Dürfen Aushilfe alleine im Kindergarten arbeiten?
DARF eine ungelernte Aushilfe alleine im Kindergarten eine große Gruppe von Krippen - und Elementar Kinder z.b. im Früh - und Spät Dienst betreuen? Bitte auch die rechtliche/juristische Seite beschreiben! Vielen Dank Vorab
5 Antworten
Nein wegen der Aufsichtspflicht
§ 1631 Abs. 1 BGB
§ 832 BGB
Der Träger ist den Eltern gegenüber verpflichtet geeignetes Personal hierfür zu haben, sprich Qualifikation und Eignung müssen sorgfältig geprüft sein. Dazu gehört auch, dass man seine Mitarbeiter nicht überfordert, eine ungelernte Kraft ist alleine überfordert
Nein, sie darf halt nicht die Aufsichtspflicht verletzen, eine Ausbildung braucht man da aber nicht.
Wie groß ist denn eine große Gruppe?
Rechtlich gesehen kann man die Aushilfe schon alleine lassen. Auf Kinder aufpassen kann man auch ganz ohne Ausbildung.
Fraglich ist halt, ob die Gruppe dann nicht generell zu groß für eine Person ist. So kleine Kinder wollen ja auch gewickelt werden und das passiert ja meist nicht im gleichen Raum mit den anderen Kindern.
In randzeiten ist es juristisch okay, wenn ungelerntes Personal die Kinder betreut.
Randzeiten sind morgens in der bringzeit und nachmittags in der Abholzeit.
Viele Kindergärten setzen mittlerweile auch Tagesmütter oder Eltern für diese Zeit ein.
Normalerweise muss in einer Einrichtung mindestens 2 erwachsene sein (damit einer im Falle Hilfe holen kann) bring- und holzeiten bilden da eine Ausnahme, denn es kommen ja regelmäßig Eltern in die Einrichtung die im Falle eines Falles eingreifen können.
In der kernzeit darf nur pädagogisches Personal mit einer großen Gruppe alleine sein. Selbst Kinderpflegerinnen dürfen nicht mal alleine mit der ganzen Gruppe sein. Praktikanten (egal ob fsj, bufdi oder Kinderpflege) dürfen auch nicht mit einer kleinen teilgruppe alleine sein.
Lg
Das Praktikanten nicht die alleinige Aufsichtspflicht übernehmen dürfen steht im jeweiligen ausbildungsgesetz.
Das im Grunde jede Tagesmutter oder jede Mutter/Vater die Betreuung übernehmen kann steht im sgb8 Paragraf 26 oder so. Thema Aufsichtspflicht.
Randzeitenregelung steht in der Konzeption der Einrichtung.
Wo finden sich die rechtlichen Grundlagen für diese Aussagen?
Nein Juristisch ein NoGo
Wo kann ich das nachschlagen? Kannst du mir einen Paragraphen nennen, bitte?
Puh das leider nicht, aber Erzieher brauchen ja eine Ausbildung, dort lernen sie ja auch was sie rechtlich dürfen und was nicht. Jemand der Ungelernt ist, ist das nicht. Gerade bei Kinderbetreuung sind die kriterien Streng. Ich könnte morgen aber mal nen Kumnpel Fragen desen Mutter Erzieherin in einem Kindergarten ist.
Es ist mir wichtig zu erfahren ob eine ungelernte Aushilfe alleine ( und ich meine ganz allein in der Kita) auf mehrere (Klein-)Kinder regelmäßig, laut Anweisung des Inhabers des Kindergartens, die Betreuung und Förderung dieser übernehmen bzw. arbeiten darf?
Ich werde mal fragen, aber ich würde nein Sagen.
Nein, ganz sicher nicht!
Die besagte Aushilfe arbeitet also widerrechtlich?