Besucherparklplatz ständig von Anwohner belegt
Ich besitze ein Haus in einer kleinen Siedlung, zu dem auch ein größerer Parkplatz gehört. Am Parkplatz habe ich wie 19 andere Hausbesitzer einen ideellen Anteil, auf dem meine Garage steht. Auf allen anderen Anteilen stehen ebenfalls die Garagen der Anteilseigner. Zusätzlich gibt es drei unbebaute Besucherparkplätze. Diese drei Besucherparkplätze sind in der Baugenehmigung ausdrücklich mit dem Hinweis "haben für Besucher frei zu bleiben" genannt.
Nun gibt es einen Nachbarn, der seinen Oldtimer in der Garage stehen hat und mit seinen beiden Alltagsautos grundsätzlich zwei Besucherparkplätze belegt. Auf ein Gespräch zu seinem Verhalten läßt er sich nicht ein und macht ungerührt weiter.
Was kann ich als einer der 20 Anteilseigner gegen diesen Miteigentümer machen, damit er die Parkplätze nicht weiter zweckentfremdet?
7 Antworten
Wenn ich die Situation richtig verstehe handelt es sich nicht um Gemeinschaftseigentum nach WEG, sondern nur um ein Grundstück, das mehreren Eigentümern gehört. Diese Eigentümer haben für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Baugenehmigung zu sorgen; die Bauaufsicht hilft Euch da nicht; wie könnte sie auch. Sie schickt höchstens an jeden der Eigentümer eine Verfügung, dass jeder bei Androhung eines Zwangsgeldes für eine Nutzung zu sorgen hat, die den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dann bist Du auch wieder Betroffene.
Also wird Euch nichts anderes übrig bleiben als Euch zusammenzutun und gemeinsam beim Amtsgericht eine Unterlassung zu beantragen, die dann wieder mit Zwangsgeld belegt werden kann. Dann könnt Ihr den illegalen Nutzer bestrafen. Dieses Verfahren mit Anhörung etc. sollte aber von einem Rechgsanwalt durchgeführt werden.
Ja eben. Dann greift WEG nicht! Ihr seid alle für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften selber verantwortlich.
Da können Sie nur Ihren oder den Wagen eines Ihrer Besucher draufstellen, wenn der andere mal kurz weg ist. Der Begriff Besucherparkplatz ist insoweit für eine Gemeinschaft nicht regelbar! Anders sähe dies aus wenn unberechtigte Fremde dort gegen die Anweisung parken würden. Die könnte der Verwalter "des Feldes" verweisen, wenn er das zeitlich hinkriegt. Schlagen Sie der WEG in der nächsten Versammlung vor, das Nutzungsrecht an einem oder mehreren Stellplätzen gegen angemessene Zahlung zu erwerben oder im gleichen Sinne einen festen Pachtvertrag mit der Gemeinschaft durch den Verwalter abzuschließen. Dann käme Geld in die Gemeinschaftskasse und Sie hätten für sich und Ihre Besucher etwas zur Eigennutzung, das Sie dann auch mit einem Sperrbügel sichern könnten. Stimmt die Mehrheit zu und der Beschluß wird von keinem der dagegen ist angefochten, haben Sie Glück und Stellfläche.
Der Begriff "Besucherparkplatz" ist doch klar in der Baugenehmigung für diesen Gemeinschaftsparkplatz mit der Forderung "hat für Besucher frei zu bleiben" festgelegt.
Dann wende Dich doch mal ans Bauamt, wie diese Forderung durchzusetzen sei. Vielleicht kann die Stadt eine geeignete Parkregelung dort etablieren, die Besucher nicht stört, aber ihn. Je nachdem, zu welchen Zeiten und wie lange er dort parkt. Etwa "0 - 24h mit Parkscheibe 4 Stunden" oder "absolutes Halteverbot von 4h -7h (nachts)"
Und dann fleissig Tickets schreiben ...
Bitte nicht übersehen, daß es sich um Privatgrund handelt, da wird die Behörde keine Schilder aufstellen.
Ich hatte davor schon eine Frage gestellt, ob es öffentl. oder privat ist, die bislang leider immer noch unbeantwortet ist. Das ist natürlich eine wichtige Information, die Du uns in der Frage leider vorenthalten hast.
Ich fürchte, dann wirst Du mal einen RA bemühen müssen.
Brotlose Kunst!
Wie ich in meiner Frage schrieb, bin ich Miteigentümer. Das kann ich wohl kaum von öffenlichem Grund sein.
Ihr habt doch bestimmt regelmäßige Eigentümertreffen. Dort kannst Du das vortragen!
Nein, es gibt keine Eigentümerversammlungen.
In einer Siedlung? Sowas gibt's in einem Mehrparteienhaus. Der Anteil am Parkplatz ist ja laut Fragendem nur "ideell".
Hallo. Wenn er sich nicht Regt kannst du dich beim Vermieter und/oder Polizei melden. Am besten Fotos machen.
Bei Fragen melde dich einfach bei mir. mfg gunz97USA
Es ist zu vermuten, dass der Nachbar genau wie der Fragende Eigentümer ist. Welcher Vermieter also? Und die Polizei interessiert sich nicht für "Parkverbot aufgrund von Baugenehmigung".
Es ist nicht nur zu vermuten, daß der Parker Miteigentümer ist, ich habe es auch so geschrieben.
Die Besucherparkplätze sind auf öffentlichem oder auf privatem Grund?
Das Grundstück ist im Grundbuch als ideell geteilt eingetragen. Es steht drin, auf welchem Teil die einzelnen Parteien ihre Garage bauen durften.