Darf ein Vermieter einem Mieter drohen?

8 Antworten

Heute kam mein Vermieter und fragte mich und meine Verlobte ob wir eine geteilte Persönlichkeit haben und ob wir noch sauber sind den Vormieter zu fragen wir wollten ihm schädigen und Rufmord begehen.

Wer hier eine geteilte Persönlichkeit  und etwas zu verbergen hat  ist ja wohl eindeutig. 

Dass Du Dich erkundigst, kann er Dir nicht verbieten. 

Kurze Zeit später dann kam seine Mutter dazu da er total laut wurde mich nie ausreden lassen hat nur beschimpft weiterhin, er meinte ich kann froh sein das jetzt gerade jemand da ist den wer so gegen ihn ist, dass sowas bei ihm keiner überlebt. Er versuchte uns richtig einzuschüchtern das wir nichts weiter unternehmen.

Wohnst Du in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter, wenn ja, kann er Dir erleichtert kündigen.

Du solltest ihm einfach nicht die Tür öffnen und nur Sachen nur per Einwurfeinschreiben machen.

Er meinte die Drohung total ernst und meinte das er nichts mehr hören will von uns wir sollen kuggen das wir verschwinden aus seiner Wohnung. Ich traue ihm sofort zu das er mich im Treppenhaus oder draußen anfängt, er war richtig aggressiv undnwollte auf mich losgehen nur seine Mutter hielt ihn ab noch.

Dan könntest Du zu einem Anwalt gehen und eine einstweilige Verfügung beantragen

Was kann ich dagegen machen? Ich will eigentlich durch die Mängel eine Mietminderung machen wenn er nichts unternimmt, habe jedoch nun bedenken was dann passiert...

Ab zum Anwalt für Mietrecht, der kann dann die Mietminderung festlegen.

Was ratet ihr mir?

Ich hoffe Du hast eine nachweisliche Mängelanzeige unter genauer Fristsetzung gemacht, falls nein. soll das der Anwalt auch machen.

Wohnst Du im gleichen Haus, wie der Vermieter und bist Du die einzige Mietpartei? Dann kann Dich der Vermieter kündigen ohne Grund mit drei Monate längerer Kündigungsfrist.

Er kann Dich im übrigen auch kündigen, wenn das mit der Illegalität der Wohnung stmmt, denn dann muss er ggf. den Zustand durch Kündigung beenden, wenn es anders nicht geht.

Such Dir am besten eine andere Wohnung und kündige dann unmittelbar. Die restliche Miete bis zum eigentlichen Ende des MIetverhältnisses brauchst Du nicht mehr zu zahlen, wenn das mit der Illegalität stimmt. Die Kaution musst Du dann allerdings ggf. einklagen. Das aber frühestens 6 Monate nach Deinem Auszug, denn solange, kann der Vermieter die Kaution einbehalten.

Ausziehen!

Du schadest nur deiner Gesundheit, wenn du da bleibst...

wenn die Wohnung nicht genehmigt wird kannste' nicht die Miete mindern da du jetzt weißt dass es illegal ist muss du es Anzeigen ->Vertuschung einer Straftat wie dann weiter vorgegangen wird unterliegt den Behörden

bwhoch2  14.08.2016, 21:25

Welche Straftat soll bitte vertuscht bzw. angezeigt werden?

Zeig ihn an.

heiler24791 
Beitragsersteller
 14.08.2016, 21:03

Was kann ich alles zur Anzeige bringen

herakles3000  14.08.2016, 21:22
@heiler24791

Vorsätzliche Gefährdung der Gesundheit deiner und die deines Kindes.

bwhoch2  14.08.2016, 21:26
@herakles3000

Vorsätzliche Gefährdung der Gesundheit deiner und die deines Kindes.

Grober Unfug. Vorsätzlich? Das kannst Du aber schnell vergessen!