Darf ich das ausgebaute Dachgeschoss / Speicher aus Wohnfläche nutzen?
Wir haben eine drei Raum Wohnung in der wir zur Miete wohnen. In unserem Wohnzimmer hat unsere Vermieterin eine massive richtige Treppe bauen lassen die in eine andere Etage bzw Ebene führt. Ein Teil ist wie eine Galerie offen mit einer schräge und Dachfenster an der man entlang gehen kann. Oben befindet sich auch noch eine Gästetoilette und ein vollständiger Raum. Dieser Raum hat ein Fenster, eine schräge und eine normale Türe. An der höchsten stelle über 2,30 m hoch und an der niedrigsten 1.30m. Es ist alles komplett renoviert und mit Laminat ausgelegt. Meine Frage jetzt...Darf ich diesen Bereich der Wohnung auch als Wohnraum nutzen?! Z.b. Als zweites Schlafzimmer oder so?! Unsere Vermieterin möchte von uns nach zwei Jahren unterschrieben haben das wir ihr bestätigen den ausgebauten Speicher nicht als Wohnraum zu nutzen ( auch wenn ihr das inoffiziell egal ist) weil sie ärger hat mit einer Vormieterin.
9 Antworten
Ich kann dir erklären, was es damit auf sich hat. Und zwar muss ein ausgebauter Dachboden ganz bestimmte Anforderungen erfüllen, um ihn als Wohnraum nutzen zu dürfen. Aus diesem Grund ist beim zuständigen Bauamt ein Dachboden für eine bestimmte Nutzungsart eingetragen. Bei diesem Haus ist das vermutlich als Lagerfläche eingetragen. Für einen Wohnraum sind die Auflagen strenger, und der Eigentümer müßte beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen.
Ich vermute, der Eigentümer will das nicht machen, oder er weiß genau, dass er seinen Antrag auf Nutzungsänderung nicht genehmigt bekommen würde. Das hätte zur Folge, dass er Stress mit den Behörden bekommen würde. Aus diesem Grund will der Vermieter den Raum auch nicht offiziell als Wohnfläche vermieten, duldet es aber inoffiziell.
Sieh es positiv. Du hast eine zusätzliche Nutzfläche, die der Vermieter somit nicht in die gesamte Wohnfläche einrechnen darf bei den Nebenkosten und eventueller Mieterhöhungen. Es ist ein angenehmer Bonus, den nicht jeder Mieter geniesen kann.
Das was du schreibst bestätigt das, was ich dir erklärt habe. Es ist tatsächlich so, dass wenn die Behörden die Nutzung als Wohnraum untersagen, muss alles zurück gebaut werden und alles so gestaltet werden, dass es wirklich nur noch Lagerraum sein kann. Sich dieser Anweisung der Behörden zu widersetzen kann dem Eigentümer große Probleme machen.
Und ja, es wäre dann viel Geld verloren für die ganzen Umbauarbeiten. Aus diesem Grund würde ich das nie ohne vorherige Genehmigung machen. Aber das ist die eigene Entscheidung eines jeden.
Von daher nutze es als deinen eigenen Vorteil. Du kannst den Raum nutzen wie du möchtest, weil es die Vermieterin duldet. Aber offiziell und gegenüber anderen ist und bleibt es euer Dachboden, mehr nicht. Du würdest dich andernfalls nur ins eigene Fleisch schneiden, wenn du den Raum verlieren würdest.
Offenbar hat die Vermieterin selbst nach zwei Jahren noch Zoff mit der Vormieterin. Rechtsstreitigkeiten ziehen sich manchmal so lange hin.
Nun sieht es wohl so aus, dass die Vermieterin gewonnen hat und dass sie nun einen vielleicht schon angekündigten Racheakt fürchtet. Deshalb braucht sie ein Dokument, das von Euch unterschrieben wird.
Was Ihr nicht befürchten müßt ist, dass die Vormieterin bei Euch aufkreuzt. Diese darf auf gar keinen Fall in Eure Wohnung, wenn sie oder irgend jemand das verlangt und Ihr das nicht wollt.
Was aber sein könnte ist, dass das Bauamt zunächst einmal schriftlich anfragt und im zweiten Schritt sich tatsächlich mal zu einer Besichtigung anmeldet. Ohne Anmeldung werden sie nicht kommen und wenn angemeldet ist, kann man immer noch die Räume in einen Zustand versetzen, der mehr Lager- als Wohnraum ist.
ALLE Antworten hier haben in gewisser weise Recht. Wenn es nur über deine Wohnung zu erreichen ist kannst du ja machen, was du willst. Das Problem ergibt sich mMn nur in einem Brandfall falls jemand Schaden nimmt. Die Vermieterin ist durch die Unterschift aus der Verantwortung.
darfst du nicht. Du darfst das als Wohnraum nutzen was im Vertrag angegeben ist. zB 3 zimmer, küche, diele, bad.
Wenn du ein Nutzungsrecht für den Dachboen hast, dann darfst du dort zB Wäsche aufhängen
Welchen Sinn soll denn die Treppe im Wohnzimmer haben, von der aus nur sie allein auf den Dachboden gelangen? Das ist doch unsinnig, wenn der Dachboden nicht zur Wohnung gehört.
dann müsste es als qm im Vertrag stehen. Sinn oder nicht......aus dem grund habe ich nun eine Wohnung. Der Vormieter nutzte unsachgemäß den Dachboden als Wohnraum. Ergab die Kündigung.
Dann stellt sich die Frage, warum der Dachboden so ausgebaut ist, wie er ist, Wenn der Vormieter den Dachboden zum Wohnraum ausgebaut hat, dann verstehe ich auch, warum die Vermieterin die Bestätigung will.
So wie ich das verstanden habe ist der Dachboden nur aus eurer Wohnung zu erreichen, von niemand anderem sonst? Was steht denn in eurem Mietvertrag bzgl. des Dachbodens? Wenn dieser zu eurer Mietsache gehört, wovon man unter den gegebenen Umständen ja ausgehen muss, kann der so wie er eingerichtet ist auch als Wohnraum genutzt werden.
vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Das könnte wohl schon so sein wie du das sagst. Sie hat mir heute erklärt dass der obere Bereich eigentlich nur als Lagerfläche dienen soll, was mich zwar wundert wenn man das dann vom feinsten tapeziert ein Gäste-WC mit schwarzem Granit etz da oben einrichtet und so weiter. Sie meinte dann aber falls mal jemand wegen dieser Angelegenheit mit der Vormieterin hier gucken kommen würde müssten wir quasi die Wohnung so umbauen dass da oben nur Lagerfläche ist falls man sich da mit seiner Wohnfläche ausgebreitet haben sollte. das heißt wenn ich mir da oben jetzt ein Schlafzimmer hin machen würde müsste ich das im Falle eines Falles alles wieder rückgängig machen