Strom der Heizungsanlage läuft auf nur einen Mieter?
Ich wohne in einem Zweifamilienhaus mit dem Sohn der Vermieterin in der zweiten Wohnung.
Bei einem Stromausfall habe ich festgestellt, dass der Strom des gesamten gemeinsam genutzten Kellers (auch noch von der Vermieterin) inklusive der kompletten Heizanlage über meinenStromzähler läuft.
D.h. ich zahle alleine für die Heizungsanlage den Strom.
Der Stromzähler ist im Keller genauso wie mein Sicherungskasten und damit allen frei zugänglich. Es ist ein Durchgangsraum und es gibt auch nur 2 Stromzähler im gesamten Haus.
Ich habe das bereits vor einem Monat über den Mieterverein gerügt aber die Vermieterin hat sich nicht gerührt.
Was sollte ich jetzt machen bzw. was kann ich machen?
Aus meiner Sicht handelt es sich auch um Betrug da ich schon seit 15 Jahren dort wohne und in der ganzen Zeit den Strom alleine gezahlt habe.
Zusatzinfo: die Wohnung wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Verfahren läuft. Es wird sich wohl nicht endlos herauszögern lassen. Insofern muss ich gegenüber der Vermieterin auch nicht mehr besonders freundlich sein.
Was ist Eure Meinung?
Viele Grüsse Jens
3 Antworten
In diesem Fall solltest Du umgehend noch einmal beim Vermieterverein , oder bei einem Fachanwalt für Mietrecht anfragen ob in Deinem Fall jetzt noch generell, und bis frühestens wann rückwirkend eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz gegen den Vermieter überhaupt möglich wäre .
Dann stehst Du aber vor zwei Problemen :
- Du müßtest erst einmal eine realistische Schadenssumme beziffern können durch diese einseitige Zählerbeaufschlagung, von der Du dann ihrerseits ca. höchstens 50 % zzgl.etwaiger Zinsansprüche je nach rückwirkender Anwendbarkeit nachvollziehbar beziffern können müßtest .
- Je nach Steitwerthöhe würdest Du auch in einem Zivilprozess zunächst einmal ein gewisses Prozesskostenrisiko zu tragen haben .
Wenn ich mal in meine letzte NK-Endabrechnung unseres Mehrparteien - Mietshauses schaue , dann lag mein Kostenanteil am "Hausstrom" ( Heizkessel + Umwälzung und Treppenhaus + Außenbeleuchtung + Gemeinschaftskeller + Trockenboden ) bei etwa 26 Euro insgesamt für das zurückliegende Jahr. ( also etwa 2,20 Euro pro Monat )
An die vollen 15 Jahre rückwirkender Geltendmachbarkeit glaube ich hier aber nicht . Im Zivilrecht gelten üblicherweise 3 Jahre Verfristungsrecht ab Ende des Jahres, in dem die Schuld erstmalig entstand . Hierbei kann es aber auch wieder abweichende Sonderfälle nach oben , oder unten geben , die Du entsprechend erst mal vorab mit fachjuristisch bewandten Beratern abklären solltest.
Vielen Dank. Mir stellt sich eben nur die Frage, was ich tun kann da sie sich ja tot stellt und nichts unternimmt.
Die Frage ist: kann ich aus meinem Sicherungskasten (der an dem ausschliesslich von mir gezahltem Stromzähler hängt) die Sicherungen rausdrehen die ich nicht benötige?
Es geht in meiner Frage primär um den Druck den ich jetzt ausüben kann?
- Sicherung rausdrehen (leider ist der Kellerraum mit meiner Sicherung allgemein zugänglich)
- Anzeige wegen Betrug stellen?
- oder etwas anderes?
In diesem Fall kannst du von der Vermieterin Geld fordern, da sie Leistung von dir erhalten hat, für die es keinen Rechtsanspruch gab (§812 BGB).
Die Höhe des Stromverbrauchs kann nicht ermittelt werden, da es keine Zähler gibt. Daher muss eine Schätzung genügen. Auch ein Gericht würde eine Schätzung vornehmen, weil das in der Zivilprozessordnung so vorgesehen ist.
Stelle deine Forderung. Und wenn die Vermieterin nicht zahlt wirst du es gerichtlich einfordern müssen.
