SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?
Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..
Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.
(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).
Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.
Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.
Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:
Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).
Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.
Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???
(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)
Danke schon mal für die Rechtsauskunft...
5 Antworten
''Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren.. ''
Da haste schonmal den ersten großen Fehler gemacht. Es sind alles nur Hinweise oder Möglichkeiten, teilweise von Laien die eigentlich null Plan haben. Was erwartest du denn von den gutefrage.net-Usern ? Eine richtige Diagnose, ohne das Fahrzeug überhaupt gesehen zu haben ?
Unter Umständen kann es allerdings auch vorkommen daß eine erfolgreiche Fehlerdiagnose auch mal 500€ kosten kann. Bist du bereit diese zu bezahlen ?
Unter Umständen kann es allerdings auch vorkommen daß eine erfolgreiche Fehlerdiagnose auch mal 500€ kosten kann. Bist du bereit diese zu bezahlen ?
Wie verträgt sich das mit Werkvertrag? Auftrag lautet Fehler finden.
Da brauche ich das "Werk" laut Gesetz nicht abnehmen wenn Nichterfüllung gegeben ist ... oder? Und natürlich auch nicht bezahlen. Habe vielmehr Nachbesserungsanspruch bis Erfüllung gegeben ist. Sehe ich das falsch? Deshalb ja meine Frage.
Dies ist kein Forum für Rechtsberatung.
Das ist ein Forum, in dem jeder irgendetwas antworten kann, dass Du auf die Tipps der Leute hier gehört hast bei den ersten Teilen, ist leider allein Dein Problem.
Eine Fehlerdiagnose, auch wenn sie erfolglos bleibt, muss dennoch (meist) bezahlt werden, dazu gibt es auch Urteile.
belese dich einfach mal mit deinen Problemen in einem Skota Forum...Da könnte dir geholfen werden! Fakt ist...Ich fahre selber ein altes Auto....Die Werkstätten helfen dir nicht weil du dir ein neues Auto kaufen sollst. Zum Glück mach ich viel selber und hab wirklich eine Werkstatt meines Vertrauens! Viel Erfolg
genau deshalb fahr ich nebenbei Trabant! Und damit überfordere ich die Werkstätten!... selber machen ist das beste was du machen kannst
Haha, um den Trabbi beneide ich Dich !! Da gibt es keine unauffindbaren Fehler, im Prinzip DKW-Technik mit zwei Zylindern und man kann alles selber machen wenn man sich mit Zweitaktern angefreundet hat. Und alles ist bezahlbar.
Übrigens wette ich dass die jungen Kfz-Mechatroniker beim Trabbi bereits mit dem Einstellen von Schließwinkel und ZZP überfordert wären ...
Eine Fehlersuche wurde ja trotzdem gemacht. Heißt also das die Werkstatt jemanden hingestellt hat der Mal das Diagnosegerät wohl angeschlossen hat und vllt mal drüber geguckt hat. Also würde ja eine Leistung erbracht. Meine Frau musste auch 1400€ bezahlen weil das Bremslicht nicht mehr ging. Fehlersuche, teile tauschen, Werkstattstunden, leihfahrzeug kostet alles geld.
Aber der Werkvertrag wurde nicht erfüllt, denn Auftrag lautete "Fehler finden". Also keine Abnahmepflicht bei Nichterfüllung laut BGB. Sehe ich das falsch?
Darüber wird dir keiner eine "rechtsverbindliche" Antwort geben können.
2 Tipps:
Fast kostenlos: Geh mal in die Verbraucherzentrale deiner Stadt. Vielleicht können die dir weiterhelfen. Rechtsberatung, glaube ich, gibts dort recht günstig.
Nicht kostenlos: ein Anwalt. Lohnt sich das?
Oder?
Danke, aber die Skoda-Community konnte mir nicht weiter helfen. Ich hatte dort das Problem gepostet aber leider keine Antwort auf meine Frage...
Und ja, ich mache auch viel selber. Bei alten "analog" gesteuerten Motoren mit Unterbrecherkontakten schon seit Jahrzehnten. Aber bei dieser Digitaltechnik kannst Du ohne Diagnosesoftware ja außer Ölwechseln fast nichts mehr selber machen und selbst die Werkstätten sind - wie in meinem Fall - überfordert ...