Darf ein Betrieb kündigen und gleichzeitig neu einstellen?
Darf ein Betrieb einem langjährigen Mitarbeiter "ordentlich - betriebsbedingt" kündigen und dafür dann gleich neuen Mitarbeiter anstellen?
Also es geht hier nicht um eine verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung.
Es geht um die selbe Stelle, die durch die Kündigung frei wird.
11 Antworten
Handelt es sich bei der Entlassung und Einstellung um die selbe Stelle?
Natürlich. Keiner verbietet Einstellungen.
Insbesondere ein langjähriger Mitarbeiter ist ja auch um einiges teurer, also wäre das eine Möglichkeit, Geld zu sparen.
Natürlich. Keiner verbietet Einstellungen.
Es geht hier aber nicht um eine beliebige andere Stelle, sondern um die Stelle des jetzt gekündigten (aber nicht personen- oder verhaltensbedingt) Arbeitnehmers - und da kann die Sache schon völlig anders aussehen!
Hey ;)
Wurde die Kündigungsfrist eingehalten ? Wenn ja ist das natürlich möglich und auch 100% rechtens
nein. Ich kann JEDERZEIT einen Mitarbeiter kündigen und die kündigungsfristen alle einhalten und diese stelle sofort nachbesetzen
Vielleicht in den USA, nicht aber - einfach so und willkürlich - hier.
Bei Betrieben mit über (rechnerischen) 10 Vollzeitarbeitnehmern ist nach 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses das Kündigungsschutzgesetz KSchG (vielleicht hast Du ja schon einmal etwas von "Kündigungsschutz" gehört?) anzuwenden. Dann darf ein Arbeitgeber nur kündigen, wenn die Kündigung "sozial gerechtfertigt" ist, es also berechtigende, nachweisbare betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gibt.
In Kleinbetrieben ist das KSchG zwar nicht anzuwenden, aber auch hier gilt ein "Mindestschutz" gegen Kündigungen, die willkürlich oder sittenwidrig sind, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen oder ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme vermissen lassen.
Auch wenn Du meinst, Du könntest wie ein Feudalherr mit Arbeitnehmern umspringen ...
@Familiengrad ich find es einfach nur witztig wie hier überall mit gesetzen etc herumgeworfen wird. ALs Firma auch kleines UNternehmen ist es leicht Mitarbeiter zu Kündigen und neue einzustellen ( für die selbe Position) was auch vor Gericht halten würde. Die Gesetzte kann man alle sehr leicht umgehen, bzw Begründungen finden ;)
wie hier überall mit gesetzen etc herumgeworfen wird
Das ist völliger Quatsch.
Erstens ist das Arbeitsverhältnis nun einmal ein Rechtsverhältnis, auf das Gesetze anzuwenden sind.
Zweitens hat ein Arbeitnehmer neben seinen Pflichten auch Rechte, die sich aus Gesetzen ergeben - und die muss er erst mal kennen, um sich überhaupt Gedanken darüber machen zu können, wie er sich in einer bestimmten Situation verhalten soll oder kann.
Und was Deine Aussagen zu kleinen Betrieben betrifft: Offensichtlich hast Du meine Erläuterungen dazu nicht gelesen oder - mehr noch - nicht verstanden.
Naja wie du meinst. Mit 100% kommt der Unternehmer damit durch. Er wird immer etwas finden wie er jemanden kündigen kann,,,,
Ja ... und ermordet werden kann man auch, obwohl es verboten ist.
@Familiengrerd da hast du zu 100% recht. Aber gehört hald hier nicht zu dem Thema ;)
Aber gehört hald hier nicht zu dem Thema
Das war ja auch nur ein Beispiel dafür, dass sich jeder (auch ein Arbeitgeber) immer trotz Verbotes auch rechtswidrig verhalten kann.
Nein das ist betrug den der langjährige Mitarbeiter hat ja auch rechte und die werden so umgangen er sollte Dan lieber vor das Arbeitsgericht ziehen den das macht man nur wen man genötigt wird dazu! Den das ist ein sittenwidriges kriminelles verhalten vom chef den der langjährig Mitarbeiter hat einen besseren Kündigungsschutz als die neu eingestellten Und kostet vielleicht auch mehr!
Außerdem ist das so keine gerechtfertigte Kündigung und auch nicht sozialverträglich!
Was anderes wäre es wen er dort in einem anderen bereich arbeiten würde und extra dafür eingestellt wird ! Zb in einer Leitender Position Aber dazu muss man ihn nicht kündigen ! Aber das ist hier ja nicht der Fall!
Ps das war gemeint wen die selbe Person wieder eingestellt wird!
Ansonsten geht das und ist auch erlaubt!
Nein das ist betrug [...] Den das ist ein sittenwidriges kriminelles verhalten
Betrug? Sittenwidrig? Kriminell?
Ganz unabhängig vom zumindest sehr fragwürdigen Vorgehen des Arbeitgebers: Was für ein Unsinn ist das?!?
Für dieselbe Stelle/denselben Bereich/denselben Einsatzort?
Ja genau, und wahrscheinlich für etwas wenige Geld
Da dürfte man sehr große Erfolg haben wenn man vors Arbeitsgericht geht.
Betriebsbedingt könnte man z.B. auch kündigen wenn man mehrere Standorte hat und entsprechend an dem einen Standort abbauen will, aber wenn du sagst alles ist 1:1 gleich dann nein, das ist nicht erlaubt. Aber das Recht muss man sich dann holen
Es geht hier aber nicht um eine beliebige andere Stelle, sondern um die Stelle des jetzt gekündigten (aber nicht personen- oder verhaltensbedingt) Arbeitnehmers - und da kann die Sache schon völlig anders aussehen!