Betriebskostenabrechnung - Schornsteinfeger bezahlen, ohne Nutzung eines Schornsteins?
Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung bekommen. In dieser Abrechnung sind Kosten für einen Schornsteinfeger enthalten. Ich habe aber keine Heizung oder ein Gerät, das in irgendeiner Weise Abgase erzeugt (leider eben nur Nachtspeicherheizung, Elektroboiler). Das Haus (Keller, Aufgänge) wird auch nicht beheizt. Ist hier die Umlage der Kosten für den Schornsteinfeger zulässig?
8 Antworten
Du hast einen E-Herd ? Darüber ist sicher eine Abzugseinrichtung, gleiches im Bad. Diese Abluftkanäle werden vom Schornsteinfeger regelmäßig gekehrt bzw. gereinigt. Dafür zahlst du "Schornsteinfeger". Das muss allerdings auch so im MV als BK-Art vereinbart sein. Alles was Schornsteinfeger für die Heizungsanlage veranstalten, sind Heiznebenkosten und wird auch bei Heizkosten insgesamt mit abgerechnet.
Hallo zoombscn,
Nebenkostenabrechnungen sind oft ein heizes Eisen. Es gibt da Regelungen. Umlagen können auf m²-Basis oder nach Anzahl der in der Wohnung gemeldeten Personen erfolgen. Reparaturen am Fahrstuhl müssen z.B. auch von Mietern in Paterre getragen werden. Viel Detailwissen habe ich aber nicht. Diese Fragen müssen Sie mit der Hausverwaltung abklären und wenn die Antwort fadenscheinig ist, mit Mieterbund oder Rechtsanwalt.
MfG.
Storteper
ein Schornsteinfeger hat heutzutage mehr Aufgaben wie früher. Er reinigt nicht nur Schornsteine sondern nimmt auch Anlagen für Heizungen ab. Wenn Ihr eine Öl oder Gasheizung habt muss er das auch inspizieren. Die Kosten sind gerechtfertigt.
Neu in die EnEV 2009 aufgenommen wurde der Paragraf 26b, der die Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften der Energieeinsparverordnung regelt. Zukünftig sollen Bezirksschornsteinfegermeister überprüfen, ob die Nachrüstverpflichtungen (Austausch alter Heizkesel, Dämmung von Wärmeverteilungs-und Warmwasserleitungen) sowie die Anforderungen beim Einbau einer neuen Heizungsanlage (Einbau einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr (Nachtabsenkung), Umwälzpumpen mit selbsttätiger Anpassung der elektrischen Leistungsaufnahme, Dämmung von Wärmeverteilungs-und Warmwasserleitungen) eingehalten werden.
Bei Nichterfüllung weist der Bezirksschornsteinfegermeister den Eigentümer schriftlich auf die Einhaltung der oben genannten Pflichten hin und setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Werden die Pflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, unterrichtet der Bezirksschornsteinfegermeister unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten kann der Eigentümer dem Bezirksschornsteinfegermeister auch eine Unternehmererklärung oder Eigentümererklärung vorlegen. In diesem Fall ist keine Überprüfung der Anlagen und Bauteile durch den Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich.
Eine weitere Aufgabe des Bezirksschornsteinfegermeisters besteht darin, die freiwillige Durchführung von Nachrüstmaßnahmen bei Wohngebäuden zu empfehlen, wenn Nachrüstpflichten gemäß der Verordnung noch nicht entstanden sind
ich schrieb ja, dass ich keine Abgase hier im Haus produziere.
Ich habe auch keinen Schornstein. Aber einen Entlüftungsschacht. Da kommt einmal im Jahr der Schornsteinfeger und überprüft die Lüftung. Deshalb ist es selbstverständlich, dass das auch bezahlt werden muss.
Wir haben auch Nachtspeicheröfen und bei uns ist noch nie ein Schonrsteinfeger gewesen?!?!
Ich habe Fernheizung. Und trotzdem kommt einmal im Jahr der Schornsteinfeger, um die Abluft zu überprüfen.
^^
Nein das ist eindeutig dann keine Leistung die du bezahlen müsstest. Deswegen solltest du die Rechnung/Leistungen nicht bezahlen. Selb dann nicht wenn duch deine Wohnung ein ungenutzter Kamin verläuft. Das ist im Grunde genommen Betrug.
@Andrar, bitte richtig lesen
nur Nachtspeicherheizung, Elektroboiler