Vielen Dank - wird wohl so laufen müssen denn sie reagiert ja nicht
ob der Mieter einen eigenen Stromvertrag mit einem Energieanbieter geschlossen hat
Das unterstelle ich mit meiner Antwort, dass dies der Fall ist. Es hört sich für mich jedenfalls so an, denn es ist von "meinem Stromzähler" die Rede.
Aber auch wenn der Strom über den Vermieter abgerechnet werden sollte, ändert das nichts, dass aufgrund §812 BGB eine Rückforderung möglich ist. Es läuft als gleiche hinaus, denn es gibt so oder so keinen Rechtsgrund, dass der Mieter den Verbrauch der Gemeinschftsräume und Heizung allein zahlt.
Danke für Deine Ergänzung . Ich hinterfragte das aber auch nur wegen des Hintergrundes einer von mir in meiner Antwort benannten Schadenersatzklage zivilrechtlich ?
Wie die Klage dann genau begründet werden muss, können wir hier gar nicht besprechen, dann dazu müssen viel mehr Dinge angeschaut werden als es die Beschreibung her gibt. Das muss einem Anwalt überlassen bleiben, das zu prüfen. Aber der Anspruch besteht, da habe ich keinen Zweifel.
Die Verjährung beträgt wie üblich 3 Jahre, das ist schon richtig. Aber diese Frist beginnt aufgrund von §199 I 2 BGB erst zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf Rückforderung bekannt geworden ist. So kann theoretisch eine Rückforderung bis zu 10 Jahren zurück möglich sein.
Also könnte TE hier theorethisch bis zu 10 Jahren rückwirkend fordern , da laut Einlassung in der Frage ja erst kürzlich die Mangelverdrahtung der Zählererfassung beider Bewohner überhaupt erst wegen eines Stromausfalls ( vermutlich nur in der WHG des TE ) überhaupt auffiel ?
Natürlich besteht keine Uneinigkeit, diese Fragestellung an eine fachlich-juristisch aus- / und fortgebildete Person dann heran zu tragen. ( kostet in der Regel ja aber auch erst mal )
Ich mit meiner Aussage spreche hier immerhin von einem Mietshaus mit 8 Mietparteien . ( was meine eigene Aussage von etwa 26 Euro Hausstrom p.A. und Nase im Haus betrifft )
Bei 6 bis 36 Monaten , oder bis zu 10 Jahren rückwirkend könnten wir uns dann selbst ausrechnen, von welchen Summen wir hier in etwa sprechen dürften in einer Schätzung .
Also könnte TE hier theorethisch bis zu 10 Jahren rückwirkend fordern
Ja, das wollte ich damit sagen. Der Sachverhalt ist jetzt erst bekannt geworden.
kostet in der Regel ja aber auch erst mal
Ja leider. Man sollte aber nichts unversucht lassen, die Sache vorher außergerichtlich zu regeln. Und unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann man auch den Betrag mit der Mietzahlung verrechnen.
von welchen Summen wir hier in etwa sprechen dürften in einer Schätzung
Der Anteil für den Heizungsstrom lässt sich noch verhältnismäßig leicht abschätzen. Den hier gilt ein Betrag von 5-10% der Brennstoffkosten als realistisch. Der Strom für die allgemeine Beleuchtung ist dagegen bei einem 2-Familienhaus nicht so gravierend. Da sollte sich ein Betrag ermitteln lassen.
Vielen Dank. Ja, ich zahle an den Energieanbieter und über meinen Zähler den ich zahlen muss läuft das.
Ich habe einen vergleichbaren Fall als Vermieterin, so etwas muss vorher besprochen werden und nicht bei der Kündigung. Wir haben einen Hauptzähler und einen Subzähler für die obere Wohnung. Gemeinsam genutzte Räume werden also beim Hauptzähler mitgezählt. Ich ziehe vom Gesamtverbrauch den Strom für die obere Wohnung ab und der untere Mieter zahlt auch wie Du alles mit. Er weiß es aber es ist echt wenig.
Mit dieser Passage wirft sich mir erst einmal die Frage auf , ob der Mieter einen eigenen Stromvertrag mit einem Energieanbieter geschlossen hat , wonach er dann ja erst mal direkt an den Energieanbieter für die Energiekosten seines eigenen Zählers gezahlt hätte , und nicht an den Vermieter ?