Freier Tag trotz Urlaub?

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Was steht zur Arbeitszeit im Ausbildungsvertrag? Hast Du einen "festen" freien Tag oder gibt es diesen unterschiedlich z.B. in einem "rotierenden" System (1. Woche Mo frei, 2. W. Di frei, 3. W. Mi frei usw.)?

Urlaub kann man nur für Tage nehmen, an denen man ohne Urlaub hätte arbeiten müssen.

Wenn Du Samstag bis Dienstag Urlaub hast und drei Urlaubstage abgezogen werden, musst Du bei einer Fünf-Tage-Woche noch einen freien Tag bekommen. Sonst hättest Du bei zwei Tagen Urlaub und vier Arbeitstagen (Mi - Sa) sechs Arbeitstage und somit Überstunden.

Wäre Dein freier Tag z.B. am Dienstag, darf der AG nur für Sa und Mo Urlaub abziehen, da für geplante arbeitsfreie Tage die nicht bezahlt werden, kein Urlaub abgezogen werden darf.

Hier sähe die "Rechnung" so aus: Sa - Di frei, davon zwei Urlaubstage (Sa und Mo), ein geplanter, unbezahlter freier Tag (Di) und anschließend vier Arbeitstage (Mi - Sa) = Fünf-Tage-Woche.

Hexle2  15.07.2020, 09:21

Danke fürs Sternchen

Hier sind schon richtige Antworten dabei, allerdings sehr ausführlich und ich weiß nicht ob du da durchsiehst.

Da im Einzelhandel eine 6-Tage-Woche gilt, steht dir grundsätzlich, außer dem Sonntag, gar kein weiterer freier Tag zu. Es seit dem im Tarif-, Arbeits- oder Ausbildungsvertrag steht etwas anderes. Denn dem Gesetz nach ist auch der Samstag ein ganz normaler Werktag wie Mo-Fr auch.

Ob jemand innerhalb dieser Tage noch frei hat, richtet sich nach den vertraglichen Arbeitsstunden. Hast du beispielsweise 40 Wochenstunden und wirst an 5 Tagen 8 Stunden eingesetzt, resultiert daraus automatisch ein freier Tag. Der Arbeitgeber könnte dich aber auch 5 Tage für 6,5 h einsetzen und einen für 7 h.

Hast du zwei Tag Urlaub, werden dir an diesen Tagen je Tag ebenfalls 6,5 Schnittstunden berechnet, da der Urlaub ja bezahlt wird. Demnach sind vertraglich für die restlichen 4 Werktage noch 27 h vertragliche Arbeitstunden übrig, die der AG dich nach Bedarf an diesen 4 Tagen einsetzen kann.

Wie gesagt, so jedenfalls der Grundsatz, wenn keine vertraglichen Ausnahmen gibt. Ob es welche gibt wirst du wohl bei deinen Vorgesetzen erfragen müssen, dass wissen wir hier nicht.

http://www.einzelhandelskauffrau.org/ausbildung/urlaub

Wenn Du in Deinem Vertrag eine 6-Tage-Woche hast, musst Du um eine Woche Urlaub haben zu können, 6 Tage frei nehmen. Laut Link ist es dabei egal, ob Du in dieser Woche sowieso einen Tag frei hast. Nimmst Du Dir also von Samstag bis einschließlich Dienstag Urlaub - so hättest Du drei Urlaubstage verbraucht. Wenn nun am Mittwoch Dein freier Tag wäre, müsstest Du meines Erachtens arbeiten gehen. Jedoch würde ich das vielleicht nochmals in der Personalabteilung hinterfragen, dann bist Du auf der sicheren Seite, bevor Du Deinen Chef ansprichst.

Du hast gar keinen Anspruch auf einen freien Tag, da Du volljährig bist.

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit

Urlaubsanspruch für Volljährige

Im Arbeitsrecht gilt für Volljährige das Bundesurlaubsgesetz. Sie haben den gleichen Urlaubsanspruch wie normale volljährige Arbeitnehmer. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Der Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Volljährige Azubis haben also mindestens Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub

Hier ist ein ähnliches Problem - geantwortet hat ein Anwalt:

Ab wann steht mir in der Woche ein freier Tag zu? 

| 27.08.2010 10:41 | Preis: ***,00 € | Arbeitsrecht 

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Arbeite im Einzelhandel mit einer Öffnungszeit Mo-Sa, es gilt die 5 Tage Woche, dass heist bei Einsatz am Samstag habe ich in der Regel einen Tag in der Woche frei. Erhalte 36 Tage Urlaub, da Samstag als Werktag gilt und 6 Urlaubstage für diesen eingesetzt werden müssen. 

Ab wieviel Arbeitstagen in Verbindung mit Urlaub, steht mir ein freier Tag in der Woche zu? 

Bsp. nehme Urlaub von Mi-bis einschließlich Sa oder Di. bis Samstag ? 

Steht mir für diese Woche noch zusätzlich ein freier Tag zu? 

Gibt es eine Verhältnismäßigkeit zwischen den Arbeits,-und Urlaubstagen aus dem sich der Anspruch eines freien Tages ergibt.

Hier die Antwort:

Sehr geehrte Fragestellerin, 

Ihre Anfrage beantworte ich anhand Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt: 

Laut Ihrer Darstellung arbeiten Sie in einer Fünf-Tage-Woche mit einem flexiblen freien Tag in der Woche. 

Das heißt, um eine ganze (Kalender-)Woche nicht arbeiten zu müssen, müssen sie 5 Urlaubstage "opfern (sofern in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem für Sie anwendbaren Tarifvertrag nichts Andres geregelt ist). 

Der freie Tag ist dabei unabhängig von Ihrem Urlaubsanspruch. 

Wenn Sie also von Dienstag bis Samstag oder auch von Mittwoch bis Samstag Urlaub nehmen, steht Ihnen nichts desto trotz in beiden Fällen noch Ihr regelmäßiger freier Tag zu. 

Es ist also unerheblich, wie viele Tage Sie tatsächlich gearbeitet haben, bzw. wie viele Urlaubstage Sie in einer Woche in Anspruch genommen haben. 

Sofern also Ihr Arbeitsvertrag regelt, dass Ihnen ein freier Tag pro Woche zusteht (neben dem Sonntag) und es auch sonst keine anderen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen diesbezüglich gibt, steht Ihnen ein freier Tag nur dann nicht zu, wenn Sie in einer Woche fünf Urlaubstage nehmen. 

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe

https://www.frag-einen-anwalt.de/Ab-wann-steht-mir-in-der-Woche-ein-freier-Tag-zu--f113324.html

Paragraphen? Das besagt der Arbeitsvertrag.