Garagenkündigung?
Mein Sohn ist Vermieter einer Eigentumswohnung und die dazu gehörige Garage. Nun möchte Er gern den Mieter der Garage kündigen und an den Mieter der Wohnung weitervermieten.
Die Wohnung und die Garagen haben 2 unterschiedliche Mieter. Auf Eigenbedarf kann Er nicht kündigen.
Garage wurde damals aus einen Mietvertrag herausgelöst und gekauft. Der Mieter bestand damals auf eine 3monatige Kündigung, diese würde mein Sohn auch einhalten.
Welchen Kündigungsgrund wäre ein Kündigungsschreiben möglich.
Bitte nur Zuschriften, von denen die sich wirklich auskennen.
Nur wäre, wenn, würde meinen Sohn nicht helfen.
Danke über jede positive relevante Antwort
4 Antworten
Garagen können problemlos jederzeit mit einer Kündigungsfrist gekündigt werden... wie lange die ist müsstest du eben nachschlagen..
für die Garage besteht ein eigener Mietvertrag, der kann ohne weiteres gekündigt werden; was steht im MV? welche Fristen? die zählen. https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/garage/
Zuerst mal: wirklich "auskennen" tu ich mich nicht, daher alles ohne Gewähr, aber klingt soweit sinnvoll:
Es geht hier NICHT um wohnraum, "eigenbedarf" ist also so garnicht nötig.
Einfach Fristgerecht kündigen.
"Vermieten Sie einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, können Sie diesen bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB)."
Ist aus Immoscout
Auch wenn ich nicht vom Fach bin, hoffe ich mal dennochg eholfen zu haben ;D
Gut, ich kann euch natürlich nicht sagen, wie ihr mit dem Mieter am besten umgeht, aber auch ein Anwalt kann ja nur nutzen, was innerhalb gesetzlicher grenzen liegt.
Ich sag mal: eine ordentliche Kündigung schreiben kostet erstmal nichts, sollte er dann wiedersprechen, klar, im Zweifelsfall muss man dann eben selbst rechtsbeihilfe suchen.
Aber es geht hier ja , wie gesagt, nicht um Wohnraum, daher dürfte es so etwas wie "Kündigungsschuz" hier nicht geben.
Würde in der Kündigung halt Formulierungen wie "kündigen wir Ihnen fristgerecht laut vertrag zum xx.xx.xx" nutzen. Damit gleich klar ist, worauf ihr euch bezieht.
Du sagtestwas von 3 Montagen im Vertrag, klar die würde ich dann eben schon einhalten. Auch wenn gesetzlich weniger nötig wären.
Noch ein kleiner Zusatz:
Wenn dein Sohn vermietet macht es ja sicherlich für ihn Sinn vielleicht mal eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, die Mietsachen mit einschliesst.
Dann könnte er die Kündigung auch direkt über den Anwalt rausschicken und erspart es sich auf Nachfragen antworten zu müssen, dass macht dann gleich euer (sein) Anwalt.
Lass ihn doch zu einem Anwalt rennen. Ist sein Geld. Selbst wenn er die Garage dann noch ein Monat länger hätte, wen kümmert es. Garagen sind keine Wohnungen und damit nicht „sozial“ abgesichert. Autos dürfen auf die Straße gesetzt werden :)
Hallo, mein Sohn hat keine Rechtschutzversicherung die Mietsachen mit einschließt. Uns geht es daraum, das damals beim Kauf die Garage nicht vom alten Vermieter gekündigt wurde, sondern nur die Kontonummer geändert hat. Nun überlegt mein Sohn unter welchen Grund er die Garage kündigen kann.
Einfach nur Kündigung ohne Angaben, denn auf Eigenbedarf kann mein Sohn nicht, da er nicht in der Nähe der Garage wohnt.
genau, ohne Gründe. Musst du ja eben nicht bei einer Garage. Das ist nur bei einer Wohnung notwendig.
Es braucht bei einer Garage gar keinen „besonderen“ Grund in einer Angabe. Erstmal kündigen und mit dem Mieter sprechen.
Hallo, hast du Erfahrung wegen einer Kündigung einer Garage?
Soweit haben wir es auch nachgelesen, aber wir haben Bedenken, das der jetztige Mieter Schwierigkeiten verbreitet, da er bei jeder Kleinigkeit zum Anwalt geht.