darf ich auf mein Stellplatz eine Garagen bauen?
hallo wir wohnen in einem haus wo drei Eigentumwohnungen sind. Meine Eltern mußten ihre eigentumwohnung mit zwei Garagen verkaufen.Wir haben diese leute gefragt ob wir weiterhin in der Garage bleiben dürfen. Wir müssen zwar nun Miete dafür bezahlen, ist ja selbstverständlich. Nun wollten wir die Garage abkaufen aber leider wollen sie es nicht. Zu jeder Eigentumswohnung gehört auch ein Stellplatz. Meine Frage.Darf ich auf mein Stellplatz eine einzel Garage darauf bauen. Ist der mittlere von den anderern beiden ,denn ich wollte nicht mein ganzes leben miete für die jetzige Garage bezahlen. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
7 Antworten
- Nur der Eigentümer des Grundstückes könnte eine Garage bauen.
- Wenn im Bebauungsplan dort Stellplätze ausgewiesen sind, wird es nicht möglich sein, dort eine Garage zu bauen, es sei denn, der Eigentümer des Grundstückes würde eine Bebauungsänderung beantragen. Erst wenn sie genehmigt ist, könnte man eine Garage errichten.
LG murkeltimo
ja das mit den Garagen war schon komisch.das hier ist alles doof gelaufen. meine eltern u meine schwester u ich haben ein drei familienhaus gebaut. dazu kam das meine eltern nach jahren insolvenz anmelden mußten.da sie nicht mehr in der lage waren es zu bez.Es gibt nun mal solche geschäftsleute die einen falsch beraten haben.Und die garagen haben meine eltern gehört aber ich durfte die garage nutzen.und nun haben wir neue hier.Ich weiß es ist alles doof gelaufen und ich önnte mir in den hintern drehten.Die wohnungen sind auf drei Parteien aufgeteil das heißt meine schwester u ich haben jeweil eine wohnung gekauft mit stellplatz.das heißt der stellplatz gehört zu mir. ich werde mich mal erkundigen. im bauplan steht auch drei stellplätze u nicht garagen! die hoffnung stirbt zuletzt. Danke für die zahlreichen Antworten
für diese Frage ist das Bauamt der bessere Ansprechpartner! was nützt es, wenn hier alle sagen: ja bau man, das geht klar. Und sich dann herausstellt, das ist gar nicht erlaubt?
selbst wenn von der baurechtlichen Seite alles ok wäre brauchst du einen qualifizierten Beschluss der Eigentümerversammlung.
Was keiner hier bedacht hat, es wäre eine bauliche Veränderung zu der die anderen Miteigentümer zustimmen müssen.
Ihr könnt schon, dürft aber nicht!;-) Wenn euch der Stellplatz nicht zu 100% gehört dürft Ihr daran ohne Einstimmung des Eigentümers (schriftlich geben lassen)nichts daran verändern!!tut mir leid! LG
es ist eine eIGENTÜMERGEMEINSCHAFT: