Was bedeutet Schikaneverbot in Verbindung mit einer unwirksamen Nebenkostenabrechnung?

9 Antworten

Der § greift hier nicht.

Du könntest Dich ja dann auch auf diesen § berufen, weil Du Verweigerung zur Korrektur der NK-Abrechnung als Schikane ansiehst.

AudiA489 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 17:23

Ja das denke ich nämlich auch, wenn das so einfach wäre mit dem § dann könnte man ja jeden beliebigen Rechtsstreit sofort damit beenden und die Anwälte hätten nichts mehr zu tun!

.... was soll das sein, eine unwirksame BK-Abrechnung?

Diesen Begriff kenne ich nicht und der BGH bisher auch noch nicht.

AudiA489 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 13:25

Dann überleg mal was ich damit meinen könnte! Ein Nebenkostenabrechnung, die laut Anwalt (mittlerweile 3 Anwälten) für unwirksam gehalten wird.

schleudermaxe  25.05.2018, 16:40
@AudiA489

.... und damit wollen die durchkommen? Jetzt weiß ich auch, warum der Vorwurf "Schikane" kommt.

AudiA489 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 17:07
@schleudermaxe

Naja, wenn die Vermieterin die Nebenkostenabrechnung falsch macht^^ und bereits vom Gericht aufgefordert wurde eine ordentliche Abrechnung zu schreiben, dann ist diese unwirksam. Vor allem, da sie viele posten Abrechnet, die nicht zu den Betriebskosten gehören, bzw auch nicht im Mietvertrag stehen.

schleudermaxe  26.05.2018, 06:35
@AudiA489

.... als, wir müssen alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine BK-Abrechnbung einstellen. So auch "meine" Urteile mit Hinweis auf den BGH.

Ein Gericht kennt keine ordnetlich Abrechnbung, auch der BGH nicht.

Es gibt nur ordnungsgemäße oder nicht ordnungsgemäße, beide Varianten sind aber nicht unwirksam. Sie sind allenfalls nicht fällig. Dafür benötigt aber kein Mieter ein Gericht.

schleudermaxe  26.05.2018, 06:36
@schleudermaxe

..... ordentliche Abrechnung ...

AudiA489 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 09:08
@schleudermaxe

Naja, da ich aber kein Jurist bin und auch kein Vermieter heißt das auf Deutsch: ICH HABE ES GENAUSO GEMEINT NUR EBEN LAIENHAFT AUSGEDRÜCKT.

Kann ja nicht soooo schwer zu verstehen sein^^

AudiA489 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 09:09
@schleudermaxe

Alle umlagefähigen Kosten ist richtig, dazu zählt aber nicht die Reparatur der Heizung, sondern nur die Wartung. Dazu zählt auch nicht die Gartenpflege, wenn ich 1. Weder den Garten nutze und 2. Im Mietvertrag steht, dass ich den Garten nicht nutzen darf^^

Aus Deinen Informationen ist nicht erkennbar, ob Du einen (unstrittigen) Teil der Nebenkostenabrechnung anerkannt und bezahlt hast.

Geminschaftszähler ? Für den gesamten von Dir bezogenen Strom ?

An wen hast Du denn die monatlich erhobenen Abschläge für Haushaltsstrom gezahlt ?

AudiA489 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 16:22

Noch habe ich nichts gezahlt, der Anwalt meinte auch, dass ich nichts zahlen soll, solange das nicht geklärt ist. soweit so gut! Ich habe monatlich meine Nebenkosten an die Vermieterin gezahlt, hier waren die Stromkosten mit inbegriffen.

Es gibt 3 Zähler

  1. Gemeinschaftszähler (Hauslicht & gesamter Keller & gesamter Gartenstrom)
  2. Wohnung EG
  3. Wohnung 1. + 2. Stock (da das mal eine Wohnung war)

im 1. Stock habe ich gewohnt und im 2. Stock darüber ein Pärchen. Im EG wohnte auch ein Pärchen mit Hund!

Padri  25.05.2018, 10:16
@AudiA489

Die Zähler sind doch vorhanden. Worüber wollen Sie sich denn hier beschweren.

Wie sie auf §226 BGB kommt ist mir auch schleierhaft. Du widersprichst hier nur einer Forderung die für ungerechtfertigt hältst. Im Endeffekt kann man immer irgendwelche Paragraphen in den Raum werfen und hoffen, dass der Gegenüber eingeschüchtert wird. Ob sie zum Tragen kommen wird ein Gericht entscheiden. Hier solltest du auf deinen Anwalt hören, denn im Gegensatz zu uns allen hier, berät er dich verbindlich!

Alles was wir hier schreiben ist einfach nur Gerede, nichts davon kannst du später irgendwie als Rechtfertigung oder Begründung anbringen. Selbst wenn dir die Leute hier kompletten Mist erzählen und du dadurch einen Rechtsstreit verlierst, bist du der Einzige der dafür gerade stehen muss. Wenn du also schon einen Anwalt hast, dann höre auf ihn. Der weiß meist was er macht und da seine Beratung rechtlich verbindlich ist, wird er schon aufpassen keinen Unsinn zu erzählen...

