Darf ein Verkäufer Regale( angepasst) und Fliegengitter mitnehmen oder sind diese mit verkauft?
Hallo ihr Lieben
wir haben vor 14 Tagen ein Haus gekauft welches unter Denkmalschutz steht und nun haben wir ziemlichen Zoff mit den Verkäufern. WIr würden gerne vieles übernehmen dich nun haben die Verkäufer doch ein Haus zur Miete und nun fällt einiges flach. Doch Regale die extra angepasst sind und Fliegengitter bzw Türen gehören doch als Zubehör mit in den Kaufpreis oder? Unser Notar hat nur gesagt suchen sie sich einen Anwalt 🤔 na klasse das will man ja eigentlich auch nicht. Die Verkäufer sind sehr seltsam deswegen können wir kaum mit ihnen verhandeln. Selbst die Rankhilfen die für 600€ zum Kauf angeboten wurden hätten wir voll bezahlt doch nun reißen sie sie einfach raus. Ist das rechtens mit den Regalen und co?
Danke für viele Erfahrungen und Antworten
7 Antworten
Hallo
Hast du den Kaufvertrag? Dort steht i.d.R. drin, ob und wenn ja welche Möbel übernommen werden.
Ist in dem Vertrag nichts erwähnt gehören die Möbel immer noch dem Vorbesitzer des Hauses, der kann sie also von dir einfordern.
Wenn im Verkauf nicht extra aufgeführt, sind das Mobilien und daher nicht im Preis inbegriffen.
Hätte vorher geklärt oder nun extra gekauft werden.
Sucht euch einen Anwalt.
Na gut, wenn ihr die Möbel usw. nicht gekauft habt gehören die auch nicht euch.
Wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht, dann habt ihr vermutlich nur die Immobilie gekauft. Alle losen Einbauten die eben nicht Bestandteil der Immobilie sind, gehören weiterhin dem Verkäufer.
Alle Dinge, die sich mit einfachem Aufwand bewegen lassen, gehören dem Vorbesitzer. Also Möbel, Betten, Bilderrahmen usw.
Wenn er Dir natürlich Einbauschränke oder die Treppe rausreißen würde, wäre das nicht legitim (außer, es wurde so vereinbart)
Du willst jetzt nicht ernsthaft wegen Fliegengittern streiten?
Man muss dazu sagen, dass wir Sachen im Wert von 2800€ kaufen wollten sie sie jetzt einfach mitnehmen nur damit wir sie nicht bekommen