Zeitarbeit Kündigen wie?
Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und möchte kündigen weil ich eine bessere Stelle gefunden habe, muss ich jetzt einen Brief mit der Kündigung an meine Zeitarbeitsfirma schicken und an meinen Betrieb in dem ich Arbeite oder nur an die Zeitarbeitsfirma? Und muss ich mündlich Bescheid geben oder reicht einfach nur ein Brief? Muss ich dann morgen meinem Chef Bescheid geben das ich Kündigen will?
6 Antworten
Du hast mit Deiner Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag, also musst Du auch dort kündigen. Der Entleihbetrieb, bei dem Du eingesetzt bist, wird von der ZAF informiert.
Schau mal in den Arbeitsvertrag, welche Kündigungsfristen gelten. Deine Kündigung schreibst Du unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Gilt z.B. die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB hast Du eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
Mündlich musst Du nichts machen, die schriftliche Kündigung zählt. Kündigungen bedürfen zwingend der Schriftform.
Du solltest im Kündigungsschreiben auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, wenn Du schon einige Zeit dort arbeitest. Wenn Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden hast, kannst Du gleich den Freizeitausgleich verlangen.
Kann der Freizeitausgleich nicht mehr gegeben werden, wird Urlaub/Überstunden ausbezahlt.
Gibst Du die Kündigung persönlich ab, lass Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen. Schickst Du sie mit der Post, unbedingt per Einwurfeinschreiben schicken. Hier gilt der Brief als zugestellt, wenn er im Postkasten eingeworfen wird.
Beachte dann auch die Postlaufzeit. Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nachdem der AG die Kündigung bekommen hat an zu laufen.
Damit eine Kündigung rechtskräftig ist, musst du bei DEINEM Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung mit Datum und Unterschrifft abgeben. Hier am besten persönlich oder per einschreiben übergeben. Sonst kann es noch heisen, er habe das Schreiben nie bekommen.
In der Firma in der du arbeitest, bist du nicht angestellt und somit auch keine Rechenschaft schuldig. Du bist sogar eigenlich noch nicht mal Weisungsgebunden, was in der Realität aber anders aussieht.
Der höflichkeitshalber kannst du natürlich in der Firma, in der du bist, bescheid geben.
alles schriftlich kündigen per Einschreiben, mündlich gilt nicht. Wenn du mit deiner ausgeliehenen Firma gutes Verhältnis hast kannst es denen mündlich mitteilen.
Achte auf die Kündigungsfristen.
Schriftlich bei der Zeitarbeitsfirma die Kündigung abgeben mit Bestätigung dabei Frist einhalten beachten
Wo du arbeitest nur mündlich abgeben
Du musst Deinen Arbeitsvertrag schriftlich - unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die Du in Deinem Vertrag findest - kündigen.