Anforderungen an Wohnraum im Kellergeschoß in Bayern
Der Kellerraum ist 2,08 m hoch und die Decke liegt auf Höhe des Außengeländes. Lichtschächte mit eine Fläche von 1,5 m^2 sind vorhanden. Die Grundfläche des ausgebauten Raumes beträgt 18 m^2. Eine Heizung ist eingebaut. Kann der Raum nach allgemeiner Verkehrssitte als Wohnraum bezeichnet werden?
3 Antworten
Nach der Landesbauordnung sind Aufenthaltsräume im Kellergeschoss unzulässig. Die angegeben Maße sind ebenfalls nicht zulässig. Die gesetzlichen Anforderungen an Raumhöhen, Fenstergrößen, Mindestgrundflächen etc, für Aufenthaltsräume findest Du ebenfalls in der Bayerischen Bauordnung genau beschrieben: Die BayBO findest Du kostenlos im Internet (Googeln!!)
Nein, auf gar keinen Fall. Mindesthöhe 2,30meter, Lichteinfall und Fluchtweg nicht vorhanden.
schonmal selbst recherchiert?
http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/bauordnung/bayern/bayerischebauordnung45.htm