Sozialassistent/ Kinderpfleger in Hamburg darf alleine Kinder für mehrere Stunden beaufsichtigen?

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In Schleswig-Holstein gilt, es müssen immer (auch wenn es nur 3 Kinder sind) wenigstens zwei Erwachsene in der Einrichtung anwesend sein, eine/r davon muß Erzieher/in sein.

Brugmansie  29.05.2014, 23:19

Danke für das schöne Sternchen.

Hallo!

Ich kenne es aus Bremen so: Eine Fachkraft darf maximal 20 Kinder betreuen (das ist die übliche Gruppengröße für Kiga, also 3-6 Jährige), jedoch darf sie nie alleine im Haus sein (also auch wenn es unter 20 Kinder sind, muss eine 2. Person zumindest in Rufweite sein). Für diese Aufichtspflicht dürfen KinderpflegerInnen o.ä. nicht mitgerechnet werden, sondern nur ErzieherInnen mit staatlicher Anerkennung. So mussten wir wegen einer Krankheitswelle z.B. schon für einige Tage Notdienst "ausrufen", obwohl in der Kita viele Erwachsene anwesend waren, jedoch fast nur Kinderflegerinnen/Praktikanten/Erzieherinnen ohne Anerkennungsjahr.

Daher kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass die geschilderte Situation rechtlich in Ordnung ist. Aber wer weiß, vielleicht sind die Vorgaben in HH doch ganz anders?