Meine Vermieterin ist verstorben. Die Erben wollen nun das Haus verkaufen. Ich wohne seit 8 Jahren hier. Muss mir etwas Vergleichbares angeboten werden?
7 Antworten
kauf bricht nicht miete! das heißt, dein mietvertrag läuft weiter, wenn auch mit einem neuen vermieter. er könnte dir natürlich auch kündigen, aber bei deiner mietdauer mit einer frist von 1/2 jahr. aber warum? selbst, wenn der neue eigentümer eigenbedarf anmeldet, muss dieser entsprechend begründet werden. hier werden schon viele formfehler begangen, sodass man manchmal als mieter ganz gute karten hat. an den fristen ändert sich auch nichts.
das gilt allerdings nur, wenn es sich bei dem haus um ein haus handelt, das du ohne weitere mieter bewohnst oder es sich bei dir um ein mietshaus mit mehreren wohneinhaiten handelt. wenn es nur 2 mietwohnungen sind und der neue eigentümer bewohnt eine davon, kann auch ohne begründung gekündigt werden, allerdings kommen dann nochmal 3 monate frist zzgl. drauf.
du siehst, du hast jede menge zeit. aber zu deiner frage: nein, ein eigentümer muss dir nichts anbieten. weder etwas gleichwertiges noch sonstwas. er muss sich nur an´s mietrecht mit den kündigungsfristen/ - inhalten halten. steht eine kündigung denn überhaupt zur debatte?
Nein. Warum?
Das das Haus verkauft wird bedeutet doch erst mal nur das Du einen neuen Vermieter bekommst.
Bewohnst Du denn das ganze Haus oder nur eine Wohnung innerhalb des Hauses?
Wieso sollte Dein jetziger Vermieter bzw. die Erben sich um eine neue Wohnung für Dich kümmern? I.d.R. kannst Du dort wohnen bleiben, auch wenn das Haus verkauft wird. Dann kann Dir der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen.
An Deiner Stelle würde ich mich selbst schleunigst um eine neue Wohnung kümmern, weil eine Kündigung so oder so wahrscheinlich kommen wird.
Hast du deine Glaskugel befragt, oder warum sollte sich der Fragende schnellstens um eine Wohnung kümmern? Wo steht denn, dass der neue Vermieter Interesse an dieser Wohnung hat? Selbst wenn, geht eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall nicht mal eben und kurzfristig.
Nein, aber der Käufer muss dich und deinen alten Mietvertrag übernehmen
Jo, aber nach 8 Jahren hat er eine ganz odentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Und es ist ja nicht gesagt, dass er ausgerechnet die Wohnung der Fragestellerin selbst bewohnen will.
Wenn die das verkaufen wollen, sollen sie. Du hast einen gültigen Mietvertrag, der gilt weiter.
Wollen die Dich vorher raushaben, bist Du am längeren Hebel.
Die müssen Dir nichts vergleichbares anbieten, auch nichts bezahlen, nein. Aber dann bleibst Du halt drin, was einen Verkauf erschwert, das wissen die genau.
Also, wenn Du raus sollst, dann, so schlage ich vor:
1.) Vergleichbares Objekt.
2.) Maklergebühren der neuen Bleibe
3.) Umzugskosten
4.) Angemessene Ausgleichszahlung, z.B. wenn Neuanschaffungen notwendig werden.
Du kannst das verlangen, die müssen es Dir jedoch nicht geben. Wenn ist das der Preis dafür, dass Du vorzeitig ausziehst und so lieb bist, denen zu ermöglichen, das Ding besser verkaufen zu können.
Bleibst Du drin und die verkaufen, kann der neue Besitzer Dir unter Umständen kündigen, wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Nutzung, wenn der z.B. eine Firma reinsetzen will (und das seine Firma ist, nicht irgendeine). Google mal das Wort, nicht alles, was die da angeben ist auch Eigenbedarf.
Kündigt der Dir, hast Du 9 Monate Kündigungsfrist (weil über 8 Jahre in Miete)
Zudem gilt je nach Gemeinde auch noch eine Kündigungssperrfrist. Diese ist unterschiedlich geregelt, nach Verkauf oder Umwandlung zur Eigentumswohnung, von teilweise 3 bis zu sagenhaften 10 Jahren (in Berlin), in der eine Kündigung gar nicht vorgenommen werden dürfte, nichtmal bei Eigenbedarf - nicht überall aber vielleicht hast Du ja Glück).
Du bist im Moment am längeren Hebel, jedoch irgendwann wirst Du Dich dennoch nach etwas Neuem umsehen müssen, es sei denn, der neue Eigentümer kauft das Haus nur, um es zu vermieten, als Geldanlage und es ist ihm nur recht, dass Du da drin wohnst und dann an ihn Miete zahlst.
Es sei denn, er kündigt ihr wegen Eigenbedarf!