde nicht mietvertraglich generell verboten werden. Da käme es auf den genauen Wortlaut an. Ob unwirksam oder nicht - es ändert nichts daran, dass deine Freundin dich mit Hund besuchen darf. Auch über Nacht. Auch mal eine Woche lang - sofern es eben nicht regelmäßg passiert.
Ich würde einfach das Gespräch mit ihr suchen und ihr genau das erklären, was Du hier geschrieben hast. Grundsätzlich aber hat sie natürlich als Vermieterin das Recht, die Haltung von Haustieren einzuschränken. Aber vielleicht lässt sich dann im Gespräch ja doch eine Lösung finden, mit der alle leben können. Einfach ignorieren würde ich die Abmahnung jedenfalls nicht, denn das kann weitere Probleme bis hin zur Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen.
Hunde zu Besuch können nicht verboten werden. Es gibt meines Wissens nach sogar ein Gerichtsurteil, nach dem das pauschale Hundeverbot in Mietwohnungen rechtswidrig ist.
So ist es.
Naja, das heißt wiederum dass der Hund dennoch zwei Tage die Woche in der Wohnung wohnt und das kann vor allem dann problematisch werden, wenn jemand im Haus z.B. sehr allergisch auf Hundehaare reagiert, die dann ja auch entsprechend oft im Flur sind usw.
Also grundsätzlich würde ich sagen... ob da eine Abmahnung ok ist ist fraglich, aber um des lieben Friedens willen solltest du in eurer aller Interesse versuchen was das angeht eine Lösung zu finden. Bei sowas kann ein Gespräch aller Parteien auf jeden Fall helfen (vielleicht nimmt sie ja einfach nur an dass du einen Hund hältst und du musst ihr nur darlegen wie es sich wirklich verhält)
Kann meine Vermieterin mich abmahnen wenn meine Freundin mit ihrem Hund zu Besuch bei mir ist?
Kann ja bzw. hat sie ja. :-)
Laut meines Mietvertrages sind keine Hunde erlaubt, allerdings lebt besagter Hund nicht hier bei und kommt nur, wenn dann, an den Wochenenden mit ihr hier her.
In der Regel darf Besuch mit Hund nicht verboten werden, auch wenn normalerweise Hunde nicht erlaubt sind.
Das generelle Hundehaltungsverbot im Mietvertrag ist unwirksam aber bedeutet nicht das man sich jetzt einfach einen Hund halten darf.
Wie sollte ich mich verhalten/Was kann ich tun?
Du kannst erst mal nichts machen auch nicht gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen.
Sollte es mal zu einer Kündigung kommen, dann ist der Vermieter in der Beweispflicht und die Abmahnung wird da wohl nicht Bestand haben; es sei denn im Haus gebe es Mieter mit Allergie gegen Hundehaare oder der Hund ist z.B. auffällig.
Das sehe ich anders. Das Wochenende ist nun mal ein Zeitraum, in dem man Besuch bekommt. Es kommt ja auch keiner auf den Gedanken, die Freundin würde dort wohnen, wenn sie am Wochenende da ist.
Ergänzung:
Ist der Besuch mit Hund fast jedes Wochenende da, dann zählt das meinem Verständnis nach nicht mehr als Besuch und da dürfte eine Abmahnung durchaus gerechtfertigt sein.
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