Garagenkündigung?

4 Antworten

Garagen können problemlos jederzeit mit einer Kündigungsfrist gekündigt werden... wie lange die ist müsstest du eben nachschlagen..

für die Garage besteht ein eigener Mietvertrag, der kann ohne weiteres gekündigt werden; was steht im MV? welche Fristen? die zählen. https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/garage/

Zuerst mal: wirklich "auskennen" tu ich mich nicht, daher alles ohne Gewähr, aber klingt soweit sinnvoll:

Es geht hier NICHT um wohnraum, "eigenbedarf" ist also so garnicht nötig.

Einfach Fristgerecht kündigen.

"Vermieten Sie einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, können Sie diesen bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB)."

Ist aus Immoscout

https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lexikon-vermieten/kuendigungsfrist-garage.html

Auch wenn ich nicht vom Fach bin, hoffe ich mal dennochg eholfen zu haben ;D

Lodus62 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 21:35

Soweit haben wir es auch nachgelesen, aber wir haben Bedenken, das der jetztige Mieter Schwierigkeiten verbreitet, da er bei jeder Kleinigkeit zum Anwalt geht.

Uulzos  21.06.2019, 21:38
@Lodus62

Gut, ich kann euch natürlich nicht sagen, wie ihr mit dem Mieter am besten umgeht, aber auch ein Anwalt kann ja nur nutzen, was innerhalb gesetzlicher grenzen liegt.

Ich sag mal: eine ordentliche Kündigung schreiben kostet erstmal nichts, sollte er dann wiedersprechen, klar, im Zweifelsfall muss man dann eben selbst rechtsbeihilfe suchen.

Aber es geht hier ja , wie gesagt, nicht um Wohnraum, daher dürfte es so etwas wie "Kündigungsschuz" hier nicht geben.

Würde in der Kündigung halt Formulierungen wie "kündigen wir Ihnen fristgerecht laut vertrag zum xx.xx.xx" nutzen. Damit gleich klar ist, worauf ihr euch bezieht.

Du sagtestwas von 3 Montagen im Vertrag, klar die würde ich dann eben schon einhalten. Auch wenn gesetzlich weniger nötig wären.

Uulzos  21.06.2019, 21:41
@Uulzos

Noch ein kleiner Zusatz:

Wenn dein Sohn vermietet macht es ja sicherlich für ihn Sinn vielleicht mal eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, die Mietsachen mit einschliesst.

Dann könnte er die Kündigung auch direkt über den Anwalt rausschicken und erspart es sich auf Nachfragen antworten zu müssen, dass macht dann gleich euer (sein) Anwalt.

Automatik1  22.06.2019, 07:06
@Lodus62

Lass ihn doch zu einem Anwalt rennen. Ist sein Geld. Selbst wenn er die Garage dann noch ein Monat länger hätte, wen kümmert es. Garagen sind keine Wohnungen und damit nicht „sozial“ abgesichert. Autos dürfen auf die Straße gesetzt werden :)

Lodus62 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 17:46
@Uulzos

Hallo, mein Sohn hat keine Rechtschutzversicherung die Mietsachen mit einschließt. Uns geht es daraum, das damals beim Kauf die Garage nicht vom alten Vermieter gekündigt wurde, sondern nur die Kontonummer geändert hat. Nun überlegt mein Sohn unter welchen Grund er die Garage kündigen kann.

Einfach nur Kündigung ohne Angaben, denn auf Eigenbedarf kann mein Sohn nicht, da er nicht in der Nähe der Garage wohnt.

Uulzos  24.06.2019, 08:31
@Lodus62

genau, ohne Gründe. Musst du ja eben nicht bei einer Garage. Das ist nur bei einer Wohnung notwendig.

Es braucht bei einer Garage gar keinen „besonderen“ Grund in einer Angabe. Erstmal kündigen und mit dem Mieter sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lodus62 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 17:48

Hallo, hast du Erfahrung wegen einer Kündigung einer Garage?