Darf ein Verwalter die Einsicht in die Unterlagen verweigern?
Ich bin mit der Nebenkostenabrechnung unseres Hausverwalters nicht einverstanden, habe Einspruch erhoben und auf einige Unregelmässigkeiten hingewiesen, welche mir erklärungsbedürftig erschienen. Nun hat er mir jeglichen Kontakt zu ihm untersagt und im Wiederholungsfall mit dem Rechtsanwalt gedrohl. Wir haben ihm zum Ende des Jahres gekündigt.
Kann mir der Verwalter auch verbieten, Einsicht in die Unterlagen zu gewähren? MfG H. Scheier
5 Antworten
... also, die Abrechnungen für die Mieter sind nicht ordnungsgemäß und Dein Auftragnehmer bzw. der Deiner Tochter zickt rum? ... so etwas kommt bei den besten Dienstleistern vor und wenn das Vertrauen so weit unten ist, ist ja eine Kündigung durch solche Vermieter auch bei uns wie eine Erlösung, oder? Viel Glück.
Bist Du Eigentümer, dann darf er das nicht. Auch außerhalb der ETV hast Du das Recht, Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen nehmen zu dürfen und Kopien auf eigene Kosten anfertigen zu lassen. Oder selber abzufotografieren.
Bist du Mieter: Dann darfst Du beim Verwalter nur dann Einsicht nehmen, wenn der Verwalter zugleich auch Dein Sondermietverwalter ist. Also der Vermieter, diese Aufgabe an den Verwalter delegiert hat.
Wenn Du die BK-Abrechnung jedoch vom Vermieter erhalten hast, dann muss der Vermieter sich die Unterlagen vom Verwalter besorgen und Du musst die Einsicht beim Vermieter beantragen, was dieser Dir nicht verweigern kann.
Also, nur wenn der Verwalter Sondermietverwalter ist, darfst Du Ihn damit "belästigen".
Der Hausverwalter hat - im Rahmen einer Eigentümerversammlung - den Eigentümern Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, aufgrund welcher er Euch die Nebenkostenabrechnung erstellt. Beruft also ganz einfach eine Eigentümerversammlung ein, auf welcher Ihr beschließt, die Unterlagen des Verwalters prüfen zu wollen. Als Eigentümer seid Ihr dem Hausverwalter gegenüber weisungsberechtigt!
Ich bin bevollmächtigter Mieter, die Wohnung gehört meiner Tochter.
... und was haben die Mieter mit der WEG am Hut, wenn es um eine BK-Abrechnung Deiner Tochter (= Eigentümerin) geht?
Er ist gesetzlich verpflichtet, Dich Deine Abrechnungsunterlagen einsehen zu lassen.
und im Wiederholungsfall mit dem Rechtsanwalt gedrohl.
Das soll er mal machen. Dieser kann den Verwalter dann darauf hinweisen, dass er zur Belegeinsicht verpflichtet ist.
Ich würde hier nochmals schriftlich und nachweislich auffordern, die Belege einsehen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, würde ich ebenso einen Fachanwalt in die Spur schicken.
.... was bin ich, wenn ich eine BK-Abrechnung (für >Mieter) erstelle? Lachnummer, oder?
Ich vermute mal stark, dass der Fragesteller Mieter und nicht Eigentümer ist. Sonst hätte er Hausgeldabrechnung geschrieben und nicht Nebenkostenabrechnung.