Darf die Hausverwaltung ohne vorherige Absprache einen Handwerker zu mir schicken?
Bei mir wurden viele Klingelstreiche gemacht,damit die Nachbarn sich nicht über meinen Hund beschweren hat ein Freund mir einen Schalter für die Klingel eingebaut,sie ist jetzt meistens abgeschaltet. Vor ein paar Tagen hat dann der Hausmeister bei mir geklopft weil irgendwer Müll im Keller stehen gelassen hat,er hat aber wegen der abgestellten Klingel nichts gesagt. Eben grade hat ein Handwerker geklopft,der die Klingel reparieren wollte. Ich hab ihn nicht rein gelassen,weil die Klingel ja erstens nicht kaputt ist,und weil ich auch denke,ohne Absprache dürfen die niemanden her schicken. Der Mann wurde aber richtig sauer,er sagte ich muß mich da nach der Hausverwaltung richten und Handwerkern jederzeit Zugang zu der Wohnung gewähren. Der Mann gehört übrigens wirklich zu einer Firma,die hier diverse Reparaturen durchführt,ich habe ihn öfters in der Nachbarschaft gesehen.
10 Antworten
klar dürfen sie jemanden schicken, du musst aber niemanden reinlassen, wenn es nicht abgesprochen war
Also, in den vier Wänden ist der Mieter der Hausherr und bestimmt allein, wer wann über die Matte darf. Natürlich ist er auch befugt, eine Klingelanlage, wenn sie denn nicht abstellbar ist, entsprechend umzubauen (Krankheit, Kinder, Schichtarbeit, etc.) für seinen Bedarf. Alles eigentlich ganz einfach.
der Vermieter glaubt wohl , Deine Klingel ist defekt und hat dafür gesorgt, dass sie repariert wird. Also sprich mit ihm und sage, das Du sie nur ausschalten kannst.
Sehe ich auch so (ist ja mal ein toller Vermieter, der defekte Sachen gleich reparieren läßt). Es reicht ja, dem Handwerker zu sagen, das die Klingel nur von dir außer Betrieb gesetzt wurde und es kein Defekt ist, der jetzt in Ordnung gebracht werden muss.
Fragen wir doch einmal anders herum, was befugt Sie, an Installationen, die Ihnen nicht gehören herum zu basteln? Es ist zwar etwas ungewöhnlich, dass der Vermieter ohne Anzeige eines Mangels einen Handwerker schickt, ich denke der Hausmeister wird das in gutem Glauben weiter gegeben haben. Um dem vorzugreifen, ja Sie dürfen natürlich alle Einrichtungen der Mietsache benutzen, aber nicht ohne Zustimmung verändern. MfG
Auf keinen Fall!