Mutter eines 5 Jährigen verlangt Geld für Eis zurück. Rechtlich gültig?!

23 Antworten

Es stimmt.

Kinder unter 7 Jahren dürfen überhaupt nichts kaufen. Nicht mal eine Kleinigkeit für einen Cent. Erst ab 7 Jahren sind Kindern kleine Geschäfte im Rahmen des Taschengeldes erlaubt. Dazu zählt auch der Kauf eines Speiseeises.

§ 105 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert, dass die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist. Geschäftsunfähig ist, wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat. Kinder können also bis zu ihrem 7. Geburtstag keine Rechtsgeschäfte tätigen und keine Verträge abschließen. Ein noch nicht Siebenjähriger kann sich also – rein rechtlich gesehen – kein Eis bei Dir kaufen. Das ist aber ein Ausnahmefall - keine vernunftbegabte Mutter würde so einen Humbuk veranstalten. Die Frage ist doch aber, wo war die Mutter, wenn der Knirps noch so jung ist? Sie hätte ihn nicht allein lassen dürfen ...

Ja sie kann das Geld zurückfordern, weil er erst mit 6 Jahren beschränkt geschäftsfähig ist und von seinem 'Taschengeld' was kaufen kann.

Nein. ein 5jähriger ist bereits bedingt geschäftsfähig, wenn es der Taschengeldparagraph erlaubt. Das heißt: Wenn der Kleine Taschengeld bekommt, in diesem Alter ist das gegeben, dann kann er das auch für seine privaten, persönlichen Wünsche ausgeben. Wenn er allerdings so viel Geld hat, das über das normale Taschengeld hinaus geht, sollte der Verkäufer eine Erlaubnis der Eltern verlangen.

Ja, es stimmt wirklich, weil man mit fünf Jahren noch nicht geschäftsfähig ist. Erst ab sieben Jahren darf man beschränkt Kaufverträge schließen (alles auf Taschengeldhöhe, aber zum Beispiel nichts über 500 €)

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