Ist das schon ein Kaufvertrag, wenn ich einem potentielen Käufer eine Zusage per e-mail gebe
Wollte mein altes Auto verkaufen(Wert unter 6000 €). Habe einem Käufer per e-mail zugesagt, dass er das Auto von mir kaufen darf. Jetzt möchte ich das Auto meinem Sohn überlassen. Kann ich von dem "Vertrag" zurücktreten?
4 Antworten
Du teilst hier mit dass Du per Email ein (verbindliches) Angebot gemacht hast, sagst aber nicht ob Dein Angebot angenommen wurde.
Falls ja, dann kam ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Deine Pflicht wäre dann Besitzübergabe und Übertrag des Eigentumes auf den Käufer.
Falls das Angebot noch nicht angenommen wurde widerrufe es unverzüglich. Dann kann kein Vertrag mehr zustande kommen.
Ja, das ist ein Kaufvertrag und das kannst du im BGB auch nachlesen. Allerdings kannst du mit dem potenziellen Käufer nochmals sprechen und ihm mitteilen, dass du das Auto deinem Sohn überlassen möchtest. Weiter müsste er das Anrecht einklagen und das wird keiner machen. Bitte ihn um sein Verständnis für deine Entscheidung und entschuldige dich für die Umstände die du ihm bereitet hast.
Hallo,
ging es nun um ein Versprechen per E-Mail, also um eine formlose Zusage oder bereits um ein Formular, was der potenziell Käufer ausgefüllt und unterschrieben hat.
Wurde bereits ein Kaufpreis in einem Vertrag festgelegt? Die Angaben sind leider etwas mager.
Grundsätzlich ist ein gegeseitiges Einvernehmen erstmal ein Vertrag. Hast du denn auch bereits deine Adresse angegeben, sonst bräuchtest du ja gar nicht mehr auf die Mails antworten.
Am besten du meldest das Auto auf deinen Sohn an und fertig. Was will der Interessent machen? Aber wie gesagt, mit deinen Angaben, kann man viel spekulieren.
Hallo, es ging meine Meinung nach um Versprechen. Ich habe ihm ein Preis genannt, mit dem er auch einverstanden war. Allerdings habe auch kein Formular oder so was ähnliches unterschrieben. Es war "nur" eine Verkaufszusage per E-mail.
Natürlich gilt das als Vertrag und ist auch einklagbar. Wir haben das selbst schon mal so gemacht, als ein Freund die Zusage für einen Dodge Ram per Mail bekommen hat. Der Richter hat entschieden, dass der Verkäufer die Differenz zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstatten musste. Der vereinbarte Preisfür den PickUp war 7500€, das andere Fahrzeug hat 10000€ gekostet. Die Differenz ging zu lasten des Verkäufers. Tolle Geschichte, hat allen Beteiligten viel Spaß gemacht. Außer dem Deppen natürlich, der zu den 2500€ noch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen durfte.