Hauskauf, Verkäufer noch alte Grundschuld, noch nicht gelöscht!
Hallo, es geht um einen Hauskauf und die Verkäuferin hat noch zwei alte Grundschuldbriefe eingetragen, sie hat dazu keine unterlagen mehr, daher würde beim Notartermin am 23.10. alles für die Löschung beantragt. Notar hat bis heute keine Bestätigung von den Gläubigern wegen der Löschung. Daher ist der Kaufpreis ja noch nicht fällig. Nun meine Frage wir sind ja schon am renovieren und wollten eigentlich bald umziehen. Sind aber ganz offiziell ja noch keine Eigentümer, Notar liegt aber alles schon vor wegen dem Vorkaufsrecht und das wir gezahlt haben wegen dem Grundbuch. Weiß jemand von euch wie das dann ist?
Danke Sabbi
3 Antworten
Frag am besten beim Notar nach, der kennt die Fakten besser und kann dir ganz genau Auskunft geben.
Dahlien hat schon Recht, der Notar hätte Euch schon längst, aúch im Rahmen des gleichen Honorars, über Verfahrensabläufe beraten sollen.
- Ist die lastenfreie Übergabe im KV ausdrücklich festgeschrieben ?
Die Frage ist überdies etwas verwirrend formuliert, im letzten Satz liest man, der Notar könne die Zahlung bestätigen, ist der Kaufpreis nun doch schon bezahlt, obwohl der Betrag noch nicht fällig wäre ? Oder wurde die Summe "lediglich" auf ein Notaranderkonto hinterlegt ? Wurde der Notar von der Verkäuferin bestimmt ?
Mir erscheint es etwas fragwürdig, dass solche wichtigen Unterlagen einfach nicht mehr vorhanden sind und zudem hier offensichtlich ein Beratungsrückstand seitens läubdes Notars vorzuliegen scheint, der nach bestem Wissen und Gewissen auch zur Vollständigkeit angehalten ist.
Wenn es allzulange dauert, bzw. die Eigentumsübertragung gefährdet scheint, würde zudem ein möglicher Schadenersatzanspruch herzuleiten sein. Dieser könnte sich gegen die Verkäuferin, aber auch gegen die "Gläubiger" richten, wenn diese ihre zeitnahe Mitwirkung verweigern. Bei langjährigen Eintragungen kann es aber auch vorkommen, dass ein Gläubiger verstirbt und die Forderung auf einen oder mehrere Erben übergeht, die nun von der Offenlegung überrascht werden. Diese wollen dann erfahrungsgem. wissen, ob Ihnen hier noch Geld zusteht oder die Grundschuld zu löschen ist. Schon aus diesem Grund handelt die Verkäuferin fahrlässig oder sogar grob fahrlässig, wenn sie die Belege zur Erledigung der Grundschuld nicht aufbewahrt.
In einigen Fällen bietet sich noch das Aufgebotsverfahren an, mit dem durch öffentliche Bekanntmachung oder Zustellung alle Gläubiger aufgefordert werden, binnen einer bestimmten Frist ihre noch bestehenden Ansprüche zu belegen, andernfalls Einträge gelöscht werden können. Dies dauert aber auch seine Zeit.
Wenn Ihr Euch durch den Notar nicht hinreichend beraten fühlt, wäre eine Rechtschutzversicherung hilfreich. Zudem könntet Ihr Euch bereits jetzt schon in einem bei Euch aktiven Grundbesitzerverein anschließen. Hier bekommt man über deren Partneranwälte vernünftigen Rat.
PS: In einigen Fällen kam es zu Ergänzungsvereinbarungen, die einen fristgerechten Übergang ermöglicht haben. VK und K einigen sich -vorausgesetzt, die Grundschulden übersteigen nicht den Kaufpreis, Zinsen eingeschlossen- dass der Anteil eingetragener Grundschulden + Zinsen auf ein Sperrkonto (Notaranderkonto oder gemeinsames "Und"-Konto) eingezahlt und der Kaufpreis damit bezahlt ist. Das Grundbuch wird geändert. Der VK hat eine Frist von zB bis 12 Monaten. Im Anschluss erhält er, wenn alles gelöscht wurde, Zugriff auf das Sperrguthaben, ansonsten wird dieses an die Gläubiger lt. Grundschuld bezahlt und der VK muss sich dann dort mit der der Rückzahlung überzahlter Beträge rumschlagen, während Ihr def. dann die Löschungen erwirken könnt. Verwehrt ein VK eine solche Alternativlösung, ist Vorsicht angebracht, weil dies impliziert, dass tatsächlich noch Forderungen offen sind oder mindestens hohe Ungewissheit hierüber besteht.
Das kann ja auch an den Banken liegen, für die ist so eine Grundschuldbefreiung auch nur lästige Mehrarbeit. Grundsätzlich hat der Verkäufer jetzt die Leistung zu erbringen, euch das Grundstück in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben, das kann man auch anmahnen, bzw. später einklagen. Wegen renovierung und Einzug solltet ihr aber noch mal in den Vertrag schauen, ob da ein früheres Zugangsrecht eingetragen ist.
korrekt, Wie in meinem Beitrag auch geschrieben, kann man auch Banken mit Schadenersatzansprüchen unter Druck setzen, etwa, wenn sich der Umzug verzögert und man länger Miete zahlen muss. Auch wenn die Verkäuferin in der Leistungspflicht ist, sollte man diese ebenso, wie die Gläubiger mit dieser Möglichkeit konfrontieren. Es könnte sich ja um eine ältere Person handeln, die nicht mehr "so fit" ist und meint, dass alles der Notar von allein regelt. Dann nutzt das reine Recht nicht viel, wenn man mangels Eigeninitiative auf dasselbe unnötig lange warten muss.
Also trotzdem am Ball bleiben und die Leute nerven, nerven und nochmals nerven, wenn Glb. eine Bank ist, tgl. anrufen, man wird froh sein, Euch los zu werden ;)