Schwarzfahren unter 14: ist das eine Straftat?
Ein Kontrolleur hat gesagt: es wäre eine, er muss dafür 60 Euro Strafe zahlen und eine Anzeige bei der Polizei. Jetzt hab ich aber doch gehört, dass man unter 14 Strafunmümdig ist und auch keine verbindlichen Rechtsgeschäfte eingehen kann außerhalb des Taschengeld Paragraphen. Nimm ich also mal an z.B. ein 8 Jähriger kriegt gar keine 60 Euro Taschengeld und Strafunmündig ist er auch --- wie sieht es da aus. Ich hab übrigens auch gehört: Eltern haften für ihre Kinder gilt auch nicht, selbst wenn es dabei steht. Wie sieht das also aus ... wer zahlt, wer wird bestraft, was macht die Polizei mit den Fällen.
8 Antworten
Hallo,
die Straftat liegt natürlich vor, du bist ja nur nicht schuldfähig, sehr wohl aber deliktfähig (ab 7), das heißt die zivilrechtlichen Ansprüche einer Straftat greifen auch bei einem z.B. 8 Jährigen.
Ob die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten sind, steht auf einem anderen Blatt, das ist eine Vertragsstrafe von der Bahn/Busunternehmen/whatever und hat mit der eigentlichen Straftat "Erschleichen von Leistungen" gar nichts zu tun.
Merke:
Ab 7 kannst du zivilrechtlich für deine Taten belangt werden.
Ab 14 kannst du zusätzlich eine Strafe vom Staat erhalten.
Unwahrscheinlich, dass sie erfolgreich sind. Ich bin gerade zu müde, um nach Urteilen zu suchen, aber ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich bereits Entscheidungen gibt, dass die 60 € eben nicht eintreibbar sind.
Was wird also passieren? Vermutlich nichts. Jedoch dürften die Personalien des 8 Jährigen - soweit vorhanden - in der Datenbank der Bahn gespeichert werden. Sollte er irgendwann mit 14 ebenfalls beim Schwarzfahren erwischt werden, dürfte dementsprechend sofort eine Anzeige wegen "Erschleichen von Leistungen" erfolgen.
Strafanzeigen können durchaus auch gegen Strafunmündige erstattet werden. Die Polizei schreibt dann eine Ereignismeldung an das Jugendamt.
das ist ja wiedermal ein trick von dem ich nichts wusste. also der bahn gehts sicher nicht darum dass die eltern überprüft werden ob sie die aufsichtspflicht verletzt haben ... der gehts nur um die personalien. auf diesen umweg bekommen sie die personalien . so was hinterrückses. dass die polizei das spiel nicht durchschaut und da mitmacht ? sind das polizeiroboter ?
Du wirst es mir bestimmt nicht glauben, aber die Bahn möchte, dass sich ihre Fahrgäste einen Fahrausweis kaufen und die Polizisten sind dazu verpflichtet, Straftaten zu verfolgen.
Kann es sein, dass mit deinem moralischen Kompass irgendwas nicht ganz in Ordnung ist oder wie kommt es, dass du Schwarzfahren so glorifizierst?
ne nur die gesetze interpretieren. polizei schreitet nur bei straftat ein. nur mit der hintertüt des berichts ans jugendamt kommen die überhaupt. normal müsstem die das mit zivillklage ohne Polizei klären ... und dann wirds schwer .
Nein, sie kommen, wenn sie gerufen werden und schreiben eine Meldung, wenn Anzeige erstattet wird. Dass das beim ersten Antreffen ohne Fahrausweis gemacht wird, habe ich nie behauptet und ist auch nicht die Regel. Bei notorischen Wiederholungstätern wird natürlich Strafanzeige erstattet.
hab ich auch gedacht. also jemand ist dem anderen auto aufgefahren ...aber ist nicht klar der hergang. polizei geholt. macht keine fotos für versicherung und keine beurteilung. sagt ist alles versicherungssache. doch was soll die verscherung ode ein sachverständiger wenn die autos wegbewegt sind ... die kriegen niemals raus wie es war. die polizisten vor ort mit ihrer erfahrung könnten es ...machens aber nicht. weil sowas neuerdings unter zivilklage fällt und keine straftat ist wenn einer beim ausparken ein auto streift und da bleibt.
wäre er nicht dageblieben, wäre es eine straftat ... fahrerflucht .... selbst wenn auch kein schaden am auto feststellbar ist. ... so doof ist die Rechtslage.
Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, legt ein Aktenzeichen an, auf das Versicherungen und Gutachter zurückgreifen können, aber klärt nicht die Schuldfrage. Das ist auch nicht ihre Aufgabe.
Ja okay und jetzt...
Strafmündigkeit als solche ist hier nicht gleichzusetzen mit Geschäftsunfähigkeit bzw. beschränkter Geschäftsfähigkeit und fehlende Geschäftsfähigkeit schließt die Strafmündigkeit auch nicht aus, was in deiner Frage etwas durcheinandergeflogen ist.
Grunsätzlich stimme es: Du bist nicht strafmündig. Das heit allerdings nur, dass man dich für den Schaden strafrechtlich nicht soweit zur Verantwortung ziehen kann. Das heißt NICHT dass du z.B. bei einem zivilrechtlichen Schaden nicht Schadenersatz leisten müsstest (denn du bist deliktsfähig) oder dass deine Eltern dir nicht die Hölle heiß machen können wenn sie davon erfahren
Die 60€, um die es hier geht, sind allerdings kein Schaden im juristisschen Sinne, sodass auch ein Schadensersatzanspruch nicht in Betrahct kommt
und damit ist es wie ein normaler geschäftsvertrag von einem unter 14 jährigen mit einem unternehmen zu werten wobei das Kind sich nicht an die Vertragsklauseln hält ... na was sagt da das recht wer den Fehlbetrag des Geldes zahlt ?
