Darf ein Ausbilder auf die Einsicht von Klassenarbeiten beharren?
Hallo Ich habe eine Frage und zwar geht es darum ob ein Ausbilder auf die Einsicht von Klassenarbeiten beharren darf oder ob der Auszubildende freiwillig den Ausbilder in Kenntnis von Klassenarbeitsnoten setzen kann. Ich bin mir da noch recht unschlüssig ob ich die Klassenarbeiten gleich weitergeben soll oder darauf warten kann bis der Ausbilder mich darauf anspricht. Klar ist es mit 3,5 keine ganz schlechte Note aber ich möchte dieser Situation doch irgendwie ausweichen wenn es denn möglich ist. Von der Berufsschule wurden wir nicht dazu aufgefordert die Klassenarbeiten dem Betrieb vorzulegen und bis zum heutigen Tag kam auch vom Betrieb oder dem Ausbilder kein Wort darüber dass ich die Klassenarbeiten vorlegen muss... Könntet ihr mir da vielleicht helfen? Danke :)
9 Antworten
Ja, darf er. Allerdings macht das nicht jeder Betrieb. Rein prinzipiell kann der Ausbilder auch in der Schule anrufen und sich dort die Noten geben lassen.
Das dient im Normalfall dazu, um zu sehen wo der Azubi Probleme hat und diese gleich am Anfang auszumerzen.
Wir lassen uns sämtliche Klassenarbeiten von unseren Azubis nach einem Schulblock vorlegen. Sind die Noten schlechter als eine 3 muss uns der Azubi erklären wie es dazu kam. Meistens hat er/sie etwas nicht verstanden, in dem Fall gehen wir das entsprechenden Thema mit ihm/ihr durch, oder er/sie war faul. In diesem Fall folgt ein ernstes Gespräch, indem wir den Azubi unter anderem an seine Lernpflicht erinnern.
Ich bin Ausbilder und habe insgesamt 4 Industriekaufleute unter mir, mache das nur nebenbei. Also ich möchte jede Arbeit sehen, welche schlechter als eine 3 ist, nicht um die Azubis zu schikanieren, sondern um dene weiterzuhelfen. Ich denke, je früher man entgegen lenkt, desto einfach werden die Endprüfungen. Auch denke ich, dass die Azubis die unangenehme Situation meiden möchten und dadurch in der Schule auf die Gaspedale drücken. Bisher sind alle meine Azubis in der Schule sehr erfolgreich gewesen, gut für beide Parteien ;)
Soviel ich weiß musst du deine Zeugnisse vorlegen. Dass ein Arbeitgeber die einzelnen arbeiten nachgewiesen haben will habe ich noch nicht gehört, halte es aber persönlich für legitim. Was der Arbeitgeber aus der Leistung einer einzelnen Arbeit ableiten will ist für mich fraglich, dennoch ist der Auszubildende verpflichtet sich auf schultests vorzubereiten.
Der Betrieb kann sich natürlich die Arbeiten vorlegen lassen, müssen aber nicht.
In der Regel weden die Arbeiten eingefordert, wenn Zeugnisse schlecht sind.
Dein Ausbilder hat kein Recht dadrauf, aber dein Ausbildungsleiter muss von deinen Noten in Kenntnis gesetzt werden.