Kinder nachts alleine lassen
Hallo.
Ist es rechtlich gesehen verboten, Kinder (13 und 15 Jahre alt) nachts allein zu lassen, wenn man z.B. im Nachtdienst arbeitet?
7 Antworten
Ja, rechtlich gesehen ist das Problematisch, da man ab diesem Moment uneingeschränkt für alles haftbar ist, was die Kinder anstellen oder ihnen passiert, da Du die Aufsichtspflicht verletzt.
Du müsstest in dem Fall jemanden finden, der auf die Kinder aufpasst, z.B. Nachbarn, Babysitter (weiß doofes Wort bei Kindern in dem Alter) oder z.B. die Großeltern.
Lässt Du sie hingegen alleine und ihnen passiert was, kannst Du dich jetzt schon mal auf eine Strafanzeige und ggf. Wegnahme der Kinder durch das Jugendamt (wenn auch erst mal nur vorübergehend) freuen.
Denn rechtlich steht die Aufsichtspflicht über fast allen anderen Pflichten. Kein Richter würde dich freisprechen, da Du ja arbeiten musstest. Klassische Antwort: "Dann suchen sie sich einen Job wo sie tagsüber arbeiten können oder besorgen sie sich jemanden, der auf die Kinder nachts aufpassen kann." (Ja, ab solche Verhandlungen schon verfolgt!)
Auch wenn ich vielen Recht geben muss, dass man Kinder in dem Alter theoretisch auch mal etwas alleine lassen kann, so ging es dir ja um den rechtlichen Aspekt und rechtlich ist es schlicht weg nicht erlaubt und gilt als Verletzung der Aufsichtspflicht.
Aber solange es gut geht, interessiert es ja keinen. Du weißt ja sicherlich, wo kein Kläger da kein Richter... aber wenn erst mal was passiert, dann Gute Nacht!
Gewagte Behauptung. Also darf ich meine Kinder bis sie 18 sind keinen Moment aus den Augen lassen? Das Gesetz möchte ich sehen.
nein.wenn sie alleine auf sich aufpassen können bzw eine auf die andere aufpassen kann,is das okay.du könntest sogar auch deine 2 jahre alte tochter alleine lassen aber das wär etwas riskant :D
Nicht nur riskant, auch strafbar, denn damit verletze ich meine Aufsichtspflicht Wenn das Kind nachts wach wird, möchte ich nicht wissen, was da alles passieren kann..
Deine Kinder sind zwar schon größer aber doch noch minderjährig - du hast noch die Aufsichtspflicht und eine Nacht ist lang. Such dir jemand der nach den Kindern schaut oder bei dem du sie unterbringen kannst
Rechtlich is das erlaubt, was die Reife des Kindes zulässt.
ich war mit 10 auch schon alleine des Nachts, selten, aber es gabs.
das geht mal kurzfristig - wenn die Voraussetzungen da sind...aber ich hätte als Mutter keine Ruhe..
Hmm, wenn du glaubst, du kannst dich auf deine Kinder verlassen, dass sie nachts nicht irgendwann auf die Rutsch gehen.. Vielleicht solltest du eine Nachbarin fragen, die ab und an mal rüberschaut. Meine Tochter war 14, als ich sie ein paar Tage alleine lassen mußte, wegen eines Krankenhausaufenthaltes, aber sie war schon von ihrem Art her vernüftiger als viele mit 20. Tagbsüber sah dann eine Nachbarin nach ihr.
Die sind alt genug und sollten jeder für sich alleine aufpassen können (soll heißen, daß der 15jährige nich auf die 13jährige aufpassen muss).
Muss die Person, die diese Aufsichtspflicht dann 'übernimmt' für die Nacht, durchgehend im Haus anwesend sein oder ist es in Ordnung, wenn er nachts mal zwischendurch vorbei schaut? Wenn es z.B. ein Nachbar wäre.
Nicht vergessen, ich frage, ob es rechtlich gesehen erlaubt ist.