Wie lange darf man einen Hund zu Besuch haben? Ohne deren Besitzer?
9 Antworten
... hier bei uns nur tagsüber, so lese ich die Literatur. Viel Glück. ... siehe ggf.: LG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87
Nachsatz:
Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot/#ixzz3kAyu6Vko
Ich nehme mal an, du möchtest einen Hund wegen Urlaub oder Krankheit des Besitzers in Pflege nehmen? Dann wäre es gut, wenn du mit dem Vermieter und/oder den Nachbarn darüber sprichst, damit alle Bescheid wissen, daß es nur vorübergehend ist. Ein Hund bellt halt hin und wieder, und wenn alle wissen, daß es sich nur um ein paar Wochen handelt, wird sich auch niemand darüber aufregen.
Rein mietrechtlich heißt es Besuchshunde können nicht verboten werden. Die Dauer eines Besuchs ist allerdings nicht klar geregelt. Ich würde maximal 2 Wochen schätzen, aber kann das auch nicht so genau sagen.
Würde es aber vorher trotzdem mit dem dortigen Vermieter absprechen.
ich geh mal von mietrechtlicher Frage aus.
Wenn der Hund sich ordentlich verhält, ist das relativ problemlos.
Ab länger als 1 Tag würde ich aber dem Vermieter bescheid sagen, ihm erklären: ist nur vorübergehend, meine (Schwester) ist in Urlaub.
Sobald der Hu8nd sich nicht ruhig verhält, gibts ein Problem.. wenn sich nämlich z.B. Nachbarn durch Dauergekläffe gestört fühlen oder so. Dann geht das nicht.
Huhu Lady, ich gehe einfach mal davon aus, dass diese Frage bezüglich des Mietrechts gestellt wird.
Eine wirklich genaue Zeitangabe, die gibt es nicht, wird vor Gericht im Einzelfall entschieden.
Ist ein Hund 6 Monate bei dir, ist das sicherlich kein Besuch mehr, sind es zwei bis drei Wochen ist es ein Besuch. Ebenfalls nicht als Besuch gilt, wenn der Hund 5 Tage die Woche bei dir ist, mit Übernachtung. Denn dann hält sich der Hund überwiegend bei dir auf und es ist kein Besuch mehr.
LG Ari
... aber das sehen einige Gerichte total anders!