Darf ich das ausgebaute Dachgeschoss / Speicher aus Wohnfläche nutzen?
Wir haben eine drei Raum Wohnung in der wir zur Miete wohnen. In unserem Wohnzimmer hat unsere Vermieterin eine massive richtige Treppe bauen lassen die in eine andere Etage bzw Ebene führt. Ein Teil ist wie eine Galerie offen mit einer schräge und Dachfenster an der man entlang gehen kann. Oben befindet sich auch noch eine Gästetoilette und ein vollständiger Raum. Dieser Raum hat ein Fenster, eine schräge und eine normale Türe. An der höchsten stelle über 2,30 m hoch und an der niedrigsten 1.30m. Es ist alles komplett renoviert und mit Laminat ausgelegt. Meine Frage jetzt...Darf ich diesen Bereich der Wohnung auch als Wohnraum nutzen?! Z.b. Als zweites Schlafzimmer oder so?! Unsere Vermieterin möchte von uns nach zwei Jahren unterschrieben haben das wir ihr bestätigen den ausgebauten Speicher nicht als Wohnraum zu nutzen ( auch wenn ihr das inoffiziell egal ist) weil sie ärger hat mit einer Vormieterin.
9 Antworten
Ich kann dir erklären, was es damit auf sich hat. Und zwar muss ein ausgebauter Dachboden ganz bestimmte Anforderungen erfüllen, um ihn als Wohnraum nutzen zu dürfen. Aus diesem Grund ist beim zuständigen Bauamt ein Dachboden für eine bestimmte Nutzungsart eingetragen. Bei diesem Haus ist das vermutlich als Lagerfläche eingetragen. Für einen Wohnraum sind die Auflagen strenger, und der Eigentümer müßte beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen.
Ich vermute, der Eigentümer will das nicht machen, oder er weiß genau, dass er seinen Antrag auf Nutzungsänderung nicht genehmigt bekommen würde. Das hätte zur Folge, dass er Stress mit den Behörden bekommen würde. Aus diesem Grund will der Vermieter den Raum auch nicht offiziell als Wohnfläche vermieten, duldet es aber inoffiziell.
Sieh es positiv. Du hast eine zusätzliche Nutzfläche, die der Vermieter somit nicht in die gesamte Wohnfläche einrechnen darf bei den Nebenkosten und eventueller Mieterhöhungen. Es ist ein angenehmer Bonus, den nicht jeder Mieter geniesen kann.
Offenbar hat die Vermieterin selbst nach zwei Jahren noch Zoff mit der Vormieterin. Rechtsstreitigkeiten ziehen sich manchmal so lange hin.
Nun sieht es wohl so aus, dass die Vermieterin gewonnen hat und dass sie nun einen vielleicht schon angekündigten Racheakt fürchtet. Deshalb braucht sie ein Dokument, das von Euch unterschrieben wird.
Was Ihr nicht befürchten müßt ist, dass die Vormieterin bei Euch aufkreuzt. Diese darf auf gar keinen Fall in Eure Wohnung, wenn sie oder irgend jemand das verlangt und Ihr das nicht wollt.
Was aber sein könnte ist, dass das Bauamt zunächst einmal schriftlich anfragt und im zweiten Schritt sich tatsächlich mal zu einer Besichtigung anmeldet. Ohne Anmeldung werden sie nicht kommen und wenn angemeldet ist, kann man immer noch die Räume in einen Zustand versetzen, der mehr Lager- als Wohnraum ist.
ALLE Antworten hier haben in gewisser weise Recht. Wenn es nur über deine Wohnung zu erreichen ist kannst du ja machen, was du willst. Das Problem ergibt sich mMn nur in einem Brandfall falls jemand Schaden nimmt. Die Vermieterin ist durch die Unterschift aus der Verantwortung.
darfst du nicht. Du darfst das als Wohnraum nutzen was im Vertrag angegeben ist. zB 3 zimmer, küche, diele, bad.
Wenn du ein Nutzungsrecht für den Dachboen hast, dann darfst du dort zB Wäsche aufhängen
So wie ich das verstanden habe ist der Dachboden nur aus eurer Wohnung zu erreichen, von niemand anderem sonst? Was steht denn in eurem Mietvertrag bzgl. des Dachbodens? Wenn dieser zu eurer Mietsache gehört, wovon man unter den gegebenen Umständen ja ausgehen muss, kann der so wie er eingerichtet ist auch als Wohnraum genutzt werden.