Einspruch gegen IHK Prüfungszeugnis erheben?
Hi, und zwar hatte ich vor 2 Tagen meine IHK Abschlussprüfung. Während der Prüfung und der Fachgespräche ist , meines erachtens nach alles soweit glatt glaufen, bis auf 1-2 Punkte aus meiner Sicht.
Nach der Prüfung kam der Prüfer auf mich zu und hat 2 Kleine Fehler angesprochen die mir während des Praktischen teils unterlaufen sind. Auf meine Frage ob es sonst noch etwas zu bemängeln gäbe bzw. Ob sonst noch Fehler gemacht wurden, sagte er nein.
Zuvor mussten wir noch 4 schriftliche aufgaben beantworten bzw. Ausarbeiten
Als ich nun mein Prüfungszeugnis erhielt hatte ich 78 Punkte, was eine 3 als note ist.
In den anderen schriftlichen Prüfungsfächern stehe ich auf jeweils auf 2.
Ich persönlich habe sowohl von meinem Ausbilder als auch Kollegen und Kolleginnen, welche mit mir die Prüfung absolviert haben gesprochen und meinten, dass da etwas nicht stimmen kann. (Hatten alle zugleich Prüfung in einem Raum)
Jetzt habe ich mir überlegt evtl. Einspruch gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.
Oder zumindest einsicht in die Bewertung der einzelnen Teile
Ist das möglich ? (Also letzteres)
Was muss ich tun wenn ich einspruch erhebe bzw. Wie sollte ich mich darauf vorbereiten? Da ich ja kaum beweisen kann, wie ich mich in der Praxis angestellt habe bzw. Mich meiner Meinung nach besser angestellt habe als ich bewertet wurde.
Habt ihr da Tipps für mich wie ich die sache am besten angehen kann? Vielen dank :)
4 Antworten
Anspruch auf Einsicht hast Du in jedem Fall. Wenn Dich am besten direkt an die für Dich zuständige IHK, einfach anrufen.
Wenn Du mit der Abschlussnote nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch (nicht Einspruch!) einlegen. Das musst Du schriftlich machen und in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Eigentlich müsstest Du auch eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen haben. Da steht alles drin.
ist es das Wert , Soviel Stress deswegen ?
Sehe zu dass Du ne gute Arbeit bekommst.. Darauf kommt es an,, auf die Arbeitszeugnisse.. Oft schaut man auch darauf, wie Du im Team mit gearbeitet hast.
Schlafe mal darüber.
Natürlich kannst einmal bei der IHK um Einsicht bitten..
Du kannst Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsbetreuer/-in bei der IHK aufnehmen. Einfach auf die Website der IHK deiner Region und dann zum Ausbildungsberuf gehen. Da findest du die Kontakte der zuständigen MitarbeiterInnen.
Bei schriftlichen Aufgaben können deine Aussagen und die Korrekturen natürlich reflektiert werden. Bei mündlichen Aussagen, bzw. im Fachgespräch kann nur das Prüfungsprotokoll eingesehen werden. Das ist häufig wenig detailliert.
Grundsätzlich sind eher formale Fehler ein guter Grund zum Widerspruch. Die inhaltliche Bewertung obliegt dem Prüfungsausschuss und wird von dir kaum angezweifelt werden können.
Hallo erstmal. Du kannst bei der IHK anfragen, dass sie dir dein Prüfungsbogen schicken, welcher der Prüfer bewertet hat.
So wurde es uns nach meiner Zwischenprüfung erklärt.
MfG.