Kauf im Playstation Store von 5 jährigen Kind
Aaalso ich habe folgendes Problem der Sohn meines Bruders ist 5 Jahre als aber kann mit Konsolen und Handys schon echt gut umgehen, scheinbar zu gut... Ich bekam mehrere Nachrichten in denen stand das ich über den Sony-Store Spiele für die PS3 gekauft hätte. Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt nicht mal zu hause. Vor einiger Zeit hatte ich dort mal was über meine Kreditkarte gekauft und die Daten waren wohl noch gespeichert... Jedenfalls verursachte (wie sich später herausstellte) mein Neffe eine Rechnung über ein paar 100 €. Meine Frage ist jetzt ob diese Käufe rechtlich verbindlich sind? Wie gesagt mein Neffe ist 5 Jahre alt und somit nicht Geschäftsfähig.. Über schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen denn Sony lässt sich mit einer Rückmeldung über Email sehr Zeit -.-
4 Antworten
Ja, sie sind verbindlich, weil du hättest deine Sachen und Accounts schützen müssen, für den Verkäufer war nicht ersichtlich, wie alt sein Käufer ist. Jedoch kannst du laut Fernabsatzgesetz alle übers Internet oder Telefon geschlossenen Käufe zurückziehen.
Das funktioniert beim Sony-Store nicht sonst könnte ja jeder ein Spiel innerhalb von 14 Tagen durchzocken und dann zurück geben.. http://www.play3.de/forum/ps3-hilfe-und-tipps/31841-kaufstornierung-im-psn.html
Bin aber eigentlich auch der Meinung das bei Käufen im Internet IMMER das Recht hat 14 Tage lang die Sachen zurück zu geben.. Aber scheinbar gibt es in diesem Fall eine Ausnahme -.-
Ok, da hast du natürlich recht, da las ich wohl nicht gründlich genug. In diesem Fall sieht es natürlich dunkel aus.
ist gesetzlich nicht gültig du kannst es anfechten
Ach Leute... -.- Ich schließe das Ding hier mal.. aber riesigen Dank für die "anfänglich" guten Tipps und Antworten. Auch wenn sie gegensätzlich sind, sind es gute Denk anstöße ;-)
Warum soll es nicht gültig sein?
weil das Kind nicht geschäftsfähig ist hast du schonmal eine schule von innen gesehen ?
Das ist aber der falsche Ansatz gloksundkoka. Der Verkäufer hatte ja die Informationen, dass der Käufer geschäftsfähig ist. Der Fehler wäre bei der Accountsicherheit liegen.
Ich würde mich auf meinem gesonderten Widerrufrecht bei Fernabsatz beruhen.
Die Resonanz auf eostres Frage finde ich schon etwas patzig jetzt...
Vielen Dank Lynx, du hast mir gerade Schreibarbeit gespart!
Also seid Ihr der Meinung das ich das anfechten kann? Ich hab mir die AGBs zwar noch nicht genau durchgelesen aber können die sich gegen so was überhaupt mit AGBs absichern? Im Gesetz steht ja das man bis zum 7. Lebensjahr nicht Geschäftsfähig ist und ich glaube in der Schule gehört zu haben, dass wenn ein Punkt gegen gültige Gesetze verstoßen die ganzen AGBs hinfällig sind. Stimmt das so?
Warte mal, ich suche dir eben mal einen § raus. Steht irgendwo im BGB.
Du denkst falsch! Das Alter des Kindes ist egal, weil DU deine Sachen nicht ordnungsgemäß geschützt hast. Dir kann nur das helfen
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.<
oder die Kulanz des Verkäufers.
So, der Fernabsatzvertrag wird im § 312b BGB beschrieben und dir wird ein Widerrufsrecht in § 312 d BGB eingeräumt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Damit ist also auch gemeint, dass du ein Rückgaberecht hast. Widerruf- und Rückgaberecht werden im § 355 und 356 geregelt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine Klauseln haben, die diese Gesetze aufheben.
Nicht ganz und außerdem haben große Konzerne wie Sony garantiert eine Salvatorische Klausel in ihren AGB`s
in Deutschland muss sich sony aber an die deutschen gestzebedingungen halten und nicht an salvatorische
Warum schreibst du eigentlich zu diesem Thema, wenn du offensichtlich keine Ahnung hast? Ist nicht böse gemeint aber jemandem, der offensichtlich wirklich ein ernstes Problem hat Rat zu geben, wenn man selbst von der Materie nichts versteht ist vielleicht nicht so förderlich.
mit 5 Jahren ist er nicht geschaeftsfaehig aber ob Dir das jemand abnimmt ist ne andere Frage^^
peace^^
Geschäftsfähig ist er nicht, schon gar nicht mit 5, aber da es die Kreditdaten eines Erwachsenen sind könnt ihr ja schlecht nachweisen, dass das ein 5-Jähriger gekauft hat, oder?
Ich hoffe auf jeden Fall, dass ihr das klären könnt.
Oh, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zurückziehen sollte es natürlich heißen.