Darf ein Käufer nach unterschriebenem Vertrag (Wohnwagenkauf) zurücktreten.
Ich habe eine Frage zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Am 20.02.2011 habe ich meinen Wohnwagen mit Kaufvertrag verkauft und Abholung nach Vereinbarung abgesprochen. Nun ruft mich der Käufer in dieser Woche an und sagt mir er würde Probleme mit den Maßen bekommen und der WoWa nicht auf seinen Campinplatz paßt. Alle technischen Daten wie Zustand und Zubehör wurden in meinem Angebot sehr deutlich beschrieben und der Vertrag wurde direkt bei der Besichtigung geschlossen. Was kann ich tun und muß ich den Rücktritt akzeptiern? Wenn ja , muß der Rücktritt schriftlich erfolgen und welche Fristen müssen eingehalten werden?
4 Antworten
Wenn das der Grund der Rückgabe ist, musst Du das nicht akzeptieren. Anders sieht es bei verschwiegenen Mängeln aus.
Hast Du im KV Garantie, Gewährleistung + Rücknahme wg. Privatverkauf ausgeschlossen?
Von verträgen kannst Du 14 Tage nach Abschluss zurücktreten.
Du hast NUR bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Inet etc) und Haustürgeschäften ein 14 tägiges Widerufsrecht. Dies ist allerdings ein normaler Kaufvertrag, da der Käufer anwesend war.
Schreib hier nicht so einen abgrundtiefen Schwachsinn.
Nachher glaubt das noch einer.
Meines Wissens nach hat er kein Rücktritt Recht, da kein Rücktrittsgrund vorliegt.
Weder Schlecht/ Nichtleistung deinerseits noch Unmöglichkeit der Leistng liegen vor. (§§323ff BGB).
Du kannst also am Vertrag festhalten und das Geld einfordern.
Korrekt.
Wenn Du privat verkauft hast, musst Du den Rücktritt sicherlich nicht akzeptieren.
Wenn Du es tust, so kannst Du zumindest Kosten geltend machen.
Kosten müsstest Du Dir erstreiten. - Nerven- und kostensparend ist es darauf zu verzichten. Die ohnehin überlasteten Gerichte werden es dir danken.