Kindergarten , Kind abgehauen
Guten Tag unzwar hat sich das Kind ( 4 Jahre alt ) meiner Tante heute während der eigentlichen Betreuungszeit aus dem Kindergarten geschlichen. Den Erziehern ist das nicht aufgefallen ein bekannter hat das Kind in der Nähe seines Hauses aufgefunden und zu der Mutter gebracht . Sie hat mich dann gefragt welche Rechte sie hat und ob sie die Betreuer / Erzieher verklagen kann und gegen was ?
9 Antworten
So etwas darf- kann aber passieren! Eigentlich müssen die Türen mit einem Summer gesichert sein. Es gibt aber auch Eltern die ihr Kind abholen, die Tür öffnen und ein anderes Kind mit heraus lassen. Genauso gibt es Kd. die sich einen Stuhl schnappen, draufklettern und den Summer betätigen. Kindern ist in der Regel ein Freiraum in der Kita einzuräumen, in dem sie sich auch unbeobachtet aufhalten dürfen und können. Es ist nicht gerade einfach für eine Erzieherin alle Kinder, immer und überall im Auge zu behalten. gerade in Kitas, in denen nach dem offenen konzept gearbeitet wird und die Kd. sich überall in der Einrichtung aufhalten dürfen. Wichtig ist es zu klären wie das passieren konnte, es muss ein Gespräch mit allen Kindern erfolgen, indem die Gefahr noch mal deutlich gemacht wird. Eine Klage einzureichen halte ich für unnötig. Ein klärendes Gespräch, vieleicht auch ein Elternabend, wäre sinnvoller.
Bei uns z.B. ist es den Kindern verboten den Summer zu betätigen- sie wissen das und halten sich der Regel auch daran. Viele Eltern lassen ihre Kd., beim Abholen, aber den Summer betätigen (obwohl sie die regeln auch kennen) Wie soll ein kd. da denn noch den Überblick über, was darf ich und was nicht, behalten? Unsere Konsequenzen, sollten wir ein Kind am Summer erwischen, heißt- es darf ersteinmal den Gruppenraum nicht mehr verlassen. Wir versuchen dann, über ein Gespräch mit ihnen, das Vertrauen wieder aufzubauen. In der Regel klappt das auch.
Ein Gespräch mit der Kindergartenleitung oder der Erzieherin selbst wird viel mehr bringen als gleich Anzeige zu erstatten! Außerdem überlege mal, wieviele Kinder es gibt und wie viele Erzieherinnen. Man kann nicht immer alle Kinder gleichzeitig im Blick haben, und manchmal passiert dann eben so etwas. Die Mutter so froh sein, dass dem Kind nichts passiert ist.
Ja, kann sie. Da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!
Viel Glück!
Jeder Erzieher hat Aufsichtspflicht. Auch wenn viele Kinder im Freien sind, muss er wissen, wo sich jedes aufhält und seine Runden drehen, darauf achten, dass wirklich gespielt wird, Streit schlichten, Kindern beistehen und trösten und auf Spielmöglichkeiten hinweisen oder mitspielen.
Wenn ein Kind wegläuft, wirft das ein schlechtes Licht auf die Einrichtung und der Erzieher der Gruppe ist persönlich haftbar.
Da Gottseidank nichts passiert ist, sollte zeitnah ein Gespräch stattfinden, in dem klargestellt wird, wie es zustande kam, dass das Kind weglaufen konnte, in welcher Situation und wer dafür verantwortlich zeichnet. Eine Abmahnung erscheint mir angebracht.
Es sollte aber auch mit dem Kind gesprochen werden, warum es weggelaufen ist. Was war los, fühlt es sich nicht wohl, hatte es Streit, keine Hilfe etc.?
Wenn Kinder einmal einen Weg finden, kann es leicht zu einem weiteren Vorfall kommen. Vielleicht sollte auch ein Kinderpsychologe mit dem Kind an der Aufarbeitung beteiligt werden.
Weswegen will sie sie denn verklagen? Ein Schaden ist doch offensichtlich nicht entstanden.