Kaufvertrag bei Privatkauf für einen Computer, machen oder ablehnen?
Freund von mir möchte sein Computer verkaufen und der Käufer würde es gern per Kaufvertrag machen.
Der PC ist relativ neu und hat keine Schäden und das darf vorher auch gern testet werden.
Welchen Sinn hat dort ein Kaufvertrag? Kann der Käufer später dann nicht einfach sagen, dass der Verkäufer Schäden verheimlicht hat und so vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl dieser das Produkt vorher schon Prüfen durfte?
Höre vom Kaufvertrag bei Ebay Kleinanzeigen zum ersten Mal.
6 Antworten
Einen Kaufvertrag schließen sie ohnehin. Er möchte es eben gerne verschriftlicht haben, was ich bei Ebay Kleinanzeigen auch für vollkommen normal und richtig halte, so wie ich es allgemein bei Privatverkäufen für richtig halte, wenn es um größere Beträge geht.
Der Käufer möchte eben die Sicherheit, dass er nachweisen kann, dass der Computer ihm auch dann und dann verkauft wurde und dieser oder jene Zustand etc. ihm zugesichert wurde. Denn selbst wenn später ein Fehler eintreten sollte der zuvor verheimlicht wurde und der Käufer sich dann auf arglistige Täuschung etc. beruft, kann der Verkäufer ohne Kaufvertrag problemlos einwenden 'ich hatte den Käufer über die Risiken aufgeklärt und er hat sich dennoch zum Kauf entschieden' und kaum jemand wird da irgendwas beweisen können.
Andererseits hat dein Freund als Verkäufer dann tatsächlich auch was in der Hand, wenn es darum geht den Kaufpreis gerichtlich geltend zu machen.
Wenn ich (etwas größeres) kaufen würde, würde ich auch auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen. Allein, um die Identität des Verkäufers zu haben. Z.B. für den Fall, das ein paar Wochen später die grüne Fraktion vor der Tür steht und meint, der PC sei gestohlen und den mitnimmt. Da gäbe es dann zumindest eine kleine Chance, sein Geld vom Verkäufer wiederzubekommen, wenn man seine Daten hat.
Das ist völlig vernünftig einen Kaufvertrag zu machen. Allein schon falls man ihn weiterverkaufen oder einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller belegen will. Da kann auch drinstehen " der Käufer hatte Gelegenheit alle Funktionen zu prüfen und hat keine Mängel festgestellt." Eine Rücknahme, Garantie und Gewährleistungsanspruch wurde im Rahmen des Privatverkäufer ausgeschlossen.
Das was du befürchtet kann der Käufer auch ohne Vertrag durchziehen.
Ein gut aufgesetzter schriftlicher Vertrag sichert beide Seiten gut ab.
Falls der Kaufer einmal Ärger mit der Polizei bekommt,
weil diese vermuten, dass er den PC geklaut hat,
kann er der Polzei den Kaufvertrag vorlegen.