Was bedeutet Schikaneverbot in Verbindung mit einer unwirksamen Nebenkostenabrechnung?
Hallo,
also wie ihr ja wisst bin ich immernoch im Rechtsstreit mit meiner Vermieterin, nachdem mein Anwalt jetzt gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch erhoben hat, und zwar zum einen wegen den Heizkosten(wo er eine 15%ige Kürzung fordert, da die Vermieterin nicht nach Verbrauch abrechnet) und zum anderen wegen den Stromkosten (wo sie uns wegen eines Gemeinschaftszählers nicht den Verbraucht berechnen kann). Von der Gegenseite kam jetzt die Antwort, dass die 15% Kürzung der Heizkosten in Ordnung wären, aber die Stromkosten waren wir bei EInzug bewusst (stimmt nicht, wurde mir sogar vor Zeugen verschwiegen) und falls ich jetzt nicht die Nebenkostenabrechnung bezahle fällt dies unter das Schikaneverbot §226 BGB.
Ich habe es gegoogelt, aber mir fällt absolut kein Grund ein, weshalb das hier zum tragen kommt. Da ich ihr ja nicht Schaden will, sondern nur einfach wissen will was ich verbraucht habe... was ja auch mein Recht ist, laut meinem Anwalt. (Da sie es Pi x Daumen abgerechnet hat)
Wenn das so einfach wäre könnte man doch jeden x beliebigen Rechtsstreit mit diesem Paragrafen vom Tisch fegen oder? Das müsste sie mir also auch erstmal beweisen, dass ich ihr damit bewusst Schaden will.
9 Antworten
Der § greift hier nicht.
Du könntest Dich ja dann auch auf diesen § berufen, weil Du Verweigerung zur Korrektur der NK-Abrechnung als Schikane ansiehst.
Ja das denke ich nämlich auch, wenn das so einfach wäre mit dem § dann könnte man ja jeden beliebigen Rechtsstreit sofort damit beenden und die Anwälte hätten nichts mehr zu tun!
.... was soll das sein, eine unwirksame BK-Abrechnung?
Diesen Begriff kenne ich nicht und der BGH bisher auch noch nicht.
.... und damit wollen die durchkommen? Jetzt weiß ich auch, warum der Vorwurf "Schikane" kommt.
Naja, wenn die Vermieterin die Nebenkostenabrechnung falsch macht^^ und bereits vom Gericht aufgefordert wurde eine ordentliche Abrechnung zu schreiben, dann ist diese unwirksam. Vor allem, da sie viele posten Abrechnet, die nicht zu den Betriebskosten gehören, bzw auch nicht im Mietvertrag stehen.
.... als, wir müssen alle Kosten und Lasten des Grundstücks, auch die nicht umlagefähigen, in eine BK-Abrechnbung einstellen. So auch "meine" Urteile mit Hinweis auf den BGH.
Ein Gericht kennt keine ordnetlich Abrechnbung, auch der BGH nicht.
Es gibt nur ordnungsgemäße oder nicht ordnungsgemäße, beide Varianten sind aber nicht unwirksam. Sie sind allenfalls nicht fällig. Dafür benötigt aber kein Mieter ein Gericht.
..... ordentliche Abrechnung ...
Naja, da ich aber kein Jurist bin und auch kein Vermieter heißt das auf Deutsch: ICH HABE ES GENAUSO GEMEINT NUR EBEN LAIENHAFT AUSGEDRÜCKT.
Kann ja nicht soooo schwer zu verstehen sein^^
Alle umlagefähigen Kosten ist richtig, dazu zählt aber nicht die Reparatur der Heizung, sondern nur die Wartung. Dazu zählt auch nicht die Gartenpflege, wenn ich 1. Weder den Garten nutze und 2. Im Mietvertrag steht, dass ich den Garten nicht nutzen darf^^
Aus Deinen Informationen ist nicht erkennbar, ob Du einen (unstrittigen) Teil der Nebenkostenabrechnung anerkannt und bezahlt hast.
Geminschaftszähler ? Für den gesamten von Dir bezogenen Strom ?
An wen hast Du denn die monatlich erhobenen Abschläge für Haushaltsstrom gezahlt ?
Noch habe ich nichts gezahlt, der Anwalt meinte auch, dass ich nichts zahlen soll, solange das nicht geklärt ist. soweit so gut! Ich habe monatlich meine Nebenkosten an die Vermieterin gezahlt, hier waren die Stromkosten mit inbegriffen.
Es gibt 3 Zähler
- Gemeinschaftszähler (Hauslicht & gesamter Keller & gesamter Gartenstrom)
- Wohnung EG
- Wohnung 1. + 2. Stock (da das mal eine Wohnung war)
im 1. Stock habe ich gewohnt und im 2. Stock darüber ein Pärchen. Im EG wohnte auch ein Pärchen mit Hund!
Die Zähler sind doch vorhanden. Worüber wollen Sie sich denn hier beschweren.
Wie sie auf §226 BGB kommt ist mir auch schleierhaft. Du widersprichst hier nur einer Forderung die für ungerechtfertigt hältst. Im Endeffekt kann man immer irgendwelche Paragraphen in den Raum werfen und hoffen, dass der Gegenüber eingeschüchtert wird. Ob sie zum Tragen kommen wird ein Gericht entscheiden. Hier solltest du auf deinen Anwalt hören, denn im Gegensatz zu uns allen hier, berät er dich verbindlich!
