Austausch des Wasserzählers/-uhr (Zählerstand)
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir bei meiner Frage weiterhelfen, im www konnte ich dazu leider nichts finden...
Wird nach dem Austausch des/r (Kalt-)Wasserzählers/-uhr der Zählerstand zurückgesetzt?
Bin nämlich etwas verwirrt, da in meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung ein Verbrauch von 71, 38 m³ für das Jahr 2010 genannt wird und jetzt ganz aktuell (also ab 01.01.2011) der Zähler einen Verbrauch von 32,222 m³ anzeigt. Im Frühjahr 2011, also bei der Ablesung, wurde auch der Zähler ausgetauscht. Wurde dabei der Zähler auf 0 zurückgesetzt, oder wie kann man sich sonst die unterschiedlichen Zahlen erklären?
Ach ja, und was mir jetzt gerade beim Schreiben auffällt - wie kann das sein, dass für einen Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. abgerechnet wird, die Ablesung aber erst 3 Monate später (im Folgejahr, wo ja eigentlich der Wert schon in den neuen Berechnungszeitraum fällt) erfolgt?! Werden nicht dadurch die Werte verfälscht?
Vielen Dank schonmal!!
6 Antworten
Hallo WinneMinneMeet,
zum ersten Teil deiner Frage: Eigentlich hast du dir ja die Frage schon fast selber beantwortet ;) Wird nach dem Austausch des/r (Kalt-)Wasserzählers/-uhr der Zählerstand zurückgesetzt? Der Zähler wird getauscht, also bekommst du für deine Wohnung einen neuen Unterzähler. Wasserzähler unterliegen im geschäftlichen Verkehr einer Eichfrist.
Kaltwasserzähler 6 Jahre, Warmwasserzähler 5 Jahre. Der alte Zähler wird entfernt, der Stand notiert und ein neuer Zähler wird eingebaut. Dieser steht auf Null. (bis auf ein paar Liter, welche durch den Prüfprozess im Werk entstehen). Also wurde der Stand ja nicht zurück gesetzt, sondern er startet neu mit dem neuen Zähler. Sollte das in einer laufenden Abrechnung erfolgen gibt es ja als Nachweis den alten Zählerstand, und der von dem neuen zählt ja dann immer weiter dazu.
Zum zweiten Teil deiner Frage: Leider würde ich mit Ratschlägen im Fall von Nebenkostenabrechnungen meine Kompetenz überschreiten. Aber gucke hier mal bitte rein:
http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/betriebskosten.html
Vielleicht wirst du ja fündig. Ansonsten gibt es ja noch Mieterberatungen / Mieterbund.
Gruß
Danke ;)
Der Austausch des Wasserzählers erfolgt in der Regel durch einen neuen, der auf 0 steht. Ich glaube, bei einem Bekannten wurde sogar schon ein Wasserzähler mit einem Zählerstand von 11 eingebaut und die "Altmenge" entsprechend korrekt gegengerechnet.
Bislang habe ich noch von keinen Problemen beim Austausch von Wasserzählern gehört - es war immer fair.
Wenn Du mehr wissen willst, schau doch mal auf den Seiten http://www.google.de/search?q=austausch+wasserz%C3%A4hler&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
Solche Erbsenzähler von Mietern, nein Danke
is ja wohl logisch, dass ein neuer zähler nicht den alten stand hat....
Also die Zähler sind im Allgemeinen Mietzähler und gehören nicht dem Hausbesitzer. In gewissen Abständen werden sie ausgetauscht und dabei werden die Zählerstände notiert.
Es muss nicht sein, das du einen Zähler bekommen hast der bei Null angefangen hat zu zählen. Manchmal bekommt man auch einen gebrauchten Zähler und die Wasserversorger notieren sich den Startzählerstand um dann einen ,,Nullwert,, für deine nächste Abrechnung zu haben.
Ich hoffe das ist irgendwie verständlich :-)
Die sogenannten Unterzähler in Mietshäusern interessieren ein Wasserversorgungsunternehmen herzlich wenig. Deren Zuständigkeit endet am Hauptzähler und dieser dient als Berechnungsgrundlage. Die Unterzähler dienen der Aufteilung der anteiligen Wasserkosten auf die Mieter ;)
Von mir hast Du schonmal den Stern für dieses aussagekräftige Antwort.