Haus verkaufen, Notargebühren sparen, Möbel extra?

4 Antworten

Das kommt darauf an. Wenn der Verkauf des Hauses und der Möbel zusammen gemacht werden soll, also als Einheit, dann muss das auch zusammen beurkundet werden. Denn sonst besteht die Gefahr, dass man ein "Scheingeschäft" abgeschlossen hat. In diesem Falle ist der notarielle Kaufvertrag ungültig.

Wenn der Käufer dann seinen Kaufpreis überweist, kann es sein, dass er beides verliert, Haus und Geld sofern die andere Seite in Vermögensverfall gerät oder das Haus an einen Dritten verkauft und beide Kaufpreise abräumt. Umgekehrt gibt es auch Konstellationen, in denen sich der Verkäufer ruinieren kann.

Also bei einem solchen Geschäft sollte man nicht tricksen. Da sollte man sich auf Fachleute verlassen. Sonnst kann man schnell sein Hab und Gut verlieren.  

Remo9999 
Beitragsersteller
 12.10.2016, 20:48

Danke für die Info. (Auch an alle anderen!) Ich habe das Haus auch so gekauft um Gebühren zu sparen. Geldübergabe für die Möbel beim Notar.  Nur das koppeln mit dem Hausverkauf dürfte verboten sein

Grundstücksverkäufe - ob bebaut oder unbebaut - unterliegen in Deutschland einer notariellen Beurkundungspflicht.

Dennoch leben wir in einer freien Marktwirtschaft, soll heißen: Du allein entscheidest, ob Du das Haus ausschließlich mit Möbeln verkaufst oder nicht.

Den Notar zahlt immer der Käufer. Die Gebührenordnung sieht ca. 1,5% vom Kaufpreis vor. Wir reden hier also von rund 450 €.

Ihr solltet aber zugunsten des Käufers in den Kaufvertrag aufnehmen, dass im Gesamtkaufpreis bewegliche mitverkaufte Gegenstände im Wert von 30.000 € enthalten sind (Auflistung beilegen für das Finanzamt). Auf diese zahlt der Käufer dann nämlich keine Grunderwerbsteuer; und diese wiederum beläuft sich - je nach Bundesland - auf 3,5-6,5%.

Sollte ein Makler dabei sein, so wird auch die Maklerprovision genau wie die Notargebühren vom Gesamtkaufpreis errechnet. Lediglich steuerlich kann man etwas sparen, denn Möbel sind kein Grunderwerb.

Die Notargebühren zahlt immer der Käufer, es sein denn es muss noch eine Grundschuld gelöscht werden, das kostet aber nur ein paar hundert Euro. Man kann steuerlich einen Wert ansetzen, für den der Käufer dann keine Grunderwerbsteuer bezahlt, bei dem von dir genannten Verhältnis von Kaufpreis und Möbel wird der Käufer vom Finanzamt angeschrieben und nach den Rechnungen gefragt. Als grober Anhaltspunkt sagt man, ca. 1-2 % vom Kaufpreis kann als steuerlicher Betrag ohne Rechnungen angerechnet werden.

Also den Weg würde ich dir nicht empfehlen. Es zwingt dich niemand dein Haus möbliert zu verkaufen, du könntest zB nicht mehr benötigte Möbel bereits vorher verkaufen. Ab 200.000 € springt der Gebührenansatz für die Notarkosten in 30.000 er Schritten. Dann verkaufst du dein Haus für 230.000 und die Möbel für 29.900 ( zB eine Einbauküche) und bist damit unter 260.000 €, oder du bleibst unter den 290.000 . Nur solltest du als Verkäufer im Notarvertrag explizit darauf hinweisen, welche Möbel zu welchem Wert mit verkauft werden, sonst erhälst du vom Käufer noch eine Aufforderung zur besenreinen Übergabe. Als Verkäufer musst du dich absichern und nicht dem Käufer helfen Geld zu sparen.  

https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html