Beschläge und Zylinder austauschen

5 Antworten

Du darfst keine Zylinder oder Beschläge ohne Einverständnis des Vermieters austauschen.

Die Türen und damit auch die Zylinder und Beschläge gehören zur Mietsache. Sie sind somit Eigentum des Vermieters. Am Eigentum des Vermieters darfst Du nur Veränderungen vornehmen, wenn dieser die Veränderung genehmigt hat. Ein Verstoß dagegen hat jedoch in der Regel keine Konsequenzen, solange Du den Urzustand jederzeit wiederherstellen kannst.

Diese Genehmigung ist zwar formfrei, ich würde trotzdem die Schriftform mit Unterschrift beider Vertragsparteien wählen.

Um einen Zylinder zu tauschen, brauchst Du keine besonderen Kenntnisse. Als Werkzeug reicht ein handelsüblicher Schraubendreher aus.

StupidGirl  21.07.2013, 16:32

Eine Genehmigung des Vemieters ist nicht erforderlich. Die Wände sind auch Eigentum des VM, dann müsste ich mir das Tapezieren ja auch genehmigen lassen.

Interesierter  21.07.2013, 22:55
@StupidGirl

Das Tapezieren fällt unter Schönheitsreparaturen. Das Austauschen von Schließzylindern und Beschlägen nicht. Erst recht nicht, wenn diese zu einer Schließanlage gehören.

werbon  22.07.2013, 08:17
@Interesierter

Auch bei einer installierten Schließanlage hat der Mieter das Recht den Schließzylinder seiner Wohnungstür mit seinem eigenen Zylinder zu tauschen. Der bauseitige Zylinder ist aber beim Auszug wieder einzubauen.

Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss der Mieter dafür sorgen, das der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und das dem Vermieter mitteilt. Verletzt der Mieter diese Pflicht, muss er für daraus entstehende Schäden Ersatz leisten. (BGH WM 72, 25)

Hallo zusammen, Darf ich in einer Mietwohnung den Zylinder und die Beschläge austauschen ohne dem Mieter bescheid zu geben

Da der Rückbau leicht ist und die Bausubstanz nicht verändert wird muss man den Vermieter nicht informieren.

Aber jetzt das wichtigste, braucht man für sowas besondere Kenntnisse, oder kann das jeder laie selber machen :D

In der Regel ist das sehr einfach man braucht eigentlich nur einen Schraubendreher.

Nur von innen ? Davon habe ich nicht viel, soll ja von aussen sicher gemacht werden ^^

Natürlich darfst Du das Schloss wechseln und wenn es erforderlich ist, auch die Beschläge von außen.

Ja wenn du die Tür nicht beschädigst ist es erlaubt,die alten Sachen nicht wegwerfen wenn du Ausziehst wieder den alten Zustand Herstellen. (Auch neue Löcher sind eine Beschädigung)

Natürlich darfst Du den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen. Und auf jeden Fall auch den Beschlag von innen. Bei den Zimmertüren darfst Du alle Beschläge austauschen.

Jemand der handwerklich mittelmäßige Kenntnisse/Fähigkeiten hat sollte das hin kriegen.

Der Vermieter darf das im Mietvertrag erwähnen, aber dran halten mußt Du dich nicht.

Es ist ja keine bauliche Veränderung.

Casio3 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 15:23

Nur von innen ? Davon habe ich nicht viel, soll ja von aussen sicher gemacht werden ^^

Du meinst --- ohne des dem Vermieter mitzuteilen? Ja, das kannst du und bei Auszug machst du sie wieder rein. Das kann man auch als Laie.