Darf ein Hausanschlußraum mit Gasanschluß als Kellerraum genutzt werden?
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob ein Hausanschlußraum mit Gasanschluß als Kellerraum genutzt werden darf?
Mir war zu Ohren gekommen, dass der Hausanschlußraum da besonderen Regelungen unterliegt.
Habe ich das Recht als Mieter den Hausanschlußraum als Kellerraum abzulehnen wenn mir dieser vom Vermieter angeboten wird und einen richtigen Kellerraum der mir laut Mietvertrag zusteht einzufordern?
3 Antworten
Der Hausanschlussraum kann nicht als Keller vermietet werden.Der Raum sollte eigentlich mit einer feuerfesten Tür ausgestattet und verschlossen sein.
Wenn du einen Kellerraum mitgemietet hast, steht dir auch einer zu.
Ansonsten dürfte Hinz und Kunz in deinen Keller um an die Anschlüsse zu kommen wenn Prob leme auftreten.
Ja, denn ein Hausanschlussraum darf nicht abgeschlossen sein. Dieser muss zu jeder Zeit für jedermann zugänglich sein und wenn im MV ein Kelleraum als zur Mietsache gehörend, vereinbart ist, muss der VM einen geeigneten Raum zu Verfügung stellen.
Davon hab ich noch nie gehört, dass das besonderen Regelungen unterliegt. Wir nutzen den Raum auch anderweitig. Wichtig ist natürlich, dass man die Heizungsanlage bzw. den Anschluss nicht zustellt, damit er jederzeit zu erreichen ist. Sonst sind mir da keine Regelungen bekannt.