Alles was wir hier schreiben ist einfach nur Gerede, nichts davon kannst du später irgendwie als Rechtfertigung oder Begründung anbringen. Selbst wenn dir die Leute hier kompletten Mist erzählen und du dadurch einen Rechtsstreit verlierst, bist du der Einzige der dafür gerade stehen muss. Wenn du also schon einen Anwalt hast, dann höre auf ihn. Der weiß meist was er macht und da seine Beratung rechtlich verbindlich ist, wird er schon aufpassen keinen Unsinn zu erzählen...
Es geht nicht darum, dass ich nicht auf meinen anwalt hören will oder sonst was. Es ging darum, dass er sich dazu noch nicht geäußert hat und ich nicht wegen jeder Kleinigkeit dort anrufen will. Ich wollte auch nichts verbindliches hier, sondern einfach ob jemand sowas schonmal hatte... Oder mir erklären kann, wie das im Zusammenhang steht^^ da mich die Vermieterin seit Monaten schikaniert würde das eher auf Sie zutreffen.
Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass viele "Rechtberatung" und "Irgendeine Internetplattform" gern als Synonyme verwenden ;)
Am Ende sind es eben die Fragesteller die auf die Nase fallen wenn jemand etwas Falsches behauptet, nicht wir anderen^^
Nein um Gottes Willen, soviel Hirn hab ich ja, dass ich das weiß^^ mir ging es einfach darum, dass ich nichts damit anzufangen wusste und einfach gerne wüsste, in welchen Zusammenhang der mit so einen quatsch kommt. selbst verständlich frage ich meinen Anwalt sobald ich wiedr einen Termin habe danach, aber erstmal hab ich heute nacht daran geknabbert was das heißen soll^^
^^
Ich vermute mal, dass die Vermietung hier mal wieder die klassische Karte gegen unliebsame Forderungen der Mieter ausspielt:
"Schaut mal da, ein böser Paragraph! Wenn du nicht machst was ich sage gehts vor Gericht!"
Diese Praxis habe ich bereits selber erlebt. Nach einigen hin und her. Einer Erklärung Meinerseits, dass das geltende Gesetz den "Ideen" meiner Vermieterin widerspricht und ein paar recht "unsauberen" Bestechungsvesuchen ihrerseits, hatte sie dann doch eingelenkt. Auf einen Rechtsstreit hatte sie nämlich auch keine Lust.
Leider lassen sich sehr viele bereits durch die bloße Androhung von Gericht abschrecken und lenken dann ein. Meist zu ihrem eigenen Ungunsten.
Erwähnenswert wäre aber, dass kein Anspruch auf einen eigenen Stromzähler besteht und eine "Strompauschale" durchaus legitim ist.
Wer also nun am Ende Recht behält wird wohl ein Gericht entscheiden müssen.
Ach ich mach mir scho keine sorgen dass es vor gericht gehen könnte, denn 1. hab ich ne tolle Rechtsschutz und zweitens hat sie sich schon allein dahingehend strafbar gemacht, dass sie das übergabeprotokoll im nachhinein verfälscht hat zu ihren gunsten.
Das kein Anspruch auf einen eigenen Zähler besteht ist ok, aber mir wurde das komplett von anfang an verheimlicht. Es hieß, dass sie ja so einen tollen tarif hätte und deshalb müsste ich bei ihr mit rein wenn ich sparen will^^. Habe einen Zeugen dafür.
Ach dann lügt und betrügt sie in einer Tour aber so doof, dass ich von allem das gegenteil beweisen kann... naja ich mach mir eigentlich keinen Kopf.. habe mich nur so über diesen § gewundert.^^
Wenn eine gütliche, außergerichtliche Einigung in den Streitpunkten nicht möglich ist, dann muss die Vermieterin Zahlungskage bei Gericht einreichen. Dann wird das Gericht festlegen, was korrekt ist. So einfach ist das, mehr ist dem nicht hinzuzufügen.
Wenn du eine Chance siehst, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen, dann nutze sie. Denn die Gerichte neigen dazu, wenn möglich einen Vergleich zu schließen. Und dabei zahlst du dann einen Teil der Gerichtskosten mit. Wäre also nicht wirklich was gewonnen für dich.
Naja ich hab ne Rechtsschutz und es wird dank ihrer Urkundenfälschung sowieso vieles vorm Gericht landen. Sie will sich auf meine Kosten die Wohnung renovieren und dachte wenn sie das übergabeprotokoll fälscht, dann ist sie im recht.. ja nö
Gut. Dann brauchst du nichts machen. Wenn sie Geld will, muss sie die Initiative ergreifen und Klage einreichen. Wenn du Geld zu bekommen hast, z.b. die Kautionsrückzahlung, dann musst du wiederum Zahlungsklage einreichen.
ja die krieg ich auch noch... kann ich aber erst nach 6 Monaten was machen.
Dann überleg mal was ich damit meinen könnte! Ein Nebenkostenabrechnung, die laut Anwalt (mittlerweile 3 Anwälten) für unwirksam gehalten wird.