Unbeheizter Raum! .... Wohnfläche oder nicht ..... beheizte Wohnfläche oder nicht?
Unbeheizter Raum als beheizten Wohnraum anrechnen?
Hallo zusammen,
habe folgenden fiktiven Fall:
In einem Mietshaus befindet sich eine Mietswohnung, bei der ein Zimmer keinen Heizkörper besitzt und dieses Zimmer auch durch das angrenzende Wohnzimmer nicht ausreichend beheizt werden kann (in der Heizsaison max. 16/17 Grad).
Nun kommt noch der Umstand hinzu, dass dieses Zimmer auf einem Anbau neben dem Haus quasi als Dachzimmer aufgesetzt wurde, somit auch meines Erachtens sich nicht in der Wohnung befindet.
Der Zugang ist ein ca. 76cm breiter Rundbogendurchgang ohne Tür (nur mit Vorhang, um die Kälte aus dem Wohnzimmer zu halten).
Auch an Isolierung mangelt es, es zieht aus allen Löchern, vor allem am Dachfenster.
Durch die vielen Schrägen an drei Wänden hat dieses Zimmer schon nur 10qm offizielle Wohnfläche, wenn man die Heizsituation unbeachtet lässt.
Nun zu den Fragen:
Zählt dieses Zimmer voll zur Wohnfläche (entsprechend der obigen Angabe) oder nur zu 50%, da nicht beheizbar? also knapp 5qm?
Zählt dieses Zimmer zur beheizbaren Fläche in der NK-Abrechnung?
Freue mich über jede konstruktive Antwort.
Dankeschöön
4 Antworten
Wieso soll es nicht beheizbar sein? Gibt es dort auch keinen Strom?
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Mietrecht
Das ist sicherlich sehr unglücklich, dass sich das Zimmer so schlecht aufzeizt. Dennoch zählt es zur Heizfläche dazu, auch wenn kein Heizkörper drin ist. Auch wenn nicht in ausreichender Menge, so heizt es sich ja trotzdem über das Wohnzimmer mit auf.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
.... Wohnfläche ja, wie auch der Flur. Heizfläche nein, wie auch der Flur, NK-Abrechnung nein, HK-Abrechnung ja.
Für einen fiktiven Fall ist das aber reichlich detailliert.