garage nicht nutzbar, muss ich miete bezahlen?
aufgrund von strassenarbeiten kann ich meine garage die nächsten 4 monate nicht befahren. muss ich in dieser zeit trotzdem miete bezahlen? bitte keine mutmaßungen. vielleicht hatte auch jemand schon einen ähnlichen fall und kann mir berichten.
10 Antworten
Wenn die Nutzung einer Garage nicht möglich, bzw. nur eingeschränkt möglich ist, dann gilt hier - genauso wie im Wohnungsmietrecht - der § 536 BGB, wonach Du nur eine angemessene Miete zu zahlen hast.
Ist die Garage gar nicht mehr nutzbar, ist auch keine Miete zu zahlen.
Hiervon muss der Vermieter unter Angabe des genauen Minderungsbetrag aber zwingend schriftlich informiert werden.
Wenn es um die Miete der Garage geht dann ja, das musst du in dieser Zeit auch nicht bezahlen. Deine Mietsache ist nicht nutzbar.
Deine Wohnungsmiete musst du natürlich schon zahlen ;)
Auch wenn der Vermieter verschuldensfrei an diesem Mangel (Verhinderung der Nutzungsmöglichkeit) ist, ist der Gebrauch tatsächlich nicht möglich. Demnach darf der Mieter die Miete um den vereinbarten Betrag (Garagenmiete) mindern.
Wenn die Straßenbauarbeiten von der Kommune durchgeführt werden und nicht mit irgendwelchen "Anschlußarbeiten" im Wohnhaus zu tun haben, dann trägt der Eigentümer keine Verantwortung dafür, dass Du die Garage nicht nutzen kannst.
Trotzdem wirst Du wohl nicht unbedingt das Recht zur Minderung haben, denn die Garage in sich steht Dir ja nach wie vor zur Verfügung:
http://www.mietminderung.org/mietminderung-garage-oder-parkplatz-nicht-nutzbar/
Trotzdem wirst Du wohl nicht unbedingt das Recht zur Minderung haben, denn die Garage in sich steht Dir ja nach wie vor zur Verfügung:
Eine Garage ist für ein Auto gedacht und wenn ich es nicht in die Garage stellen kann. dann habe ich auch das Recht zur Mietminderung.
Sie mag zwar zur Verfügung stehen z.B. für Winterreifen usw. aber eben nicht für das Auto
Die Strassenarbeiten hat der Vermieter der Garage ja nicht zu verantworten.
Ob der Vermieter etwas zu verschulden hat, oder nicht, ist unerheblich.
Google mal Mietminderungstabelle und Du wirst sehen, das Mieter die Miete mindern dürfen obwohl der Vermieter nicht der Verursacher ist.
Z.B.:
25 % Mietminderung
Erheblicher Baulärm in der Nachbarschaft macht Wohnen fast unmöglich»
Gericht: Landgericht Darmstadt, Urteil vom 18.03.1983, Az. 17 S 284/82»
Zeitschriftenfundstelle: WuM 1984, 245
Kategorien: Bauarbeiten»; Baulärm»; Nachbarlärm»; Sanierung»; Umbau»
http://mietminderungstabelle.de/Seite2