Darf die Tochter der Vermieterin bei einer Wohnungsbesichtigung ohne mein Einverständnis dabei sein?
Hintergrund: ich wohne in einem 3 Partien Haus und die Gegend ist super, ich wohne erst seit 3 Monaten hier...ABER da wusste ich nicht was auf mich zukommt. Die Tochter der Vermieterin ist zur selben Zeit in das Haus mit ihrer Patchwork Family in die untere große Wohnung eingezogen. Oben sind 2 kleine Wohnungen. Die Familie ist zu vergleichen mit den "Flodders" es ist schrecklich! Bassmusik von morgens bis MORGENS, wenn man darum bittet die Musik leiser zu machen bekommt man nur die Tür zugeknallt. Den Rest kann man sich vorstellen. Jetzt habe ich gekündigt und auch andere in der Nachbarschaft wollen deswegen Weg. Die Vermieterin kümmert sich nicht um die Besichtigungen für meine Wohnung und gibt meine Nummer einfach weiter und bietet den Interessenten an, dass die Tochter dabei sein kann. Ich möchte nicht das so eine Person in meine Privatsphäre kommt. Sie ist ja schließlich nicht meine Vermieterin. Also daher meine Frage: darf die Tochter sich als Vermieterin aufspielen, nur weil die Mutter von ihr keine Lust hat immer hierhin zu kommen?
8 Antworten
Ich mache mal ein Gegenbeispiel: Die Vermieterin beauftragt einen Makler, einen neuen Mieter zu finden. Dann kommt der Makler mit zu Wohnungsbesichtigung und nicht die Vermieterin. Daher siehst du, dass die Vermieterin sehr wohl jemand bevollmächtigen darf, auch aus der Familie.
Ein Recht, dass nur die Vermieterin kommt, gibt es nicht.
Die Tochter ist für dich eine unbeteiligte Dritte, die du nicht in deine Wohnung hinein lassen musst. So lange dein Mietvertrag läuft, bestimmst DU, wer wann in deine Wohnung kommt.
Besichtigungen haben sich vorher anzumelden und sich nach DEINEM Terminplan zu richten.
Andererseits könntest du dann Interessenten ja auch gleich ihre neue angenehme Nachbarschaft vorstellen.
Nun ja, die Vermieterin kann eine Person ihres Vertrauens mit der Durchführung von Besichtigungen mit Mietinteressenten beauftragen/bevollmächtigen.
Diese Vollmacht, im Original, muß Dir auf Verlangen vorgelegt werden.
Um die Terminvereinbarung mit Interessenten muß sich die VMn schon selbst kümmern. Das ist nicht Deine Aufgabe. Schließlich bist Du Mieter der Wohnung und kein Makler.
Zu Besichtigungsterminen überhaupt:
1. Mußt Du nicht mehr als 1 - 2 a ca 45 pro Woche dulden.
2. Müssen die Termine rechtzeitig mit Dir abgestimmt/abgesprochen werden.
3. Der Vermieter hat sich nach Deinem Zeitplan zu richten, nicht Du nach seinem.
4. Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen sind tabu.
5. und letztens:
Leg selbst 1 - 2 Termine pro Woche, wenn möglich einen am Samstag, fest und teile diese dem VM, nicht der Tochter (außer sie hat eine Vollmacht), nachweisbar mit.
Und gleichzeitig die Weitergabe Deiner Tel.-Nummer untersagen.
Nachtrag:
Du darfst natürlich eine Person Deines Vertrauens "einladen" bei den Besichtigungen dabei zu sein.
Die Vermieterin darf jemanden beauftragen, dies für sie zu tun, auch ihre Tochter
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Dort ist vorgesehen, dass der Vermieter oder dessen Beauftragter, folglich auch die Tochter, dessen Rechte wahrnehmen darf.
Das Mieterleben ist eines der Härtesten, vor allem wenn die "Flodders" im haus leben.