Hundehaltung nicht erlaubt. Wie umgehen?

14 Antworten

In meinem Mietvertrag steht, dass ich eine Hunde- oder Katzenhaltung mit meinem Vermieter absprechen soll. Dieser hat nun nein gesagt. 

Einfach nur nein sagen reicht als Begründung nicht aus. Laut aktuellem BGH-Urteil muss der Vermieter die Interessen aller Parteien berücksichtigen, Schau mal hier rein:

Zu Besuch wäre dieses kein Problem. Wie definiert man Besuch?
Welche Rechte habe? Darf der Hund hier auch "übernachten", sodass er vielleicht paar Tage hier ist und dann mal wieder 1 oder 2 Tage bei meinem Bruder?

Die Rechtsprechung besagt, das Besuch mit Hund in der Regel geduldet werden muss; Besuch eines Hundes ohne " Herrchen" nicht.

Wenn Dein Vermieter es trotzdem erlaubt, ist das ein Zugeständnis.

 Wann mache ich mich strafbar bzw wann ist es ein Kündigungsgrund? 

Wenn Du keinen Hund halten darfst ( mit entsprechender Begündung).

Du könntest jetzt versuchen gerichtlich durchzusetzen, dass Du einen Hund halten darfst; aber niemand kann Dir Garantie geben, das Du damit durchkommst und der Vermieter wird nicht erfreut sein.

Vielleicht mal mit dem Vermieter reden und fragen wieso Du keinen Hund halten darfst; mit entsprechender Begründung deinerseits kann man ihn vielleicht umstimmen.

Dein Plan ist nachvollziehbar, aber überleg mal: so wird der Hund ständig hin- und hergeschoben. Paar Tage bei Dir, paar Tage bei Deinem Bruder.

Das wäre auch keine zufriedenstellende Lösung für das Tier, da es dann ständig einen anderen "Rudelführer" hätte.

Hallo ChicoMRC,

wenn du es ohnehin mit dem Vermieter absprechen sollst dann solltest du ihm doch auch folgenden Fragen:

Wie definiert man Besuch? Welche Rechte habe? Darf der Hund hier auch
"übernachten", sodass er vielleicht paar Tage hier ist und dann mal
wieder 1 oder 2 Tage bei meinem Bruder?

direkt stellen.

Bzgl Recht usw solltest du dir wohl ein "geeignetes" Rechtsforum oder direkt einen Anwalt suchen. Wer weiß ob die hier gegebenen Antworten auch so mit dem Gesetz übereinstimmen.

Lg

HelpfulMasked

Ein Besuchshund ist ein Hund der mit seinem Menschen bei dir zu Besuch ist. Ein Hund der sich ohne seinen Menschen bei dir aufhält und auch ohne diesen über Nacht bleibt, ist ein Pflegehund. Auch diese sind genehmigungspflichtig.

Verweigert der Vermieter seine Zustimmung zur Hundehaltung, muss er dies begründen. "Ich will keine Hunde im Haus" ist keine Begründung. Du kannst auf Zustimmung klagen. (Was für das Mietverhältnis nicht unbedingt förderlich ist.)

Schaffst du dir ohne Erlaubnis des Vermieters einen Hund an, dann wird er dich abmahnen und verlangen, dass du den Hund wieder abschaffst. Tust du das nicht, folgt die fristlose Kündigung.

Schaffst du dir einen Hund an, den du immer für ein paar Tage zu deinem Bruder gibst, schießt du dir selbst ins Knie. Denn auch wenn du versuchst ihn als "Besuchshund" auszugeben, bleibt es bei einer regelmäßigen Hundebetreuung und ist damit wiederum genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung, folgt die Abmahnung, dann die fristlose Kündigung.

Wenn dein Vermieter das Hundeverbot ausreichend begründet hat, hast du keine Chance.

ChicoMRC 
Beitragsersteller
 24.03.2016, 13:06

meine Freundin die des öfteren bei mir schläft, hier aber nicht wohnt hat den Hund jetzt genommen. also zählt dies dann als Besuchs Hund?

TrudiMeier  25.03.2016, 07:35
@ChicoMRC

Was heißt des öfteren?

Hi, wie wäre es mit einen Umzug? Das wäre wohl das unkompliziertere, vielleicht lässt sich so auch der Vermieter eher drauf ein, wenn du sagst das der Hundewunsch so gross ist, das du dann eben auch ausziehen willst. Zumal du ihn auch auf die rechtliche Situation hinweisen kannst, würde ihn schriftlich auffordern eine sachliche Argumentation für sein Verbot abzugeben, denn dazu ist er verpflichtet. Wenn du da eine schriftliche Antwort bekommst die immer noch im Verbot endet, kannst du damit zum Rechtsanwalt, Verbraucherschutz oder Mieterschutzbund, die beenden das ganze dann in deinen Sinne ;)

ABER verurteile bitte kein Tier dazu ein Wanderpokal zu werden, das hat nix mit einer verantwortungsbewussten Tierhaltung zu tun, sondern wäre Egoistisch.