Darf ich meinen Freund regelmäßig besuchen?

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Du darfst so oft kommen wie du willst (solange du dich an die Regeln hälst z.B. Ruhestörung und co.)

Aber laut gesetz gilt:

In der Mietwohnung bestimmt allein der Mieter!

**Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil (BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.1.2004) vor zwei Jahren festgelegt:

Zum "Hausrecht" des Mieters gehören dabei auch die Zugänge zur Wohnung. Mieter dürfen in ihrer Wohnung also grundsätzlich so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt.

Der Deutsche Mieterbund bestätigt das ebenfalls!**

Klauseln im Mietvertrag, die das Besuchsrecht einschränken oder sogar Besuchsverbote aussprechen, sind unwirksam. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, daß er vom so genannten Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten der Wohnung verbietet. Schließlich bezieht sich dieses Hausrecht des Vermieters nur auf die Zuwege und das Treppenhaus, nicht aber auf die Wohnung selbst. Geregelt ist das Hausrecht in Paragraph 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Landgericht Hagen urteilte zudem, daß der Vermieter nur in speziellen Fällen Hausverbote verhängen dürfe.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und hoffe das alles klappen wird. Wenn nötig halte dem Vermiter das Gesetzbuch vor die Nase!

(Allerdings könnte der Vermieter eventuell die Nebenkosten erhöhen für deinen Freund da bin ich mir aber nicht sicher)

mfg, icekeuter

teddywer 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 14:59

Aber wenn der Vermieter von seinem Hausrecht gebrauch macht, was das Treppenhaus und die Zuwege betrifft, kann ich ja auch nicht mehr in die Wohnung, ich kann ja nicht zum Fenster reinsteigen.

VoIPCrane  02.07.2012, 15:13
@teddywer

na ja Theoretisch schon ;)

Doch du darfst den Weg weterhin benutzen. Denn wen er dir den wegverspährt und von Hausrechtgebraucht macht damit du deinen Freund nicht mehr besuchen kannst verstößt das gegen Urteil BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.1.2004 das er besucher empfangen kann.

VoIPCrane  10.09.2012, 21:22
@VoIPCrane

Hallo,

und hat alles geklappt?

Und danke für den Stern.

Wenn ein normaler Mietvertrag besteht, dann kann ihn besuchen, auch ueber Nacht, wer will. Wenn die Vermieterin das nicht moechte, dann kann sie den Vertrag fristgerecht kuendigen. Wenn sie bereits bei Unterschrift erklaert hat, dass sie Besucher nicht gut findet, dann ist die Wahrscheinlichkeit dafuer ziemlich hoch.

Eichbaum1963  02.07.2012, 15:24

Uuups, da hält wohl jemand den Mietvertrag für das Gesetz...

Nein, selbst wenn im Mietvertrag steht, dass Besuch verboten ist, so ist diese Klausel ungültig. Kündigt dann der VM deswegen, fällt er spätestens vor Gericht schwer auf den A.. ääh Hintern.^^

Sollte ein Lehrer eigentlich wissen...

Blindi56  02.07.2012, 14:52

Kein Vermieter kann Besucher verbieten. Das wär ja noch schöner! (das geht nur bei möblierten Zimmer und in Wohnheimen).

Das ist kein Problem. Bis zu 6 Wochen am Stück darf Besuch idR bleiben, ohne dass es mit dem Vermieter abgesprochen werden muss.

Wenn Dein Freund allerdings in 6 Monaten mehr bei Dir ist als bei ihm, dann kann der Vermieter auf dich zu kommen und etwas vereinbaren (wie z.B. eine Nebenkostenerhöhung).

Hallo teddywer,

Du darfst Deinen Freund besuchen, so oft Du moechtest, auch ueber Nacht !

Liebe Gruesse

Solange du nicht länger als sechs Wochen am Stück bei deinem Freund bist, gilt das ganze als Besuch, und Besuch zu bekommen darf die Vermieterin deinem Freund nicht verbieten.