Mietminderung bei Vertragsbruch?
Hallo,
eigentlich hätte ich heute am 01.02 die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen müssen. Der Vertrag besagt, dass das Mietverhältnis zum 01.02 beginnt.
Der Vermieter hat jedoch erst heute mit den alten Mietern die Übergabe der Wohnung gemacht und ich keine.
Somit habe ich zum heutigen Tag keinen Zugang zu meiner Wohnung bekommen.
Das nächste Problem ist:
In meiner Wohnung müssen bauliche Maßnahmen vollzogen werden. Eine Wand wurde noch nicht verputzt (siehe Bild unten) und die Dunstabzugshaube muss ausgetauscht werden. Dies wird der Vermieter nun in Angriff nehmen, jedoch habe ich durch die alten Mieter erfahren, dass bis heute Abend nichts in der Wohnung gemacht wurde.
Der Vermieter schrieb mir heute Abend: „Wir können uns gerne morgen Abend ab 17:30 Uhr treffen.Ich kann dir schon mal zuwegung zu der Wohnung verschaffen ab morgen Abend. Die Arbeiten Maler usw haben begonnen.“
Damit ist meiner Meinung nach nicht die offizielle Übergabe gemeint, denn der Vermieter hat gestern Abend am Telefon angedeutet, dass er mir einen der zwei Schlüssel geben wird, aber er den anderen erstmal behält für die Handwerker.
Die Probleme mit der Wand & der Dunstabzugshaube waren dem Vermieter bereits bekannt.
Ich habe mich mit einigen Bekannten unterhalten, die selber vermieten. Sie meinten, dass diese baulichen Maßnahmen vor Beginn des Mietverhältnisses beendet sein müssen.
Ich bin mit der Vorgehensweise meines Vermieters nicht einverstanden & bin auch nicht einverstanden, dass in der Wohnung für die ich eigentlich ab heute Miete zahlen muss, fremde Handwerker Zutritt haben.
Zudem kann ich mit meinen eigenen Renovierungsarbeiten nicht beginnen.
Der Vermieter meinte, dass ich meine Sachen in der Wohnung schonmal abstellen können & zum Beispiel ausmessen kann. Das möchte ich aber nicht, wenn dort fremde Personen ein & aus gehen.
Am Telefon meinte er, dass er eine richtig Übergabe vielleicht bis zum Wochenende schafft.
Ich möchte nun hier gerne erfragen, ob ich mir das gefallen lassen muss oder ob mir (auch von der rechtlichen Seite) eine Mietminderung zusteht bis zu dem Tag, ab dem ich beide Schlüssel habe & die Renovierungsarbeiten des Vermieters beendet sind.
Ich wäre auch einverstanden, wenn das Mietverhältnis doch erst zum 15.02 beginnt, damit ich in dem Zeitraum der baulichen Maßnahmen nichts mit der Wohnung zu tun habe. - Aber auch dort weiß ich noch ob das so einfach ist, wenn der Vertrag für den 01.02 unterschrieben wurde.
Da ich aktuell bei meinen Eltern wohne, kam mir natürlich auch bereits schon der Gedanke, ob es einen Weg gibt, das Mietverhältnis vorzeitig doch zu beenden. Da in den vergangenen Wochen einiges passiert ist & ich auch das Geschehen mit den Vormietern mitbekommen habe, möchte eigentlich kein Mietverhältnis mehr mit dem Vermieter eingehen, da es jetzt bereits nur zu Problemen führt. Gäbe es einen Weg noch aus dem Mietverhältnis raus?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus. ☺️
6 Antworten
Der Vermieter hält den Mietvertrag bezüglich Mietbeginn nicht ein. Das hat er zu verantworten. Basis § 535 BGB. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung des MV.
Oder du wartest, bis die Wohnung bezugsfertig ist und dann erst ist Mietbeginn, wenn du einziehst. Die Mietzahlung beginnt prinzipiell mit dem Tag des Mietbeginns.
Solltest du ein Umzugsunternehmen stornieren müssen, das entschädigt werden muss, so fallen die Kosten dem Vermieter zu. Du musst dazu Schadensersatz von ihm fordern.
Ja, genau so ist es.
Auch bei Mietverträgen gibt es Kündigungsfristen die eingehalten werden müssen. Es kommt also darauf an was ihr vereinbart habt.
Ich würde aber definitiv das Thema beim Vermieter ansprechen und zumindest auf eine Mietmindetung für den ersten Monat bestehen.
Ganz ehrlich: Als Vermieter wäre ich froh, wenn ein/e solche Mieter/in den Vertrag wieder auflösen würde. Gute neue Mieter ließen sich leicht finden und die Arbeiten könnten in Ruhe beendet werden.
Es scheint mir, als hätte der Vermieter gar keine Chance gehabt, die Wohnung pünktlich bereit zu stellen, da die Vormieter ihn nicht vor Ablauf ihrer Mietzeit in die Wohnung ließen. Er bemüht sich, die Wohnung so schnell wie möglich für Dich fertig zu stellen. Dass Du für die Zeit bis zur tatsächlichen Übergabe keine Miete zahlen musst, versteht sich von selbst. Das weiß auch Dein Vermieter.
Da Du noch einige Tage im Elternhaus bleiben kannst, entsteht Dir auch nicht wirklich ein Schaden durch den verspäteten Umzug und von daher könntest Du eigentlich auch ruhig und gelassen abwarten, bis Du rein kannst.
Wenn Du jetzt aber meinst, dem Vermieter einen Zirkus aufführen zu müssen dann mach das und vielleicht ist es dann tatsächlich am besten, wenn Du das Mietverhältnis wieder kündigst.
