Schwiegersohn ist Härtefall. Kann Schwiegermutter ihm die Wohnung kündigen u. Tochter darf bleiben?

5 Antworten

da kannst du eigentlich nur die empfehlung geben,einen anwalt einzuschalten,weil weder mutter noch tochter in der lage sind,sich gegen den schwiegersohn bzw.ehemann durchzusetzen. die tochter könnte kurzfristig zur mutter ziehen.

Namenlos80 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 12:21

Vielen Dank für die Beantwortung. Ja, den Tipp habe ich ihr auch schon gegeben... Aber ein Anwalt ist natürlich wieder mit Kosten verbunden und das sollte als letzte Möglichkeit festgehalten werden. Die Tochter kann nicht zur Mutter ziehen, da sie mit ihrem Mann auch zusammen lebt, außer, wenn es eskalieren würde...

Wenn sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben kann nicht ein einzelner gekündigt werden - es ist nur eine gemeinsame Kündigung möglich. Die Mutter kann nur kündigen wenn sie berechtigte Gründe, wie z.B. Eigenbedarf, Mietrückstände usw. hat. - die Begründung "sie ertrage ihn nicht mehr" ist womöglich nicht ausreichend. Das müßte aber ein Rechtsanwalt beurteilen.

Wenn es sich hier allerdings um ein 2 Familienhaus handelt, in dem der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt, dann hätte die Mutter ein erleichtertes Sonderkündigungsrecht gem. § 573 a BGB. Sie kann dann den beiden ohne Begründung kündigen. Allerdings würde sich die Kündigungsfrist um 3 Mon. zusätzlich zu der jetzt bestehenden verlängern.

Die Mutter kann dann ja mit der Tochter einen neuen Mietvertrag abschließen.

Namenlos80 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 12:24

Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Ja, die Kündigungsgründe, die es gibt, sind mir bekannt. Klar reicht es nicht aus, wenn man als Vermieter nur als Grund angibt, dass man einen nicht mehr erträgt. Da muss man schon ins Detail gehen und es müssen stichhaltige Punkte sein. Es ist übrigens ein Mehrfamilienhaus. Ich glaube, es läuft darauf hinaus, dass sie selbst ausziehen muss, um dem ganzen zu entkommen.

Nemisis2010  20.05.2013, 15:19
@Namenlos80

Ich glaube, es läuft darauf hinaus, dass sie selbst ausziehen muss, um dem ganzen zu entkommen.

so sehe ich das jetzt auch - aber ist sie dazu auch bereit? Viel Glück!

Um diese Frage vernünftig und individuell beantworten zu geben brauchen wir noch einige Details.

Ist es ein vom Vermieter bewohntes Zweifamilenhaus?

Dann kann man folgendes machen:

§ 573a

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist. (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird. (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam


Sollt das nicht der Fall sein und beide haben den Mietvertrag unterschrieben, dann können beide nur gemeinsam kündigen oder beide zusammen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen.

Namenlos80 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 12:17

Vielen Dank zunächst mal für die Beantwortung. Es ist ein Mehrfamilienhaus, also mit mehreren Wohneinheiten. Sie haben beide den Vertrag unterschrieben...

Da fehlen jetzt aber einige Angaben. Wer steht im Mietvertrag, was ist es für ein Haus etc. ...

Namenlos80 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 12:21

Es ist ein Mehrfamilienhaus und beide stehen im Mietvertrag.

MosqitoKiller  20.05.2013, 12:38
@Namenlos80

Dann dürfte das schwierig werden. Die Mutter hat weder das Recht, dem Mann einzeln zu kündigen, noch den Vertrag insgesamt ohne entsprechende Begründung zu kündigen. Und für eine Kündigung durch die Mieter, Änderung oder Auflösung des Vertrags bedarf es jeweils der Zustimmung des Mannes...

Es gäbe zwei zugegebenermaßen umständliche Möglichkeiten: Die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Mutter wegen Eigenbedarfs, da die Tochter dort allein wohnen möchte (ob das durchsetzbar ist, kann nur ein Gericht entscheiden), oder die (sofern sich der Mann weigert) die Klage der Tochter gegen den Mann zur Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung...

Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, wenn man sich nicht einigt...

MosqitoKiller  20.05.2013, 12:43
@Namenlos80

Im Zuge einer Scheidung könnte sie sich die Wohnung natürlich gem. § 1568a BGB vom Familiengericht zuweisen lassen...

Ich würde nen Anwalt fragen auch wegen (hat sie in die Schufa gebracht, da er auf ihren Namen Sachen bestellt hat) wenn sie davon nichts wuste ha sie anspruch auf schadensersatz.

stehen beide im Mietvertrag? oder nur Sie oder ER.

Namenlos80 
Beitragsersteller
 20.05.2013, 12:26

Es stehen beide im Mietvertrag. Ja, das mit dem Schadensersatz muss sie mal machen, wenn sie da mal weg ist. Momentan lebt sie noch mit ihm zusammen, ist teilweise finanziell von ihm abhängig. Sie muss erst mal eine räumliche Trennung angehen, dann kann sie diesen Schritt machen. Aber danke...