Was zählt zum ausgebautem Dachgeschoss
Was heißt: ausgebautes Dachgeschoss - ist das Dachgeschoss zu 50 v.H. oder mehr seiner Grundfläche ausgebaut? Das ist eine Formulierung in der Erklärung zur Feststellung der Grundstückssteuerberechnung. Wir haben ein "stink" normales Einfamilienhaus. Erdgeschoss, Obergeschoss mit Schrägen und ein kleiner Dachboden (gerade noch in der Mitte begehbar- aber nicht als Wohnraum, sondern mehr um etwas abzustellen).
Jetzt weiß ich nicht, ob unser Obergeschoss, alle Zimmer mit Schrägen und Drempel (Drempel ist nur 50 cm hoch, dann beginnen die Schrägen) ein ausgebautes Dachgeschoss ist oder ob damit wirklich der kleine Dachboden gemeint ist.
3 Antworten
Ausgebaut heisst zu Wohnzwecken ausgebaut (Fußboden z.B. Teppich, Wände gestrichen, etc.) eben bewohnbar gemacht, oft erst nach Fertigstellung des Wohnhauses. Ob das Obergeschoß bei dir als Dachgeschoß gilt siehst du aus den Bauplänen. Was wurde genehmigt (nur EG +DG, oder EG +OG)? Vermutlich ist es OG +DG, dann wurde das DG mitausgebaut und zählt zusätzlich zum Wohnhaus. Dieser Ausbau könnte auch nur einen Teil der Grundfläche betreffen, z.b. nur zur Hälfte, deshalb fragt das Finanzamt nach der Ausbaufläche.
Da das Obergeschoß schon Schrägen hat, setzt sich die Gesamtfläche des" DG " aus der Fläche mit Höhen über 2 m (voll) +Höhen zwischen 2m und 1m (50%) zusammen.
Die Astellfläche im Giebel des Hauses zählt eigentlich nicht zum Wohnraum, ausser sie ist mitausgebaut worden(Fußboden, Wände, etc.)Wenn sie niedriger ist als 1 m, entfällt sie sowieso.
Die steuerrechlichen Definitionen unterscheiden sich von den baurechtlichen Definitionen. Baurechtlich ist Euer Dachraum "nicht ausgebaut", weil er die Anforderungen an Aufenthaltsräume (siehe Landesbauordnung) nicht erfüllt.
Steuerrechtlich kommt es wohl darauf an, ob der Dachraum ausgebaut werden kann.
Wenn dies baurechtlich nicht möglich ist solltet ihr das dem Finanzamt mit Begründung mitteilen.
Ich kann dir nur die Berechnung geben, die für die Miete entscheident ist.
Da werden 1 - 2 Meter Höhe zu 50 % und unter 1 Meter Höhe gar nicht berechnet. (Über 2 Meter Höhe dann voll).