Darf ein Verkäufer Regale( angepasst) und Fliegengitter mitnehmen oder sind diese mit verkauft?

7 Antworten

Hallo

Hast du den Kaufvertrag? Dort steht i.d.R. drin, ob und wenn ja welche Möbel übernommen werden.

Ist in dem Vertrag nichts erwähnt gehören die Möbel immer noch dem Vorbesitzer des Hauses, der kann sie also von dir einfordern.

Wenn im Verkauf nicht extra aufgeführt, sind das Mobilien und daher nicht im Preis inbegriffen.

Hätte vorher geklärt oder nun extra gekauft werden.

Sucht euch einen Anwalt.

Mueller1903 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 21:15

Man muss dazu sagen, dass wir Sachen im Wert von 2800€ kaufen wollten sie sie jetzt einfach mitnehmen nur damit wir sie nicht bekommen

andie00  06.02.2018, 21:18
@Mueller1903

Na gut, wenn ihr die Möbel usw. nicht gekauft habt gehören die auch nicht euch.

Wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht, dann habt ihr vermutlich nur die Immobilie gekauft. Alle losen Einbauten die eben nicht Bestandteil der Immobilie sind, gehören weiterhin dem Verkäufer.

Alle Dinge, die sich mit einfachem Aufwand bewegen lassen, gehören dem Vorbesitzer. Also Möbel, Betten, Bilderrahmen usw.

Wenn er Dir natürlich Einbauschränke oder die Treppe rausreißen würde, wäre das nicht legitim (außer, es wurde so vereinbart)

Du willst jetzt nicht ernsthaft wegen Fliegengittern streiten?