Mieter verlangt Einsicht in die Verträge mit Hausmeister, Putzfrau etc.
Mein Kollege hat seine Eigentumswohnung (betreutes Wohnen) an eine alte Dame vermietet. Nun verlangt die Adoptivtochter bei der Hausverwaltung, im Rahmen der Nebenkostenabrechnung, Einsicht in alle Vertragsunterlagen mit dem Hausmeister, der Putzhilfe etc. Die Dame ist von ihrer Mutter bevollmächtigt.
Steht der Tochter eine Abschrift aller, der mit den Handwerkern, geschlossenen Verträge zu oder sind diese Daten ausschließlich dem Eigentümer und Verwalter vorbehalten?
11 Antworten
Jeder Mieter hat das Recht auf eine aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung.
Dazu zählen ebenso Wartungsverträge.
Es muss sichergestellt werden, dass in der Nebenkostenabrechnung der Mieter prozentual korrekt beteiligt ist, weswegen die Anfrage gerechtfertigt ist und ihr nachgegangen werden muss.
Inwieweit zB die Putzhilfe von der Tochter als zu teuer angesehen wird ändert dennoch vorerst nichts an der Beteiligung soweit sie akkurat berechnet ist.
Welcher Vertrag zu welchen Bezügen abgeschlossen wird ist nicht vom Mieter abhängig.
Für die Nebenkostenabrechnung hat man das Recht, die zugrundeliegenden Rechnungsbelege einsehen zu dürfen. Sofern das zur Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung erforderlich ist, wird man auch Vorlage der zugrunde liegenden Verträge verlangen können. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein wenn unklar ist, welchen Aufgabenbereich der Hausmeister hat. Reparaturmaßnahmen nämlich braucht der Mieter nicht zu bezahlen. Grundsätzlich hat man nur das Recht, diese Belege einsehen zu dürfen. Kopien gibt es gegen Kostenerstattung.
Allerdings beschleicht mich der Eindruck, dass in diesem Fall weit über das Ziel hinaus geschossen werden könnte. Der Vermieter muß bei Nebenkosten das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Aber die Auswahl seiner Leistungspartner braucht er sich nicht vorschreiben zu lassen.
hallo, PlayadeMuro, nein, eine Einsicht in die Verträge mit den Beschäftigten steht nur dem Vermieter zu! Die Tochter kann ggf. eine Auflistung der einzelnen Kosten verlagen, also eine Aufschlüsselung der Nebenkostenabrechnung. Das ist aber schon alles! Liebe Grüße
Wieso ist das Unsinn? Bitte eine Begründung, und das nicht einfach so einwerfen hier! Danke!
hallo,echtklasse, es wäre hilfreich gewesen, mir vielleicht einen Hinweis/ link zu senden, denn ein Mensch kann irren. Ok, ich habe jetzt selbst nachgelesen, daß man auch einsicht in Verträge nehmen kann, das war mir bis jetzt nicht bekannt. http://www.hausverwalter-abc.de/bk-mieterrechte.html Nächstes Mal bitte eine Begründung und nicht einfach "Unsinn" schreiben! danke!
nein, sie kann einsicht verlangen
aber genau das, einsicht
du musst es ihr weder zusenden, noch irgendwie sonst zukommen lassen
sie kann zu dir kommen und es da einsehen
alles andere, was sie verlangt, dafür kannst du gebühren erheben
also wenn sie es zugeschickt haben möchte
20€ aufwärts, es kostet deine wertvolle vermieterzeit
Alle Abrechnungen, Verträge und Unterlagen, die den Mietpreis oder die Nebenkosten in irgend einer Weise betreffen oder beeinflussen, sind dem Mieter oder einer bevollmächtigten Person auf Anfrage zu zeigen - und zwar als Originalunterlagen.
Für Kopien kann ein entsprechendes Entgelt berechnet werden, die Einsicht in die Originalunterlagen steht aber jedem Mieter gesetzlich zu.
hallo, PlayadeMuro, nein, eine Einsicht in die Verträge mit den Beschäftigten steht nur dem Vermieter zu!
Das ist Unsinn.