AudiA489 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 16:25

Es geht nicht darum, dass ich nicht auf meinen anwalt hören will oder sonst was. Es ging darum, dass er sich dazu noch nicht geäußert hat und ich nicht wegen jeder Kleinigkeit dort anrufen will. Ich wollte auch nichts verbindliches hier, sondern einfach ob jemand sowas schonmal hatte... Oder mir erklären kann, wie das im Zusammenhang steht^^ da mich die Vermieterin seit Monaten schikaniert würde das eher auf Sie zutreffen.

Eismensch  24.05.2018, 16:28
@AudiA489

Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass viele "Rechtberatung" und "Irgendeine Internetplattform" gern als Synonyme verwenden ;)
Am Ende sind es eben die Fragesteller die auf die Nase fallen wenn jemand etwas Falsches behauptet, nicht wir anderen^^

AudiA489 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 17:27
@Eismensch

Nein um Gottes Willen, soviel Hirn hab ich ja, dass ich das weiß^^ mir ging es einfach darum, dass ich nichts damit anzufangen wusste und einfach gerne wüsste, in welchen Zusammenhang der mit so einen quatsch kommt. selbst verständlich frage ich meinen Anwalt sobald ich wiedr einen Termin habe danach, aber erstmal hab ich heute nacht daran geknabbert was das heißen soll^^

Eismensch  24.05.2018, 17:47
@AudiA489

^^

Ich vermute mal, dass die Vermietung hier mal wieder die klassische Karte gegen unliebsame Forderungen der Mieter ausspielt:

"Schaut mal da, ein böser Paragraph! Wenn du nicht machst was ich sage gehts vor Gericht!"

Diese Praxis habe ich bereits selber erlebt. Nach einigen hin und her. Einer Erklärung Meinerseits, dass das geltende Gesetz den "Ideen" meiner Vermieterin widerspricht und ein paar recht "unsauberen" Bestechungsvesuchen ihrerseits, hatte sie dann doch eingelenkt. Auf einen Rechtsstreit hatte sie nämlich auch keine Lust.
Leider lassen sich sehr viele bereits durch die bloße Androhung von Gericht abschrecken und lenken dann ein. Meist zu ihrem eigenen Ungunsten.

Erwähnenswert wäre aber, dass kein Anspruch auf einen eigenen Stromzähler besteht und eine "Strompauschale" durchaus legitim ist.
Wer also nun am Ende Recht behält wird wohl ein Gericht entscheiden müssen.

AudiA489 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 17:56
@Eismensch

Ach ich mach mir scho keine sorgen dass es vor gericht gehen könnte, denn 1. hab ich ne tolle Rechtsschutz und zweitens hat sie sich schon allein dahingehend strafbar gemacht, dass sie das übergabeprotokoll im nachhinein verfälscht hat zu ihren gunsten.

Das kein Anspruch auf einen eigenen Zähler besteht ist ok, aber mir wurde das komplett von anfang an verheimlicht. Es hieß, dass sie ja so einen tollen tarif hätte und deshalb müsste ich bei ihr mit rein wenn ich sparen will^^. Habe einen Zeugen dafür.

Ach dann lügt und betrügt sie in einer Tour aber so doof, dass ich von allem das gegenteil beweisen kann... naja ich mach mir eigentlich keinen Kopf.. habe mich nur so über diesen § gewundert.^^

Wenn eine gütliche, außergerichtliche Einigung in den Streitpunkten nicht möglich ist, dann muss die Vermieterin Zahlungskage bei Gericht einreichen. Dann wird das Gericht festlegen, was korrekt ist. So einfach ist das, mehr ist dem nicht hinzuzufügen.

Wenn du eine Chance siehst, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen, dann nutze sie. Denn die Gerichte neigen dazu, wenn möglich einen Vergleich zu schließen. Und dabei zahlst du dann einen Teil der Gerichtskosten mit. Wäre also nicht wirklich was gewonnen für dich.

AudiA489 
Beitragsersteller
 24.05.2018, 17:57

Naja ich hab ne Rechtsschutz und es wird dank ihrer Urkundenfälschung sowieso vieles vorm Gericht landen. Sie will sich auf meine Kosten die Wohnung renovieren und dachte wenn sie das übergabeprotokoll fälscht, dann ist sie im recht.. ja nö

Renick  24.05.2018, 18:00
@AudiA489

Gut. Dann brauchst du nichts machen. Wenn sie Geld will, muss sie die Initiative ergreifen und Klage einreichen. Wenn du Geld zu bekommen hast, z.b. die Kautionsrückzahlung, dann musst du wiederum Zahlungsklage einreichen.

AudiA489 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 11:22
@Renick

ja die krieg ich auch noch... kann ich aber erst nach 6 Monaten was machen.