Der Vermieter möchte die Miete ab dem 01.02 haben. Ein guter Vermieter hätte die Renovierungsarbeiten eingeplant und das Mietverhältnis von Anfang an später begonnen.
Auch ein guter Vermieter kann nicht immer so, wie er gerne möchte. Wenn die Vormieter die Wohnung nicht früher frei geben, hat er keine Chance. Manchmal sind Mieter so, dass sie vorab groß tun, aber xx sind wir raus, dann können sie schon rein und am Ende bleiben sie doch bis zum aller letzten Moment.
Außerdem: Wenn man Handwerker braucht, kann man derzeit überhaupt nichts planen. Man kann Termine absprechen, an die sich die Leute dann nicht halten und kurzfristig ihre Termine verschieben. So einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist es bei weitem nicht und glaube mir, wir haben Erfahrung mit zahlreichen Baustellen im Sinne von Renovierungen in den letzten Jahren, die teilweise sehr gut gelaufen sind und teilweise einfach nicht voran kamen.
Der Vermieter möchte die Miete ab dem 01.02 haben.
Da ist die Sache doch klar: Es gibt einen Vertrag, die Kaution ist bezahlt und die erste Miete gibt es frühestens, wenn Du auch wirklich einziehen und die Tür hinter Dir sicher abschließen kannst. Natürlich Februar-Miete dann anteilig reduziert um die Tage, die Du erst später rein kannst. Da kann der Vermieter noch so viel wollen. Er bekommt einfach nicht das Geld von Dir und kann Dir dann auch nichts machen, denn die Übergabe, mit Protokoll wird ja auch datumsmäßig festgehalten, sodass Du jederzeit belegen kannst, ab wann Du in die Wohnung konntest. Rechtlich musst du Dir also keine Sorgen machen und das musst Du auch gar nicht mit Deinem Vermieter lang diskutieren.
Achtung: Wenn es nicht notwendig ist, dass Du jetzt schon Sachen reinstellst, würde ich auch gar keine Schlüssel vom Vermieter annehmen. Denn wenn Du Zutritt zur Wohnung hast, während noch Arbeiten drin stattfinden, könnte man Dir jeden Schaden anhängen, der von denen verursacht, aber dann auf Dich abgeschoben wird.
Also mein Vorschlag: Der Vermieter soll die Arbeiten in den nächsten Tagen fertig stellen und Dir dann mitteilen, ab wann Du übernehmen kannst. Achte bei der Übernahme der Wohnung auf Mängel oder Schäden, mach ggf. Fotos und nimm Deine Eltern mit, wenn es möglich ist, denn 4 oder gar 6 Augen sehen mehr.
Ganz raus wird schwierig.
Keine Mietminderung, die Miete wird durch 30 Tage geteilt und er bekommt für die Anzahl der Tage, wo die anderen da rummachen, gar keine Miete.
Dann könnte man auch noch Geld für seine Unbill fordern.
Aber sicher musst du dir das nicht gefallen lassen.
Da bekommt er weniger Geld.
Anzahl der Tage durch 30 mal Miete weniger, mindestens.
Ich glaube nicht das du deshalb aus dem Mietvertrag kommst. DU kannst natürlich einen scharfen Ton anschlagen und dem Vermieter anbieten das der Vertrag aufgelöst wird. Ob er darauf eingeht bleibt abzuwarten.
Das könnte zB so gehen:
Vielen Dank für IHre Nachricht. Ich hoffe natürlich das die WOhnung bald in einem nutzbaren Zustand ist un dmir vollumfänglich übergeben werden kann. Sicher haben Sie verständniss, dass ich meine Wohnung nicht einrichten und einräumen möchte wenn dort noch Dritte ( Handwerker) ein und ausgehen. Bitte benachrichtigen Sie mich wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und eine korrekte Übergabe stattfinden kann. Ab diesem Zeitpunkt werde ich dann auch die vereinbarte Miete zahlen, im ersten MOnat gekürzt um den nicht nutzbaren Zeitraum.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn der FS fristlos kündigt und nicht einzieht, ist er aus dem Vertrag heraus gekommen. Der Vermieter kann auf Fortsetzung des Vertrages klagen aber den Prozess verlieren, denn er haftete ja dafür, dass der vertragliche Mietbeginn nicht realisierbar war.
ich bin kein Anwalt, könnte mir aber vorstellen dass eine glaubhafte Versicherung des Vermieters, dass er Handwerker nicht schneller organisieren konnte ausreicht. Zumal Es ja kein rohbau ist. Aber ich bin gespannt wie es ausgeht. Grundsätzlich kann man redenden Menschen gut helfen.
Der Vermieter kann nichts zu seiner Entlastung vorbringen.
"es ist absolut garkein Handwerker zu bekommen". Fertig.
Diese Ausrede wird vom Richter am Amtsgericht verworfen. Der Vermieter hat den Mietbeginn im Vertrag fixiert und haftet demzufolge. Nimm das doch bitte zur Kenntnis !
tue ich. Ich glaube jedoch nicht daran, dass die ganze Wohnung nicht nutzbar ist und der MIetvertrag deshalb fristlos gekündigt werden kann. Das der FS solange keine MIete zahlt würde ich glauben wollen. Aber wie gesagt, ich bin gespannt wie es ausgeht
Sicher kann der FS eine halbe Wohnung unter Vorbehalt der Mietzahlung, Fristsetzung der Instandsetzung und Mietmminderung anmieten, aber er muss das nicht, und der Vermiter hat kein Recht, das zu verlangen.
Das bedeutet, dass der Vermieter bereits Vertragsbruch begonnen hat, weil er mir die Wohnung nicht pünktlich zum Mietbeginn übergeben hat?