Eigentumsübertragung bei Ratenkauf?
Es handelt sich um einen Wohnungskauf. Ist es möglich, eine Eigentumsübertragung ohne Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Übertragung des Eigentums soll ab der ersten Ratenzahlung stattfinden. Ist dies rechtlich möglich/zulässig, wenn beide Seiten damit einverstanden sind?
4 Antworten
Der Eigentumsvorbehalt bei einer Immobilie ist die Anweisung an den Notar gemäß den Vereinbarungen des Kaufvertrag die Umschreibung beim Grundbuch zu beantragen.
Bei einer Immobilie mit Ratenkauf ist dies in der Regel die Bestätigung über die vollständige Bezahlung des Kaufpreises. - ich gehe jetzt von tatsächlichen Raten aus, nicht von einem Darlehensvertrag mit der Bank!
Geht aber auch sofort oder mit der ersten Rate. - wenn die Beteiligten dem so zustimmen und keine finanzierenden Banken beteiligt sind.
Als Verkäufer sollte man sich dies allerdings sehr gut überlegen- auch wenn es sich um einen Vertrag innerhalb der Familie handelt.
Kommt auch auf die Anzahl der Raten an... Als Verkäufer würde ich mir den Entwurf des Notars vermutlich von einem Anwalt prüfen lassen.
Als Käufer gehe ich hier ein relativ geringes Risiko ein.
Nein, das ist unzulässig.
Dafür hat man Grundpfandrechte, nötigenfalls kann man einen bedingten Rückübereignungsanspruch vereinbaren.
Bei einem Wohnungskauf kannst du generell keinen klassischen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, da eine Auflassung nicht bedingt erklärt werden kann.
Man kann aber natürlich einen "manuellen" Eigentumsvorbehalt vereinbaren, so dass die Auflassung nach Bezahlung der letzten Rate erklärt wird. Das ist aber sehr unüblich, da man dann unter Umständen mehrere Jahrzehnte warten müsste, bis man Eigentümer ist und der Verkäufer bis dahin auch noch als Grundstückseigentümer in diversen Bereichen haftet. Normalerweise wird also die Auflassung sofort erklärt und die Restraten mit einer Restkaufpreishypothek oder einer Grundschuld abgesichert.
Hab ich jetzt noch nie gesehen in der Praxis, aber ausschließen kann man es vermutlich nicht.
Immobilienangelegenheiten müssen GRUNDSÄTZLICH notariell begleitet werden. Das ist auch dein Ansprechpartner, dafür bezahlst du ihn ja schließlich auch.
Gibt es tatsächlich wahnsinnige, die sich auf sowas einlassen würden?