Waschmaschine an Allgemeinstrom angeschlossen
Hallo,
vor anderthalb Jahren sind meine Freundin und ich zusammen in eine Dachgeschosswohnung gezogen. Die Besitzerin (Vermieterin) dieser Wohnung ist die Tochter des Hausbesitzers und hat sich den Dachstuhl nach eigenen Wünschen ausgebaut.
Neben der Wohnung dürfen wir ausdrücklich nebenan eine kleine Dachkammer mitnutzen, in welcher Trockner und Waschmaschine stehen; diese beiden Geräte haben wir der Vermieterin abgekauft.
Neulich fiel irgendwem im Haus auf, dass beide ja auf Allgemeinstrom laufen, und meldete es an die Objektverwaltung. Nun kam ein recht großer Nachzahlungsbescheid über Strom- meine Frage ist nun:
Auf welcher Basis muss ich diese Nachzahlung übernehmen? Ich bin gerne bereit, für meinen privat genutzten Strom auch privat zu bezahlen. Allerdings ist hier kein Stromzähler zwischengeschaltet, so dass ich in keinster Weise nachvollziehen kann, wieviel ich verbraucht habe und was ich bezahlen muss. I n Zukunft lässt sich sicherlich eine Lösung finden, solange der Schaden jedoch nicht genau beziffert werden kann möchte ich ihn ungerne übernehmen.
Da die Vermieterin ja zudem Tochter des Hausbesitzers ist gingen wir bei Wohnungsübernahme davon aus, dass alles seine Ordnung hat...
2 Antworten
Zunächst einmal ist es nicht Deine Sache die Stromanschlüsse zu prüfen, ob sie korrekt angeschlossen sind. Der Vermieter ist dafür verantwortlich Dich zumindest darauf hinzuweisen und von Dir ggf. zu verlangen, dass Du es änderst, bevor Du eine Räumlichkeit mietest.
Auf der anderen Seite sollte die Hausgemeinschaft nicht Deinen Strom zahlen. Es ist in Ordnung, wenn sie sich dagegen wehren.
Allerdings kann auch der Vermieter nicht sagen, wie viel Du verbraucht hast. Daher sind auch seine Zahlen nicht maßgeblich.
Des weiteren muss ja wohl früher der Vermieter auf Kosten der Hausgemeinschaft seine Wäche gewaschen und getrocknet haben.
Es wäre sicher das Beste, wenn alle etwas kleinere Brötchen backen würden, und eine Basis gesucht würde, einvernehmlich einen angemessenen Betrag zu ermitteln.
Der Mieter hat nicht das Recht oder sogar eine Pflicht Stromverteilung in seiner Mietsache zu ändern.
Unter diesen Voraussetzungen müssen sie überhaupt nichts an Stromkosten zahlen. Denn der Vermieter bzw. der Energieversorger müssen dafür sorgen, dass er Strom separat gemessen wird. Ist das nicht der Fall und es sind immer nur Schätzungen vorhanden, wählen sie die Bezahlung grundsätzlich ab.