Nur eine Wasseruhr fürs ganze haus

7 Antworten

ich meine das es 50/50 geteilt wird, aber dann wuerde ich mich mit den anderen mieter unterhalten und ein faires angebot vorschlagen,

LG

Der Gesamtwasserverbrauch wird vom Vermieter in der Abrechnung pro Kopf aufgeteilt, so dass es einigermaßen gercht sein solte.

 

lt Auskunft eines Onlineanwalts ist das leider zulässig & man hat keinen Anspruch auf einen eigenen Wasserzähler

Das Haus, in dem ich wohne, ist von 1962.

Das wird auf Personen aufgeteilt.

So muß ich dann auch für Andere mitbezahlen. Abwasser ist dann auch relativ teuer über die Nebenkosten

Das ist zulässig.

Die Wasserkosten ALLER Bewohner vom Haus werden entweder auf die qm aufgeteilt oder auf die Anzahl der Bewohner.

 

In deinem Mietvertrag steht drin wonach die Aufteilung geht.

 

Wenns nach qm geht hast du wohl Pech und Zahlst das Wasser der anderen mehr mit.

 

 

 

Grüße

das wird entweder nach qm oder nach personen abgerechnet, das steht aber in den nebenkostenabrechnungen