ISTA - Kosten fürs Wiederkommen!? Meine Rechte?
Hallo liebe Community,
am 30.12.2011 war die Ista bei uns im Haus, aber ich war arbeiten. Dann lag da ein Zettel im Briefkasten, dass ich 70,69€ wegen eines neuen Termins (der Morgen ist und ich nun meine Schicht verschieben musste!) bezahlen muss.
Ist das rechtlich so erlaubt? Ich meine, die können doch nicht einfach von einem verlangen, dass man da ist, wenn die das wollen. Nicht jedem steht es frei dauernd seine Arbeit sausen zu lassen. Was kann ich machen? Ich sehe ÜBERHAUPT nicht eine diese Summe zu bezahlen. Denn das ist ein keinesfalls angemessener Preis.
Bin ich verpflichtet das zu bezahlen???
Danke für die Hilfe!
7 Antworten
Die Sache ist so: die ISTA wird normal vom Vermieter damit beauftragt, die Heizkosten zu ermitteln. Da die ISTA eine ganz normale Firma ist, arbeitet sie gewinnorientiert und nicht umsonst. So.
Wenn die ISTA nun die Heizungen auslesen will, gibt es vorher eine Benachrichtigung an den Mieter in Form einer Postkarte, auf der steht in welchem Zeitraum und an welchem Tag sie vorbeikommen wollen, um ihrem Geschäft nachzugehen. Die Firma bietet die kostenlosen Termine nur dann an, wenn man sowieso auf der geplanten Route liegt. Sollte man an dem Tag nicht anwesend sein können, dann bitten sie darum, den Schlüssel beim Nachbarn zu hinterlegen, damit die Verbrauchsdaten auf jeden Fall ausgelesen werden können.
Wohnst du in einem Mehrparteienhaus? Dann könntest du den Schlüssel einem Nachbarn geben. Wohnst du alleine in einem Einfamilienhaus zur Miete? Dann könntest du es auch einem Nachbarn geben.
So sieht es für mich gerade eben so aus: Vermieter hat ISTA beauftragt. Termin wurde versäumt. Sonst liegt das Mietobjekt nicht mehr auf der Route, daher berechnen sie nun eine Gebühr. Unschön, aber das ist dann so. Damit musst du dann leben.
Ich wusste von dem Termin nichts. Ich habe meine Nachbarn gefragt, die meinten, dass die einen Zettel eine Woche vorher im Kasten hatten, dass die an diesem Termin kommen. Ich selber habe NIE etwas mit denen vereinbart!
Dann hättest du sollen einen Zettel an deine Tür hängen, dass du zu diesem oder jenem Termin zuhause bist.
Aus eigener Erfahrung weiß ich das ista sich 2 - 3 Wochen vorher schriftlich anmeldet. Also genug Zeit um sich darauf einzustellen oder den Termin zu verschieben.
Hast Du beides versäumt wirst Du wohl zahlen müssen.
Ob die Summe angemessen ist, ist Ansichtssache. Immerhin muß der Mitarbeiter noch einmal zum Objekt fahren und Arbeitszeit fällt ja auch an.
Hat natürlich der Vermieter oder die Verwaltung versäumt über den Ablesetermin zu informieren sieht das natürlich anders aus.
normalerweise kündigen die sich doch schon ne weile vorher an mit dem hinweis das du dich melden sollst wenn du an dem termin nicht kannst. wenn es so war und du nicht reagiert hast wirste nicht viel machen können. ansonsten solltest mal anrufen und dich beschweren dass du von nix wusstest....
Ankündigen mit Hinweis, dass man sich melden soll, wenn man nicht kann, das ist eigentlich das normale und sinnvolle.
Dieser Hinweis steht auch, mit der Tel.-Nr. des Ablesers, auf den Benachrichtigungskarten.
Nach rechtzeitiger Ankündigung ist es Pflicht des Mieters, dies zu dulden und Zugang zur Verfügung zu stellen. Tut er dies pflichtwidrig nicht, hat er die Mehrkosten zu tragen...
Nein. Man muss Zugang zur Verfügung stellen. Aber der Termin kann nicht einfach einseitig festgelegt werden. Wenn ein Mieter zu diesem Termin nicht verfügbar ist und dies mitteilt, dann muss gemeinsam(!) ein anderer Termin vereinbart werden, zu dem das möglich ist. Wenn die ISTA einfach etwas festlegt und darauf beharrt, dann würde ich denen ggfs meinen Aufwand dafür in Rechnung stellen. Damit sind in meinem Bekanntenkreis schon mehr durchgekommen, jetzt läuft es besser. (Waren aber auch zwei Anwälte dabei, die den Vorreiter machten)
Ankündigen mit Hinweis, dass man sich melden soll, wenn man nicht kann, das ist eigentlich das normale und sinnvolle. So sollte es eigentlich sein. Aber dann Geld verlangen, wenn man einen anderen Termin haben will, das geht nicht.