Bis auf dass der 14 jährige gar keinen Vertrag geschlossen hat...
doch indem er eingestiegen ist ... ist so doof. ansonsten hätten sie auch kein recht einen 60 Euro fürs schwarzfahren abzuknöpfen wenn das nicht betrachtet wird wie einen vertrag den man zugestimmt hat.
eigentlich ist das nämlich rechtlich bedenklich würde ich sagen. denn wer liest schon alles bevor er einsteigt. das geht meist ganz schnell sonst ist die bahn weg, wenn da einer erst die agb sucht und die studiert hat er da keine chance. zum anderen ist da niemand der ihn auf die agb hinweist (das denke ich ist auch voraussetzung) ... theoretisch müssten die also immer jemanden vor der abfahrt draussen rumlaufen haben der gut erkennbar ist und laut ruft AGB für die Zugfahrt .... erst einsteigen wenn gelesen ... und sowas. ist natürlich hirnrissig ... aber wenns nicht so ist, ist in anderen gebeiten schon oft eine klage gewonnen worden, nur weil die AGB nicht gut sichtbar waren vor dem kauf. das ganze dann auch auf mehreren sprachen.
denn stell dir vor ein ausländer kommt ist das gewohnt von seinem land dass man im zug zahlt, steigt ein und wartet auf schaffner, statt dessen kommt der kontrolleur und betitelt ihn als schwarzfahrer .... und nun ?
also ich denke mal das läuft nicht so ganz wie es rechtlich sein müsste .. die bahn macht das nur um personal zu sparen und die politik hats abgenickt. aber ob das einer klage vor dem verfassungsgericht stand hält bleibt dahingestellt ;-)
Beschäftige dich mal mit den Grundlagen des BGB... auch um einen konkludenten Vertrag abzuschließen muss man geschäftsfähig sein.
Naja gebau gebommen ist es eine Straftat ist aber eher ein Kavaliersdelikt. Auch wenn es zu Anzeige kommt wird das Verfahren wg geringfügigkeit eingestellt.
Darum auch die 60 Euro Bußgeld diese sind ein zivilrechtliches Bußgeld das von Unternehmen von einer Privatperson nachträglich für eine erbrachte Dienstleistungen gefordert wird. Hat aber weder was mit der Judikativen noch mit der Executiven zu tun.
Eine Straftat, die eigentlich keine ist, weil sie ein Kavaliersdelikt ist, der aus "Geringfügigkeit" eingestellt wird und der entsprechende Paragraph nur aus Jucks und Dollerei im Strafgesetzbuch vorhanden ist. Darüber hinaus ist es eine Straftat, die *Achtung!!!* "zivilrechtlich" verfolgt und mit eine "Bußgeld" belangt wird.
Hättest du doch lieber nichts geschrieben, dann würde keiner merken was du doch für ein Genie bist! 😂🤣
Die 60 Euro haben nichts mit einer Straftat zu tun, sondern es handelt sich um eine Vertragsstrafe. Ob die auch Minderjährige bezahlen müssen, ist streitig.
ja denn wegen taschengeldparagraph kann er zwar ein billiges busticket selbst kaufen ... kauft er aber das falsche oder keines, und die folgen liegen über dem was er mit taschengeld bezahlen kann .. wäre es hinfällig, oder nicht ?
Gibt ehrlich gesagt keine vernünftige juristische Begründung dafür, dass diese Vertragsstrafe gegenüber Minderjährigen durchsetzbar ist.
Wie gut dass man in der Familie oder in der realen Welt, nicht nur auf Basis juristischer Begründungen durchkommen muss
Darum ging es hier nicht, sondern um die Frage, ob er die 60 Euro bezahlen muss. Und das ist eben eine juristische Frage.
Gibt Gerichtsurteile in denen die Eltern zahlen mussten und auch welche in denen sie es nicht mussten.
ich würde eher sagen auf die anwälte .. welche dieses fehlverhalten nachweisen .... allerdings sprecht ihr an der sache vorbei ,,, es geht um eine forderung von 60 euro die nichtmal klar ist ob zu entrichten .... und dann anwalt und gericht auffahren mit zeugen am besten um fehlverhalten zu beurteilen und jugend-sachverständigen ... also was soll das ? glaubst du wirklich so läuft das ?
Ja, kommt auf den Richter an.
wenn ihnen fehlverhalten im fall nachgewiesen werden kann
Kommt auf den Richter an.
du bist nicht auf den taschengeldparagraphen eingegangen -- geldforderungen nur in höhe des taschengeldes ... alle anderen geschäfte sjnd unwirksam. es sei denn es gibt da noch eine extra gesetzt für "erschleichen von leistungen". aber wie treibt man das jetzt von einen 8 jährigen ein ohne dass die eltern einen cent zahlen müssen? also ich dachte bisher zahlen die eltern -- aber irgendwer hat mal geschrieben "Eltern haften für ihre Kinder ist unfug (auch wenn die Kinder 8 sind)".
und was auch noch fehlt: da er ja nicht strafrechtlich belangt werden kann darf die polizei ihn auch nicht abführen. er ist ja nicht strafmündigt. das übliche wenn personalien nicht da polizei holen würde also beim kontrolleur nicht funktionieren. sobald die polizisten den jugen sehen und sein alter weite unter 14 einschätzen müssten sie auf dem absatz kehrt machen --- ist dem so ?
wie du schon sagtest muss also die bahn in zivlrechtsklage dann das geld reinklagen. aber wären sie da erfolgreich ?